Die juristische Presseschau vom 12. Oktober 2016: Ceta vor dem BVerfG / Body­cams für Polizei / Ver­fas­sungs­be­schwerde von Paralym­pics-Sport­lern

12.10.2016

Justiz

BVerfG – Russische Paralympics-Sportler: Wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) erfahren hat, haben fünf russische Paralympics-Athleten beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen ihren Ausschluss von den Paralympischen Spielen 2016 eingelegt. Das Internationale Paralympische Komitee (IPC) mit Sitz in Bonn hatte sämtliche russische Athleten wegen Dopingverdachtsfällen von den Wettkämpfen ausgeschlossen, was diese für einen unzulässigen "Kollektivverdacht" halten. Vor dem Landgericht Bonn und den Oberlandesgerichten Düsseldorf und Köln waren die Sportler zuvor unterlegen.

GStA Koblenz – Jan Böhmermann: Im Interview mit lto.de (Maximilian Amos) zeigt sich der Strafverteidiger und Rechtsprofessor Alexander Ignor von der Begründung, mit der die Staatsanwaltschaft Mainz das Verfahren gegen Jan Böhmermann eingestellt hat, nicht überzeugt. Mangels Ernstlichkeit den Vorsatz Böhmermanns abzulehnen, lasse den Adressaten außer Acht und verkenne, dass es sich bei einer Satire eben nicht nur um "Quatsch" handele. Das Ergebnis sei vertretbar, es hätte aber einer rechtlich differenzierten Argumentation bedurft.

EuGH zu Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Rechnung: In einem Gastbeitrag in der FAZ berichten die Rechtsanwälte Ronny Langer und Oliver Zugmaier, dass der Europäische Gerichtshof mit zwei Urteilen eine lange umstrittene Frage des Vorsteuerabzugs entschieden hat: Auch im Fall, dass eine Rechnung fehlerhaft oder unvollständig ist, wird den vorsteuerlichen Unternehmern der Abzug gewährt, wenn die Rechnung später berichtigt wird oder zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden. Fällt ein Fehler auf, sollte sich unbedingt um die Berichtigung der Rechnung bemüht werden.

BGH zu Stromrechnung: Im Gegensatz zu anderen Gläubigern darf ein Stromanbieter als Grundversorger gemäß § 17 der Stromgrundversorgungsverordnung einseitig die Leistungszeit bestimmen, entschied nun der Bundesgerichtshof nach einem Bericht der FAZ (Hendrik Wieduwilt). In der Konsequenz bedarf es keiner Mahnung, um den Stromabnehmer in Verzug zu setzen, sofern zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Zahlungsdatum mindestens zwei Wochen liegen.

LG Hamburg – Tötung eines Kleinkinds: Die SZ (Thomas Hahn) berichtet vom Prozess gegen einen Stiefvater, der das 13 Monate alte Kind seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu Tode geschüttelt haben soll, jedoch eine ganz andere Version der Geschichte angibt. Der Bericht skizziert die schwierigen persönlichen Umstände des Angeklagten, einem allein erziehenden Vater, sowie der Mutter des Kindes. Am heutigen Mittwoch werden Sanitäter und Kinderarzt als Zeugen vernommen.

OVG Berlin-Brandenburg zu Montblanc-Affäre: Im Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Bundestag gegenüber einem Pressevertreter die Namen von sechs Abgeordneten nennen muss, die in die "Montblanc-Affäre" verwickelt sind. Sie hatten über ihr Sachleistungskonto mehrere teure Füller auf Staatskosten bestellt, meldet lto.de.

AG Frankfurt/Main – Vergewaltigung: In Frankfurt am Main muss sich ein 81-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten, weil er in großem Umfang potenzsteigernde Mittel eingenommen und dann seine Ehefrau vergewaltigt haben soll, meldet spiegel.de.

AG Bad Oeynhausen zu Holocaust-Leugnerin: Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hat die bereits mehrfach vorbestrafte 87-jährige Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten ohne Bewährung verurteilt, meldet die taz.

Fischer zu Kachelmann und Böhmermann: In seiner aktuellen Kolumne auf zeit.de findet Bundesrichter Thomas Fischer drastische Worte zur Schadensersatzverurteilung der Ex-Freundin Kachelmanns sowie der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Satiriker Jan Böhmermann.

VG Berlin – Asylklagen: Wie die SZ meldet, ist die Zahl der am Verwaltungsgericht Berlin anhängigen Klagen gegen abgelehnte Asylanträge in diesem Jahr stark angestiegen. Es seien bis Ende September 5.081 Klagen eingegangen, was verglichen mit demselben Zeitraum im Vorjahr einen Anstieg um 151 Prozent bedeute. Der Anstieg hänge wohl damit zusammen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehr Fälle entschieden habe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Oktober 2016: Ceta vor dem BVerfG / Bodycams für Polizei / Verfassungsbeschwerde von Paralympics-Sportlern . In: Legal Tribune Online, 12.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20691/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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