Die juristische Presseschau vom 13. Mai 2014: Zypern entschädigt – Fall Peggy vor dem Urteil – 30 Jahre Anti-Folter-Konvention

13.05.2014

Justiz

OLG Frankfurt zu Verschwiegenheitspflicht: Markus Stoffels (beck.blog.de) verweist auf eine Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt zu einem Urteil aus dem Bereich der "Whistleblower-Problematik". Ein beklagter Personalberater haftet nach dieser Entscheidung für die dem klagenden Unternehmen entstandenen Entschädigungs-Kosten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Beklagte habe einer Stellenbewerberin mitgeteilt, dass die Klägerin keine Frau einstellen wolle und ihr zu einem letztlich erfolgreichen arbeitsgerichtlichen Verfahren geraten. Den Entschädigungsbetrag muss der Berater nach der jetzigen Entscheidung wegen Verstoßes gegen Verschwiegenheits- und Treuepflichten zu einem Drittel zurückerstatten. Die Klägerin müsse sich ein überwiegendes Mitverschulden anrechnen lassen, weil sie die wesentliche Schadensursache, den AGG-Verstoß, selbst gesetzt habe.

LG Bayreuth – Fall Peggy: Über das Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Bayreuth im Fall der 2001 verschwundenen Peggy schreibt die SZ (Hans Holzhaider) im Rahmen einer Seite Drei-Reportage. Hierzu werden ausführlich die fraglichen Vernehmungen des angeklagten Ulvi K. sowie die Gründe der letztlich erfolgten Wiederaufnahme beschrieben und prognostiziert, dass am kommenden Mittwoch wegen fehlender Beweise und einem "nicht hieb- und stichfesten" Geständnis ein Freispruch ergehen wird. Nach dem Bericht von bild.de (Jörg Völkerling) wird der Angeklagte allerdings auch in diesem Fall bis auf weiteres in der geschlossenen Psychiatrie verbleiben.

LG Essen – Thomas Middelhoff: Im Verfahren gegen den vor dem Landgericht Essen wegen Untreue angeklagten Manager Thomas Middelhoff musste der Prozessbeginn aus der vergangenen Woche wiederholt werden. Wie die FAZ (Brigitte Koch, Zusammenfassung) schreibt, habe das Gericht es versäumt, einen Beschluss zur möglichen Befangenheit einer Schöffin herbeizuführen. Nachdem dies nachgeholt wurde, wurde die Anklage erneut verlesen, auch der Angeklagte wiederholte seine Erklärung "im Eiltempo".

AG Moabit – Fußfessel: Wegen zahlreichen Verstößen gegen seine Führungsaufsicht wurde ein Berliner zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Weil er die Batterien einer ihm nach Verbüßung einer anderen Haftstrafe angelegten Fußfessel nur unregelmäßig auflud, sei das Gerät zum Teil tagelang ausgefallen, schreibt die taz-Berlin (Plutonia Plarre).

StA Hamburg – Roger Kusch: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den ehemaligen Justizsenator der Hansestadt Anklage wegen Totschlags erhoben. Wie die taz-Nord (Friederike Gräff) schreibt, soll Kusch nach Ansicht der Anklagebehörde gemeinsam mit einem Nervenarzt im November 2012 zwei ältere Frauen in mittelbarer Täterschaft getötet haben. Die Opfer seien Mitglieder des von Kusch gegründeten Vereins "Sterbehilfe Deutschland" gewesen, vor ihrem Ableben jedoch nicht die vom Verein selbst gebilligten Kriterien einer begleiteten Selbsttötung erfüllt haben. Den Angeschuldigten sei es zuvörderst darum gegangen, einen Präzedenzfall zu schaffen.

Privatsphäre und Arbeit: Eine Rechtsprechungssammlung zum Thema Privatsphäre bei der Arbeit veröffentlicht spiegel.de (Elke Spanner). So hielt es zum Beispiel das Landesarbeitsgericht Köln für rechtens, dass eine Flughafen-Sicherheitsfirma ihren Mitarbeitern die Farbe ihrer Unterwäsche vorschrieb. Bunte Muster könnten unter der Dienstkleidung hervorschimmern.

Atom-Klagen: Aus Anlass von Überlegungen deutscher Stromkonzerne, den Betrieb und die Entsorgung noch bestehender Atomkraftwerke einer öffentlich-rechtlichen Stiftung zu überantworten, erklärt die SZ (Heribert Prantl) den "Hintergrund der juristischen Ansprüchlichkeit der Atomindustrie". Diese sei in den späten 1950er Jahren durch den Staat zum Atom-Einstieg gedrängt worden und sehe sich seitdem wegen umfangreicher öffentlicher Förderung als Anspruchsinhaberin. So würde die 2010 beschlossene und später widerrufene Laufzeitverlängerung von der Branche als Enteignung gewertet und zur Grundlage einer durchaus erfolgversprechenden Verfassungsbeschwerde mehrerer Konzerne gemacht.

Daniel Wetzel (Welt) hält die Konzernpläne angesichts der weitreichenden politischen Ablehnung für gescheitert, erinnert aber an die Verantwortung des Staates. Dieser habe laut Atomgesetz die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu besorgen und habe diese, etwa am Standort Gorleben auch nach Jahrzehnten nicht durchgesetzt. Angesichts dieses Versagens sei es "zu einfach" die Energiekonzerne "stur" zur Pflichterfüllung anzuhalten.

BRAK zu NSA-Überwachung: Zu einer Debatte der Konsequenzen aus dem NSA-Überwachungs-Skandal für die anwaltliche Verschwiegenheit tagte am vergangenen Freitag die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin. Lto.de (Constantin van Lijnden) fasst die Redebeiträge auch "abseits allgemeinpolitischer Appelle" zusammen und konstatiert "Resignation" bei der Frage einer Sicherung digitaler Kommunikation. Tatsächlich existierten funktionierende Verschlüsselungstechniken würden, worauf ein Redner hinwies, auch von Mandanten häufig als zu mühselig empfunden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Mai 2014: Zypern entschädigt – Fall Peggy vor dem Urteil – 30 Jahre Anti-Folter-Konvention . In: Legal Tribune Online, 13.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11951/ (abgerufen am: 24.05.2024 )

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