Einladungsmails an Nichtmitglieder von Facebook sind unerwünschte Werbung, so der BGH. Außerdem in der Presseschau: Wohlleben kann sich wenig erinnern und Eltern können für illegale Uploads ihrer Kinder verantwortlich sein.
Thema des Tages
Unzulässige Facebook-Werbung: Facebook darf Personen, die das Portal selbst nicht nutzen, keine automatischen Einladungsmails zusenden. Diese stellen eine "wettbewerbsrechtlich unzulässige, weil belästigende Werbung" dar, wie der Bundesgerichtshof entschied. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2010 Klage wegen der Facebook-Funktion "Freunde Finden" eingereicht, die die E-Mail-Kontakte registrierter Nutzer zur Werbung verwendet. Mit Zustimmung der Nutzer speichert Facebook die Adressen und nutzt sie zum Versenden von Freundschaftseinladungen – auch dann, wenn die betreffenden Personen selbst keinen Facebook-Account haben. Wettbewerbsrechtlich sind jedoch Werbemails ohne ausdrückliche Erlaubnis unzulässig. Das Gericht trat auch der Ansicht der Facebook-Anwälte entgegen, der Dienst setze nur einen Kontaktwunsch seiner registrierten Nutzer mit technischen Mitteln um. Das geschäftliche Interesse des Konzerns stehe im Vordergrund. Da die Funktion inzwischen verändert wurde, sind die Konsequenzen des Urteils noch nicht völlig klar; ebenso wenig die Auswirkungen für andere Dienste. Es steht jedoch am Anfang einer Auseinandersetzung von Nutzerrechten auf Social-Media-Plattformen, die zunehmend auch juristisch geführt wird. Es berichteten die SZ (Wolfgang Janisch) die FAZ (Joachim Jahn) und die taz (Christian Rath).
Rechtspolitik
Ausweisung und Asylrecht: In der Diskussion um vereinfachte Ausweisungen straffälliger Asylsuchender hat sich CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer dafür ausgesprochen, bei "eindeutiger Beweislage" auch ohne einen Strafprozess auszuweisen. In einem Kommentar auf zeit.de bezeichnet Katharina Schuler dies, wie andere Unions-Vorschläge, als "krude" und einen Angriff auf den Rechtsstaat. Lto.de (Tanja Podolski) fasst ausführlich die geplanten und bereits beschlossenen Änderungen im Bereich des Ausländer- und Asylrechts zusammen.
Silvesterübergriffe: Als Reaktion auf die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln hat NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft einen 15-Punkte-Maßnahmekatalog vorgestellt, mit dem die Sicherheit erhöht werden soll. Angekündigt wurden unter anderem spezielle Ermittlerteams an Kriminalitätsschwerpunkten, mehr Personal für die Staatsanwaltschaft, mehr Polizeibeamte, mehr Videoüberwachung und eine hohe Belohnung für sachdienliche Hinweise auf die Täter, berichtet focus.de (Frank Lehmkuhl). Heribert Prantl (SZ) meint zu den Entschuldigungsversuchen des NRW-Innenministers Jäger, ein Rücktritt könne eine "noble" Art der Verantwortungsübernahme sein. Währenddessen meldet spiegel.de, auch in Hamburg werde inzwischen gegen acht Tatverdächtige wegen sexueller Übergriffe ermittelt.
Flüchtlingsausweis: Der Bundestag hat die Einführung des sogenannten Flüchtlingsausweises beschlossen, wie zeit.de berichtet. Damit sollen ausführliche Informationen über die Flüchtlinge gespeichert und der Datenaustausch zwischen den Behörden verbessert werden. Flüchtlinge ohne Ausweis sollen keine Leistungen mehr erhalten. Geregelt ist dies im Datenaustauschsicherungsgesetz. Dessen erste Lesung fand im Bundestag erst am Mittwoch statt.
Bundestagsrechte bei EU-Verträgen: Im Bundestag wurden am gestrigen Donnerstag sechs Rechtsprofessoren zu der Frage gehört, ob bei sogenannten gemischten Abkommen der Europäischen Union das nationale Parlament ein Mitentscheidungsrecht haben sollte. Dies berichtet das Hbl. Engegen der Ansicht von Justizminister Heiko Maas waren mit verschiedenen Begründungen alle Experten der Meinung, dass dies der Fall sein sollte – und das könnte etwa für Verträge wie TTIP relevant werden.
Die juristische Presseschau vom 15. Januar 2016: . In: Legal Tribune Online, 15.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18120 (abgerufen am: 01.11.2024 )
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