Die juristische Presseschau vom 12. September 2014: Urteilsverkündung im Pistorius-Prozess – LG Frankfurt zu Uber-Fahrer – EuGH zu digitalisierten Büchern

12.09.2014

Oscar Pistorius wurde vom Vorwurf des Mordes und vorsätzlichen Totschlags freigesprochen. Das endgültige Urteil ergeht erst heute. Außerdem in der Presseschau: erste Vorschläge der Bundestagskommission zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr, EuGH erlaubt Bücher-Digitalisierung, Fahrverbot für Uber-Fahrer und warum eine Frau in Sydney einen Bombenkoffer als Entschädigung bekam.

Thema des Tages

Urteilsverkündung im Pistorius-Prozess: Das Oberste Gericht in Pretoria (Südafrika) hat in der Urteilsverkündung am Donnerstag eine Verurteilung des Paralympics-Sportlers Oscar Pistorius wegen Mordes und vorsätzlichen Totschlags ausgeschlossen. Das endgültige Urteil und die Entscheidung, ob er wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen sei, wurde auf den heutigen Freitag verlegt.

Die SZ (Ronen Steinke), die Welt (Christian Putsch), die FAZ (Claudia Bröll) und spiegel.de (Bartholomäus Grill/Gesa Mayr) fassen die Begründung der Richterin zusammen und gehen noch einmal auf den Prozessverlauf ein. Pistorius habe im Prozess eingestanden in der Tatnacht viermal auf die Badetür in seinem Haus geschossen zu haben, hinter der sich seine Freundin Reeva Steenkamp befunden hatte. Ob er sie dabei töten wollte oder, wie er geltend machte, für einen Einbrecher hielt und in Notwehr handelte, musste das Gericht in insgesamt 41 Verhandlungstagen klären. Wegen der Beweislage habe die Richterin nun die Version der Staatsanwaltschaft, Pistorius habe seine Freundin im Beziehungsstreit vorsätzlich erschossen, abgelehnt. Es habe zwar nicht vorsätzlich gehandelt, aber genügend Zeit für eine vernünftige Entscheidung gehabt. Die Ausführungen ließen damit auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung schließen.

Die FAZ (Thomas Scheen) porträtiert die 66-jährige Richterin, die sich in den 70er-Jahren gegen die Apartheid eingesetzt hatte und später von Nelson Mandela zur Richterin berufen wurde.

Rechtspolitik

Strafrecht: lto.de (Pia Lorenz) führt ein Interview mit Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle zu ihrem Rechtsgutachten "Kultur, Religion, Strafrecht", das die Wissenschaftlerin für den Deutschen Juristentag erstellt hat. Thema des Interviews sind unter anderem die umstrittenen Streitschlichter innerhalb muslimischer Gemeinschaften. Diese seien wegen ihrer systematischen Form rechtsstaatlich problematisch und ihre Anerkennung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs abzulehnen. Sie spricht sich ferner gegen die Berücksichtigung des kulturellen Hintergrunds beim Strafmaß aus und befürwortet eine umfassende Reform der Tötungsdelikte.

Sexualstrafrecht: Wie die taz (Heide Oestreich) erläutert, lässt Justizminister Heiko Maas (SPD) entgegen seiner früheren Aussagen nun doch prüfen, ob die Straftatbestand der sexuellen Nötigung der Istanbul-Konvention genüge, die Deutschland ratifiziert habe. Diese fordere die Strafbarkeit sämtlicher nicht einverständlicher sexueller Handlungen, während nach deutscher Rechtslage ein bloßes "Nein" nicht reiche. Eine Verschärfung im Rahmen der anstehenden Reform zum Sexualstrafrecht sei aber nicht zu erwarten.

Auslandseinsätze der Bundeswehr: Am gestrigen Donnerstag fand eine Sachverständigenanhörung der Kommission "Parlamentsrechte bei Bundeswehreinsätzen" zur Frage der militärischen Bündnisintegration und deren Auswirkung auf die Parlamentsbeteiligung statt. Wie die FAZ (Johannes Leithäuser) zusammenfasst, hat der Kommissionsvorsitzende und ehemalige Verteidigungsminister Volker Rühe eine jährliche Berichtspflicht der Bundesregierung und ein Rückholrecht des Bundestages als ersten Lösungsansatz vorgeschlagen. Dagegen sähen viele Politikwissenschaftler die Erarbeitung eines sicherheitspolitischen Konsenses im Zusammenhang mit der militärischen Integration als drängender an.

Schuldenbremse: Nach Darstellungen der SZ (Guido Bohsem) will Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die für 2020 geplante Schuldenbremse für die Bundesländer lockern. Die Länder sollen über den Zeitpunkt hinaus einen Teil des für den Bund vorgesehenen Kreditfinanzierungsspielraums in Höhe von 0,15 Prozent des Bundesinlandsprodukts nutzen können. Im Gegenzug will der Minister den Stabilitätsrat zu einer Kontrollbehörde mit Sanktionsrechten umbauen.

Steuerhinterziehung: Das Handelsblatt (Donata Riedel) stellt die geplante Verschärfung der Voraussetzungen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und die Kritik von Großunternehmen an der Reform vor. Der vorgesehene Ausschluss der Straffreiheit bei Erscheinen eines Steuerprüfers im Unternehmen würde dazu führen, dass die Möglichkeit der Selbstanzeige für Großunternehmen gänzlich ausscheiden würde. Zur Vermeidung von Streitigkeiten mit dem Finanzamt hätten diese eine freiwillige Dauerbetriebsprüfung eingeführt und würden den Ausschlussgrund somit immer erfüllen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. September 2014: Urteilsverkündung im Pistorius-Prozess – LG Frankfurt zu Uber-Fahrer – EuGH zu digitalisierten Büchern . In: Legal Tribune Online, 12.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13165/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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