Die juristische Presseschau vom 14. November 2014: Kohl-Zitate untersagt - Sterbehilfe debattiert - Mietpreisbremse kritisiert

14.11.2014

Justiz

BVerfG zu Heimunterricht: Aus Anlass des jüngsten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes zum Heimunterricht unterzieht Georg Neureither (verfassungsblog.de) die Verfassungsrechtsprechung zum Thema einer kritischen Würdigung. Der Kirchenrechtler hält die auch jetzt in Stellung gebrachten Argumente – der staatliche Erziehungsauftrag sei jenem der Eltern gleichgeordnet, zudem bestehe ein Interesse, "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken – für keineswegs zwingend. Stattdessen sei es ein Kennzeichen einer differenzierten Gesellschaft, "Vielfalt und Unterscheidung" auch rechtlich zuzulassen.

BVerfG zu Gorch Fock-Unglück: Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen einen Schiffsarzt wegen des Todes einer Kadettin auf dem Schulschiff verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Eine Verfassungsbeschwerde der Eltern der Verunglückten wurde nicht zur Entscheidung angenommen, meldet die taz-Nord.

BGH zu notwendiger Verteidigung: Detleff Burhoff (strafrecht.jurion.de) macht auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Oktober zur notwendigen Verteidigung aufmerksam. Nach diesem gebiete auch die Neuregelung des § 140 Abs. 1 Nr. 4 Strafprozessordnung selbst dann nicht die Beiordnung eines Pflichtverteidigers für einen ergriffenen Beschuldigten vor dessen verantwortlicher Vernehmung, wenn ein Kapitaldelikt im Raum steht.

OLG Düsseldorf zu Terrorzelle: Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zwei Mitglieder der sogenannten Düsseldorfer Terrorzelle zu neun bzw. sieben Jahren Haft verurteilt. Zwei weitere Angeklagte wurden ebenfalls zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, sie kommen jedoch nach dem Bericht der SZ (Jannis Brühl, erweiterte Online-Fassung) unter strengen Auflagen frei, weil bereits knapp zwei Drittel der Strafe durch Untersuchungshaft abgegolten sind. Die Verurteilten hätten nach Ansicht des Gerichts aus dem Umfeld Osama bin Ladens den Befehl bekommen, in Deutschland einen Anschlag zu verüben. Welt (Kristian Frigelj) und taz (Anja Krüger) berichten ebenfalls.

OLG Stuttgart - IS: In einer ausführlichen Darstellung berichtet Holger Schmidt (SWR-Terror-Blog) über einen Prozessauftakt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vom Anfang des Monats. An "legendärem Standort" in Stammheim wird gegen drei Angeklagte wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung der Terrormiliz "Islamischer Staat" verhandelt.

OLG München – NSU-Prozess: Am 159. Verhandlungstag wurde im Prozess gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München die damalige Freundin eines Schweizers vernommen, der die mutmaßliche Tatwaffe des Terror-Trios nach Deutschland verbracht haben soll. Der Mann entzieht sich nach Darstellung von spiegel.de (Gisela Friedrichsen) nach wie vor einer Vernehmung durch das Münchner Gericht.

LG Hamburg – Yagmur: Die vor dem Landgericht Hamburg des Mordes der dreijährigen Yagmur angeklagte Mutter des Opfers ist nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters voll schuldfähig. Spiegel.de (Julia Jüttner) berichtet.

LG Essen – Thomas Middelhoff: Am heutigen Freitag wird das Urteil des Landgerichts Essen im Untreue-Prozess gegen Thomas Middelhoff erwartet. Nach Darstellung der FAZ (Joachim Jahn) sind damit die Gerichtstermine des Managers aber keineswegs beendet. Vor dem Landgericht Köln klage Middelhoff gegen die Einfrierung seiner Konten durch die Privatbank Sal. Oppenheim, der Prozess werde am kommenden Dienstag eröffnet. Nächsten Monat stehe dann eine Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm an. In dieser fordere der Insolvenzverwalter des Arcandor-Konzerns Bonuszahlungen in Millionenhöhe zurück. Im jetzigen Strafverfahren sei zudem mit einer Revision zu rechnen.

VG Hannover zu Hooligan-Demo: Eine für den kommenden Samstag geplante Demonstration der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" darf nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover stattfinden. Durch eine Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung sei nach Ansicht des Gerichts das Risiko eines unfriedlichen Verlaufs ausreichend verringert, schreibt die taz (Andreas Speit).

AG Dessau-Roßlau – König von Deutschland: Wegen Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz muss sich vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau ein selbsternannter "König von Deutschland" verantworten. Der Angeklagte soll eine illegale Krankenversicherung betrieben haben, zum Prozessauftakt stellte er die Zuständigkeit des Gerichts in Frage, berichtet spiegel.de.

Uli Hoeneß: Im Interview mit focus.de erläutert Rechtsanwalt Christian Steinpichler den möglichen Freilassungszeitpunkt für Uli Hoeneß und weitere mögliche Haftlockerungen.

Erwin Müller: Die SZ (Klaus Ott) bringt eine längere Reportage über den Ulmer Drogerieketten-Betreiber Erwin Müller und dessen zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen. Als ehemaliger Kunde der Schweizer Privatbank Sarasin soll Müller ein von der Staatsanwaltschaft Köln betriebenes Ermittlungsverfahren gegen die Bank wegen umstrittener Cum-Ex-Geschäfte mit ausgelöst haben. Hanno Berger, ein früherer Regierungsdirektor beim hessischen Fiskus und späterer Steueranwalt, habe nun Anzeige gegen den Unternehmer wegen falscher Verdächtigung erstattet. Er werfe Müller vor, über die Cum-Ex-Geschäfte voll orientiert gewesen zu sein und nun zu versuchen, die Justiz zu täuschen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. November 2014: Kohl-Zitate untersagt - Sterbehilfe debattiert - Mietpreisbremse kritisiert . In: Legal Tribune Online, 14.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13806/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen