Die juristische Presseschau vom 12. Mai 2015: Finanzkrise vor Gericht – Finanzbeamter verurteilt – Verfassungsschützer am Telefon

12.05.2015

Justiz

BGH zu Indiz für Zahlungsunfähigkeit: Rechtsanwalt Niels George begrüßt in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom April. Nach dem Beschluss aus dem vergangenen Monat ist die Bitte nach Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung zumindest dann kein Indiz für eine Zahlungsunfähigkeit, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält. Die "weise Entscheidung" wahre die unternehmerischen Dispositionen von Geschäftsführern.

BGH – Olympia-Nominierung: Der Bundesgerichtshof verhandelt im Juli zu dem vom früheren Dreispringer Charles Friedek verfolgten Schadensersatzbegehren gegen den Deutschen Olympischen Sportbund. Der Sportler fordert Entschädigung wegen seiner unterbliebenen Nominierung für die Olympischen Spiele in Beijing 2008. Dies meldet die Welt.

OLG München – NSU: Das Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere vor dem Oberlandesgericht München setzt seine Verhandlung thematisch mit der mutmaßlich ersten Tat des Trios, einem Überfall auf eine Chemnitzer Kaufhalle im Dezember 1998 fort. Nach dem Bericht von zeit.de (Tom Sundermann) bestehen dabei Verfassungsschutz-Erkenntnisse, nach denen bereits zuvor ein Raub vom NSU verübt wurde.

LG Lübeck zu Brandanschlag: Wegen Brandstiftung ist ein Finanzbeamter vom Landgericht Lübeck zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte durch den Brandanschlag verhindern wollen, dass Flüchtlinge in seinem Nachbarhaus untergebracht würden. Straferschwerend habe gewirkt, dass der geständige Täter keine "wirkliche Reue", sondern nur Bedauern über die schädlichen Folgen für ihn und seine Familie gezeigt habe, so taz-Nord (Andreas Speit) und Welt (Ulrich Exner) in ihren Berichten.

LG Ingolstadt zu Fall Franziska: Wegen Vergewaltigung und Tötung der zwölfjährigen Franziska hat das Landgericht Ingolstadt den Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, schreibt die SZ (Sophie Burfeind). Weil der Verurteilte noch im Gerichtssaal auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet habe, sei das Urteil rechtskräftig.

LG Frankfurt zu Selbstjustiz: Wegen Mordes zweier Landsleute ist ein Afghane vom Landgericht Frankfurt/M. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Tat vor dem Frankfurter Gerichtsgebäude im Januar 2014 hatte überregionales Aufsehen erregt, weil der Verurteilte die mutmaßlichen Mörder seines Bruders vor deren Prozess tötete. Er übte dabei eher "Lynchjustiz als Selbstjustiz", zitiert die FAZ (Denise Peikert) das Urteil.

ArbG Berlin – Hungerlohn: In einer Seite Drei-Reportage schildert die SZ (Laura Hertreiter) das Schicksal eines rumänischen Hilfsarbeiters. Für einen vereinbarten Stundenlohn von fünf Euro arbeitete der Mann an einem jüngst eröffneten Einkaufszentrum in der Hauptstadt und versucht nun vor dem Arbeitsgericht Berlin, ihm vorenthaltenen Lohn einzuklagen. Bislang sei es dem Gericht noch nicht gelungen, das durch eine Insolvenz weiter verkomplizierte Geflecht von Haupt- und Subunternehmern aufzulösen.

AG Charlottenburg zu Mietspiegel: In einem vor dem Amtsgericht Charlottenburg geführten Berliner Mietrechtsstreit hat das Gericht entschieden, dass der Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt worden sei. Laut dem nicht rechtskräftigen, dem Handelsblatt (Massimo Bognanni/Simon Book) vorliegenden Urteil handele es sich nicht um einen qualifizierten Mietspiegel. Weil die Berliner Statistik Vorbild für viele andere Städte und in Metropolen und in seiner qualifizierten Form auch Grundlage der jüngst verabschiedeten Mietpreisbremse sei, drohe bei der Aufrechterhaltung der Entscheidung nun Rechtsunsicherheit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Mai 2015: Finanzkrise vor Gericht – Finanzbeamter verurteilt – Verfassungsschützer am Telefon . In: Legal Tribune Online, 12.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15511/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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