Die juristische Presseschau vom 15. Januar 2016: Dämpfer für Face­book / Aus­wei­sung ohne Ver­ur­tei­lung? / Eltern haften für Files­ha­ring

15.01.2016

Justiz

BGH zu Autobahn-Überfall: Der Prozess gegen fünf Männer, die 2012 einen Mann auf einer Raststätte an der Autobahn 9 in Sachsen-Anhalt überfielen und so schwer verletzten, dass er verstarb, muss erneut durchgeführt werden. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Angehörigen des Opfers das Urteil teilweise aufgehoben und an eine andere Kammer des Landgerichts Dessau-Roßlau verwiesen, weil im Urteil ein Tötungsvorsatz der Angeklagten nicht ausreichend geprüft worden sei. Diese waren 2014 unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu langen Haftstrafen verurteilt worden, meldet spiegel.de.

BGH zu Kindesmissbrauch: Im Falle eines 57-Jährigen, der wegen des jahrelangen sexuellen Missbrauchs junger Mädchen zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, muss das Landgericht Kassel erneut über das Strafmaß entscheiden. Wie spiegel.de berichtet, bemängelte der Bundesgerichtshof, durch die Pädophilie des Mannes hätten sein Unrechtsbewusstsein und seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen sein können, was nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.

BVerwG zu Motorradclubs: Das Vereinsverbot gegen den Rockerclub "Gremium Motorcycle Club (MC) Sachsen" und vier seiner Ortsgruppen ist rechtmäßig, wie das Bundesverwaltungsgericht laut einer Meldung von lto.de entschieden hat. Es gab damit dem Bundesinnenministerium Recht, das den Hauptzweck des Vereins in der gewalttätigen Gebiets- und Machtentfaltung und in der strafrechtswidrigen Selbstbehauptung gegenüber konkurrierenden Organisationen sah. Unter anderem sei eine Auszeichnung für ein versuchtes Tötungsdelikt verliehen worden.

EGMR zu E-Mails am Arbeitsplatz: Die Kündigung eines rumänischen Arbeitnehmers, der während der Arbeitszeit private E-Mails verschickt hat, war rechtmäßig. Einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention oder die Datenschutzrichtlinie der EU konnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht erkennen, berichtet die FAZ (Joachim Jahn). Für die Rechtslage in Deutschland, über die der Autor einen kurzen Überblick gibt, habe das Urteil keine Auswirkungen.

EuGH – Residenzpflicht für Flüchtlinge: Auf lto.de beschreibt der Rechtsprofessor Daniel Thym, wie sich ein zu erwartendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf die Zulässigkeit von Wohnsitzauflagen für anerkannte Flüchtlinge in Deutschland auswirken könnte. Diese sind nach europa- und völkerrechtlichen Maßstäben grundsätzlich möglich, soweit sie für alle Ausländer und nicht nur für Flüchtlinge gelten. Das Bundesverwaltungsgericht, das den EuGH nun angerufen hat, vertrete zu den hierfür bedeutenden Auslegungsfragen eine "eigensinnige Ansicht".

OLG München – NSU-Prozess: Auch am zweiten Tag, an dem der zweite Hauptangeklagte im Terroristenprozess Ralf Wohlleben auf Fragen des Vorsitzenden Richters antwortete, gab Wohlleben wenige Erinnerungen preis. Seine Antworten hätten größtenteils "zur Aufklärung des Sachverhalts so gut wie nichts" beigetragen, konstatiert spiegel.de (Gisela Friedrichsen). Wohlleben wolle seine Rolle herunterspielen und antworte auf heikle Fragen mit Nichtwissen, fasst zeit.de (Tom Sundermann)  Einschätzungen zur Aussage zusammen.

OLG München zu illegalem Filesharing: Eltern haften unter bestimmten Bedingungen dafür, wenn ihre Kinder illegal Musik zum Tausch anbieten, entschied das Oberlandesgericht München. Eins der volljährigen Kinder hatte ein Album der Sängerin Rihanna hochgeladen – welches, wollten die Eltern im Prozess nicht preisgeben. Da jedoch eine "sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers" bestehe, die Vermutung zu entkräften, er sei der Täter, hielt das Gericht die Verurteilung zur Zahlung von 3.500 Euro für gerechtfertigt, berichtet die FAZ (Karin Truscheit).

StA Bochum – Steuer-CDs: Nach dem Kauf einer Steuer-CD durch das Land Nordrhein-Westfalen sind gegen viele Kunden der Schweizer Bank USB Ermittlungsverfahren eingeleitet worden – inzwischen 2.000, wie die taz meldet. 340 Verfahren seien bereits gegen Geldauflagen von insgesamt 16,4 Millionen Euro eingestellt worden; es werde noch Steuernachzahlungen geben. Auch wurden in wenigen Fällen Bewährungsstrafen verhängt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. Januar 2016: Dämpfer für Facebook / Ausweisung ohne Verurteilung? / Eltern haften für Filesharing . In: Legal Tribune Online, 15.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18120/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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