Die juristische Presseschau vom 10. September 2014: Süßer Erfolg für Ritter Sport – Hartz-IV-Leistungen verfassungsgemäß – Ausländische Agenten in Russland

10.09.2014

Justiz

BVerfG zu Hartz IV: In einem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die gegenwärtige Höhe von Hartz-IV-Leistungen als derzeit noch verfassungsgemäß bezeichnet. Wie die SZ (Wolfgang Janisch) schreibt, diente die Entscheidung auf Vorlage des Sozialgerichts Berlin vor allem einer Überprüfung der vom Karlsruher Gericht 2010 aufgestellten Grundsätze der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit der Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die hierfür notwendige realitätsgerechte Bedarfsermittlung sei trotz Mahnungen des Gerichts bei Einzelposten erfüllt. FAZ (Joachim Jahn) und taz (Christian Rath) berichten ebenfalls.

In einem Kommentar bezeichnet Christian Rath (taz) das Hartz-IV-Konzept als "weitgehend gescheitert." Durch die jetzige Entscheidung habe das Gericht verdeutlicht, dass die Leistungssätze nicht geeignet seien, Haushaltsanschaffungen zu finanzieren. Hier drohe ein Rückfall in vergangene Zeiten, in denen Sozialhilfeempfänger unter entwürdigenden Umständen gezwungen worden seien, ihren Bedarf zu belegen. Dies stehe im Widerspruch zum Anspruch der Hartz-Reform, die Selbstverantwortung von Leistungsempfängern zu erhöhen.

BGH zur Übernahme von Geldauflagen: In einem Urteil vom Juli hat der Bundesgerichtshof festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen die gegen ihre Manager verhängten Geldauflagen nach § 153a Strafprozessordnung übernehmen können. Dies sei nicht zulässig etwa, wenn die vorgeworfene Tat zugleich als Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft zu werten sei, schreibt Rechtsanwalt Christian Krebs in einem Gastbeitrag für die FAZ. Durch die Entscheidung würden Rechte von Aktionären gestärkt.

BSG zu Verfahrensdauer: Das Bundessozialgericht hat in vier Fällen Klägern wegen übermäßig langer Verfahren im Grundsatz eine Entschädigung zuerkannt, gleichzeitig jedoch ausgeführt, dass eine einjährige Verfahrensdauer in Sozialsachen keine Entschädigungspflicht nach sich zieht. Dies meldet die FAZ (Joachim Jahn).

BFH – Mindestbesteuerung: Die in der vergangenen Woche dem Bundesverfassungsgericht vom Bundesfinanzhof vorgelegte Frage der Verfassungswidrigkeit der Mindestbesteuerung von Unternehmen analysiert der Steuerexperte Martin Lenz in einem Gastbeitrag für die FAZ.

OLG Dresden zu Partnervermittlung: Eine von einer Partnervermittlung verwendete Klausel, nach der Vorauszahlungen von Kunden bei vorzeitigem Vertragsende nicht zurückerstattet werden, ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden unwirksam. Die beanstandete Klausel entwerte nach Ansicht des Gerichts einerseits das gesetzliche Kündigungsrecht und erwecke andererseits den unzutreffenden Eindruck einer Mindestvertragsdauer, informiert lawblog.de (Udo Vetter).

LG Nürnberg-Fürth – Franz Gsell: Über den Prozessauftakt im Verfahren zur Tötung des Schönheitschirurgen Franz Gsell im Jahre 2003 berichten FAZ (Morten Freidel) und bild.de (Jörg Völkerling). Angeklagt sind zwei Männer wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Die Ermittlungen in der Sache hätten sich jahrelang auch gegen Tatjana Gsell, die Witwe des Opfers wegen ihrer Beteiligung an einem Versicherungsbetrug gerichtet. Obwohl Tatjana Gsell deswegen auch verurteilt wurde, konnte ihr eine Beteiligung an dem Raubüberfall nicht nachgewiesen werden.

StA Köln – Deutsche Bahn: Die SZ (Klaus Ott) berichtet über Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft gegen zwei hochrangige Manager der Deutschen Bahn wegen des Verdachts von Schmiergeldzahlungen in Russland. Die Vorwürfe entstammten Geschäften der Logistik-Tochter Schenker, sie seien dem Konzern über eine Online-Plattform für Whistleblower bekannt gemacht worden, woraufhin die Anklagebehörde eingeschaltet wurde.

StA München – Josef Ackermann: Udo Vetter (lawblog.de) und Benedikt Meyer (zpoblog.de) kommentieren die schriftliche Erklärung des ehemaligen Vorstandvorsitzenden der Deutschen Bank, Josef Ackermann, im seinerzeitigen Kirch-Prozess vor dem Oberlandesgericht München wohl falsch ausgesagt zu haben. Beide Autoren erkennen einen untauglichen Versuch Ackermanns, sich durch einen Hinweis auf mangelhafte Rechtsberatung einer strafrechtlichen Verantwortung für eine Falschaussage zu entziehen. Wer sich als Zeuge nicht oder nicht mehr erinnere, müsse eben dies angeben.

Spionage: Die taz (Konrad Litschko) interviewt Rechtsanwalt Klaus Schroth, dessen Mandant Markus R. Dokumente des BND der CIA zugespielt haben soll. Der Anwalt spricht über mögliche, sein Mandat betreffende Erkenntnisse aus den Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags und dem vom Parlament eingerichteten NSA-Ausschuss, den geheimdienstlichen Wert der in Frage stehenden Dokumente und den Zustand seines Mandanten.

Erbschleicherei: Das Handelsblatt (Gertrud Hussla) beschreibt in einer Reportage einen in Baden-Württemberg angesiedelten Fall mutmaßlicher Erbschleicherei. Ein Sparkassendirektor habe sich dort das Vertrauen einer mittlerweile verstorbenen Unternehmerswitwe erschlichen und sich als ihr Adoptivsohn ein millionenschweres Erbe zukommen lassen. Weil in einem Berliner Testament aber die Belegschaft des Unternehmers bedacht wurde, sei die erbrechtliche Auseinandersetzung nun gerichtsanhängig.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. September 2014: Süßer Erfolg für Ritter Sport – Hartz-IV-Leistungen verfassungsgemäß – Ausländische Agenten in Russland . In: Legal Tribune Online, 10.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13133/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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