Die juristische Presseschau vom 13. März 2015: Haftung bei WLAN-Netzen – Neues Kopftuch-Urteil – BGH distanziert sich von "Zigeunerplage"-Urteil

13.03.2015

Der Referentenentwurf zur Haftung der Betreiber von WLAN-Netzwerken liegt vor. Außerdem in der Presseschau: Das BVerfG hat ein neues Kopftuch-Urteil erlassen, keine Befreiung für Private vom Rundfunkbeitrag, verlorene Wette auf Nichtnachweis der Masern, ein Richter wird für zu viele Hinrichtungen hingerichtet, der BGH geht zu sich selbst auf Distanz und was wirklich makaberes Koksen ist.

Thema des Tages

Störerhaftung von WLAN-Netzbetreibern: Der Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Regelung der Haftung der Betreiber von privaten und öffentlichen WLAN-Netzwerken liegt vor. Für Internetprovider ändert sich nichts, sie sind weiterhin von der Haftung befreit. "Geschäftsmäßige Anbieter" von WLAN-Netzen – wie Gastwirte oder öffentliche Einrichtungen – sind von der Haftung befreit, wenn sie "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um Rechtsbrüche durch Nutzer zu verhindern, etwa durch Verschlüsselung und die Erklärungen der Nutzer – etwa durch Klick auf der Startseite – keine Rechtsbrüche zu begehen. Private Anbieter sind von der Haftung befreit, wenn sie die Namen der sonstigen Nutzer ihres WLAN-Netzes kennen. Es berichten die FAZ (Eckart Lohse), die taz (Svenja Bergt/Malte Kreuzfeld), netzpolitik.org (Markus Beckedahl) und internet-law.de (Thomas Stadler).

Thomas Stadler (internet-law.de) kritisiert, dass die Regelung zu "gewerbsmäßigen Anbietern" bedeute, dass Nutzer im Zweifel namentlich erfasst werden. Private offene Netzwerke stünden vor dem Problem, nicht zu wissen, ob Nutzer ihre wahren Namen angeben und, dass nicht geklärt sei, wer das entsprechende Risiko trage. Malte Kreuzfeld (taz) meint hingegen, dass schon nicht geklärt sei, in welche Kategorie die Anbieter offener Netzwerke fallen. Auch würden sich einerseits Straftäter sicher von den Regelungen nicht aufhalten lassen, der Ausbau kostenloser Hotspots werde andererseits durch die Regelung nicht gefördert. Auch Rechtsanwalt Niko Härting kritisiert auf lto.de, dass die Entwicklung öffentlicher Netzwerke eher gehemmt werde und sich für Privatpersonen die Situation gegenüber der derzeitigen Rechtslage verschlechtere.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. März 2015: Haftung bei WLAN-Netzen – Neues Kopftuch-Urteil – BGH distanziert sich von "Zigeunerplage"-Urteil . In: Legal Tribune Online, 13.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14939/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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