Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Oktober 2014: EuGH verhandelt über BVerfG-Vorlage – Bayern ist liberaler als Maas – Kohl gibt nicht auf

13.10.2014

Justiz

Helmut Kohl gegen Heribert Schwan: Die Anwälte von Helmut Kohl haben angekündigt, dass sie nun gegen 115 konkrete Stellen im Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" von Heribert Schwan Unterlassungsklage erheben werden. Das meldet der Focus (Margarete van Ackeren u.a. - focus.de-Zusammenfassung).

Vorige Woche waren die Anwälte mit dem Versuch gescheitert, die Auslieferung des Buches zu stoppen. Weil das Oberlandesgericht Köln Aussichtslosigkeit signalisierte, nahmen Kohls Anwälte die Beschwerde zurück. taz.de (Christian Rath) schildert den Prozessverlauf. Die möglichen Anspruchsgrundlagen Kohls mustert Anwalt Markus Kompa auf lto.de.

Fliegender Gerichtsstaand: Der Spiegel (Jürgen Dahlkamp/Barbara Schmid) schildert das Phänomen des "fliegenden Gerichtsstands" im Presserecht: Der Kläger kann im Verbreitungsgebiet des Mediums das Gericht frei wählen. Neben Hamburg und Berlin sei Köln bei Klägern zunehmend beliebt, weil man schnell ein Verbot bekomme. Kläger könnten "Rechtsprechungsgefälle" ausnutzen. Der Vorteil sei die Spezialisierung einiger weniger Gerichte. Eine Spezialisierung könnte allerdings auch durch die Einrichtung von speziellen Spruchkörpern pro OLG-Bezirk erreicht werden.

OLG Hamm zu Samenspende: Ein Samenspender kann von der Mutter, die das Kind ausgetragen hat, Fotos und andere Informationen über das Kind verlangen, berichtet spiegel.de. Das stehe ihm als leiblichem Vater zu, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist.

LG München I verurteilt jungreichen Vergewaltiger: Das Landgericht München I hat einen zur Tatzeit 18-jährigen Vergewaltiger zu Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, berichtet die Samstags-SZ (Christian Rost). Bei der Verhaftung wollte der Täter mit einem Polizisten um 20.000 Euro wetten, dass er nicht verurteilt werde, "reiche Leute können sich Urteile kaufen", war sein Argument.

BGH - Richterbedrohung: Cihan A. wurde im Februar vom Landgericht Verden wegen der Beteiligung an einer tödlichen Prügelattacke zu fünf Jahren und neun Monaten Jugendhaft verurteilt. In ihrer Revision zum Bundesgerichtshof machen A.s Anwälte geltend, sie hätten erst nach der Urteilsverkündung erfahren, dass Neonazis den Richter bedroht hatten und von ihm ein hartes Urteil forderten. Die Verteidiger monieren, dass ihnen diese Information vorenthalten wurde und sie deshalb keinen Befangenheitsantrag stellen konnten, berichtet spiegel.de (Benjamin Schulz/Hendrik Ternieden).

OLG München - Zeugenbedrohung: Am Freitag beginnt am Oberlandesgericht München der Prozess gegen zwei ehemalige hochrangige kroatische Geheimdienstler, die die Ermordung eines Dissidenten im Jahr 1983 angeordnet haben sollen. Der Focus (Josef Huffelschulte) meldet, dass wichtige Zeugen in Kroatien bedroht werden oder für dement erklärt werden sollen.

OLG Frankfurt/M. - IS-Mitgliedschaft: Der Angeklagte Kreshniq B. hat durch eine Erklärung seines Verteidigers gestanden, Mitglied der Terrormiliz IS gewesen zu sein und für diese in Syrien an Kampfeinsätzen teilgenommen zu haben. Damit muss der 20-Jährige am Oberlandesgericht Frankfurt nur noch mit einer milden Strafe rechnen, analysieren die Samstags-SZ (Susanne Höll) und die Samstags-taz (Sabine am Orde).

LG Potsdam - gefälschte Medikamente: Die Montags-SZ (Anna Günther) schildert einen bereits seit Januar laufenden Prozess am Landgericht Potsdam. Angeklagt sind die Betreiber eines illegalen Online-Shops, der gefälschte Potenzmittel verkaufte. Das Urteil wird für Dezember erwartet.

Studienplatz-Klagen: Die FAS (Corinna Budras) schildert, wie sich Studenten, vor allem in medizinischen Fächen in die raren Studienplätze einklagen können. Sie müssen dabei beweisen, dass die Uni ihre Kapazität falsch berechnet hat. Beschrieben wird auch das Kostenrisiko.

AG Lichtenfels - rechter Richter: Am bayerischen Amtsgericht Lichtenfels arbeitet seit einem Jahr ein Richter, der ein rechtsextremistisches Vorleben hat. Maik B. stammt aus Brandenburg und war dort u.a. Kopf der Band "Hassgesänge". Das Justizministerium will ihn nun zu den Vorwürfen anhören, meldet spiegel.de.

Eberhard Kempf: Die FAS (Corinna Budras) portraitiert den Anwalt Eberhard Kempf, der früher Kommunist war und heute Manager vertritt. "Ich will für mich in Anspruch nehmen, es sei eine mehr oder weniger konsistente Entwicklung und kein Bruch", sagt Kempf.

Nachkriegs-Justiz: Die ARD strahlt an diesem Montag um 23.30 Uhr die Dokumentation "Das Versagen der Nachkriegs-Justiz" aus. Es geht um die eher unwillige Aufarbeitung von NS-Verbrechen und die nur oberflächliche Entnazifizierung der Justiz. Auf die Sendung weisen die Montags-FAZ (Lena Bopp) und die Montags-SZ (Willy Winkler) hin. Sie sei wichtig, enthalt jedoch kaum Neuigkeiten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Oktober 2014: EuGH verhandelt über BVerfG-Vorlage – Bayern ist liberaler als Maas – Kohl gibt nicht auf . In: Legal Tribune Online, 13.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13459/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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