Die juristische Presseschau vom 14. August 2013: Geheimdienstabkommen "No Spy" – Killer-Roboter und Menschenrechte – Apotheker-Haftung verschärft

14.08.2013

Weitere Themen – Justiz

BVerfG zu Auskunftspflicht von Versicherten: Versicherte müssen im Schadensfall nicht pauschal alle möglichen Institutionen wie zum Beispiel Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber der Versicherung entbinden. Das hat laut FAZ (Joachim Jahn) das Bundesverfassungsgericht im Fall einer unter Depressionen leidenden Frau entschieden, die Ansprüche gegen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machte. Versicherungsbedingungen, die pauschale Auskunftsermächtigungen enthalten, verstießen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

BVerfG – bevorzugte Behandlung von Richterin im Krankenhaus? Der Verfassungsblog (Maximilian Steinbeis) weist auf einen Artikel im Ärzteblatt hin, in dem ein Arzt des Karlsruher Klinikums schildert, wie eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts über die Intervention eines Chefarztes eine bevorzugte Behandlung in der Notaufnahme erreicht haben soll. Eine Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts liege wegen urlaubsbedingter Abwesenheit der Richterin noch nicht vor.

BGH zu Werbung mit OLG-Zulassung: "Noch nicht irreführend" und deswegen nicht wettbewerbswidrig ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs die Angabe "zugelassen am OLG Frankfurt" im Briefkopf eines Rechtsanwalts. Zwar bedürfe es seit sechs Jahren keiner besonderen Zulassung mehr, um als Rechtsanwalt vor Oberlandesgerichten auftreten zu dürfen, jedoch stelle dies für die angesprochenen Verkehrskreise noch keine Selbstverständlichkeit dar, fasst blog.beck.de (Hans-Jochem Meyer) das Urteil zusammen.

OLG Köln zu Apotheker-Haftung: Das Oberlandesgericht Köln hat die Rechtsprechung zur Beweislastumkehr bei ärztlichen Behandlungsfehlern auf die Haftung von Apothekern übertragen: Macht ein Apotheker bei der Medikation grobe Fehler, so wird die Kausalität zwischen Fehlmedikation und Gesundheitsschaden vermutet, so das Gericht laut lto.de.

AG Kassel – Kunstfreiheit und Hitlergruß: Im Feuilleton der SZ beschäftigt sich Lothar Müller vor dem Hintergrund der Fortsetzung des Strafprozesses gegen den Künstler Jonathan Meese vor dem Amtsgericht Kassel mit dem Kunstbegriff. Er befürwortet den Freispruch des Angeklagten, der am Rande der documenta 2012 den Hitlergruß zeigte, unter anderem auch, um den Fall einer künstlerischen Kritik zugänglich zu machen.

LAG Rheinland-Pfalz zu Kündigungsschutz nach Leiharbeit: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat sich laut blog.beck.de (Christian Rolfs) der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen angeschlossen und die Beschäftigungszeit als Leiharbeiter bei der Berechnung der sechsmonatigen Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz bei einem in die Stammbelegschaft übernommenen ehemaligen Leiharbeiter nicht berücksichtigt. Dabei habe sich das Gericht erstmals auch mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Leiharbeit auseinandergesetzt.

Leiharbeit-Rechtsprechung: Auf der "Recht und Steuern"-Seite der FAZ fasst der Rechtsanwalt Timon Grau die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zur Entleihung von Arbeitnehmern zusammen. Entscheidend und noch nicht abschließend geklärt seien die Fragen, ob und wann eine Entleihung noch "vorübergehend" sei und welche Rechtsfolgen ein Verstoß nach sich ziehe.

Fall Mollath – Interview mit Richterverein-Vorsitzendem: lto.de veröffentlicht ein Interview mit dem Vorsitzenden des bayerischen Richtervereins, Walter Groß, zum Fall des mittlerweile aus der psychiatrischen Unterbringung entlassenen Gustl Mollath. Darin kritisiert er die Einmischung der Politik in die Justiz und betont die Bedeutung der Gewaltenteilung und der daraus folgenden Unabhängigkeit der Justiz. Zu deren Stärkung fordert er einen "vom Parlament gewählten Justizpräsidenten" in Bayern.

Fall Mollath – Sixt-Werbung: internet-law.de (Thomas Stadler) befasst sich mit der Werbung der Autovermietung Sixt mit dem Foto von Gustl Mollath und fragt, ob diese "nur geschmacklos oder rechtswidrig" sei. Ob die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Werbung mit Politikern übertragbar sei, könne durchaus bezweifelt werden, da im Fall Mollath keine politische Meinungsäußerung vorliege.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. August 2013: Geheimdienstabkommen "No Spy" – Killer-Roboter und Menschenrechte – Apotheker-Haftung verschärft . In: Legal Tribune Online, 14.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9350/ (abgerufen am: 02.06.2024 )

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