Die juristische Presseschau vom 13. Mai 2016: Ein­ge­schränkte Stö­rer­haf­tung / Gespei­cherte IP-Adressen / Roland Berger berät BND

13.05.2016

Justiz

EuGH – Speicherung von IP-Adressen: In seinem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof kommt der Generalanwalt Manuel Campos Sanchez-Bordona zu dem Schluss, dass Webseitenbetreibern die Speicherung von IP-Adressen ihrer Nutzer nicht generell verboten werden darf. Das Verfahren wird auf Betreiben des Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer geführt, der das unbeschwerte Surfen im Internet gefährdet sieht und sich auf das Telemediengesetz beruft, wonach personenbezogene Daten nur gespeichtert werden dürfen, wenn sie für die Abrechnung benötigt werden. Dies sei beim Besuch von Webseiten aber meist nicht der Fall, schreibt die taz (Christian Rath).

BVerfG zu Oppositionsrechten: Auf juwiss.de führt die Referentin Paulina Starski ihre rechtliche Erläuterung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom vergangenen Dienstag fort, wonach die Oppositionsparteien im Bundestag keine erweiterten Verfahrensrechte erhalten müssen.

OLG München – NSU-Prozess: Wie spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet, hat Beate Zschäpe im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München weitere Antworten auf Fragen des Gerichts geliefert. So ließ sie ihren Verteidiger Borchert erklären, dass das Trio Anfang 1998, noch vor dem ersten Mord, bei einer Polizeikontrolle in Hannover fast aufgeflogen wäre. Es berichten auch, die SZ (Annette Ramelsberger), zeit.de (Tom Sundermann) und die taz (Konrad Litschko).

Im Interview mit zeit.de (Christian Fuchs/Stephan Lebert) schildert die kurzzeitige Mitinsassin Astrid Ebenhoch, wie Beate Zschäpe den Alltag im Gefängnis in Stadelheim dominiert.

Nach Einschätzung von zeit.de (Tom Sundermann) steuert das Gericht auf die Urteilsfindung zu. Dafür spreche, dass eine ganze Reihe von Beweisanträgen abgelehnt worden sei – darunter auch der, den ehemaligen V-Mann Ralf M. alias Primus als Zeugen zu laden. Er soll Uwe Mundlos in seiner Baufirma beschäftigt haben.

Wie die taz (Konrad Litschko) berichtet, hat der Verfassungsschutz den Fund eines Handys des mittlerweile verstorbenen Topspitzels "Corelli", dem NSU-Kontakte vorgeworfen wurden, monatelang verschwiegen.

LG München zu Bewirtung AfD: Nach Meldung von spiegel.de (Christoph Sydow) hat die AfD einen Sieg gegen den Münchner Hofbräukeller errungen. Das Landgericht München habe den Wirt per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet, der Partei das Gasthaus für eine Veranstaltung mit Frauke Petry zu überlassen.

LG Aschaffenburg zu Mord: Das Landgericht Aschaffenburg hat einen Mann, der seine schwangere Ex-Geliebte aus Angst vor Aufdeckung mit einem Kabelbinder erdrosselte, wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, berichtet die FAZ (Leonie Feuerbach).

VG Mainz zu Pressefreiheit: Wie lto.de berichtet, hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, dass die Universität Mainz Sponsoren-Verträge offenlegen muss. Die Pressefreiheit überwiege ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse jedenfalls dann, wenn ausgewählten Journalisten bereits Einsicht in die Unterlagen gewährt wurde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Mai 2016: Eingeschränkte Störerhaftung / Gespeicherte IP-Adressen / Roland Berger berät BND . In: Legal Tribune Online, 13.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19363/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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