Die juristische Presseschau vom 10. Juli 2014: "Dr. No" kommt straflos davon – Wetter-Wette zulässig – Angeklagter mit Model-Vertrag

10.07.2014

Justiz

EuGH – Deutsch-Test für Ehegatten: Am heutigen Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof, ob der verpflichtende Deutsch-Test für nachziehende Ehegatten gegen ein Abkommen zwischen der EU und der Türkei oder die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung verstößt. Die SZ (Roland Preuß) berichtet; auf sueddeutsche.de findet sich zudem ein Interview mit der Rechtsanwältin Seyran Ateş, die die Sprachtests als Integrationshilfe befürwortet.

BVerwG zu Wetter-Wette: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Unternehmen mit Wetten auf das Wetter werben darf. Die Werbung eines Möbelhauses "Bei Regen Geld zurück" stelle kein illegales Glücksspiel dar. Laut SZ (Roman Deininger) hatte das Möbelhaus seinen Kunden versprochen, ihnen das Geld für ihren Einkauf zurückzuerstatten, wenn es genau drei Wochen nach dem Einkauf zwischen zwölf und 13 Uhr am Flughafen Stuttgart regne. Mit der Begründung, dass bei der Aktion der Einkauf und nicht das Glücksspiel im Vordergrund stehe, habe sich das Gericht den Vorinstanzen angeschlossen.

BGH zu Teilgewerbe-Mietern: Der Bundesgerichtshof hat einem Bericht der Welt (Norbert Schwaldt) zufolge die Rechte von Mietern gestärkt, die ihre Wohnräume ohne dass dies im Mietvertrag geregelt ist auch zum Arbeiten nutzen. Für sie gelte der bessere Kündigungsschutz des Wohnraummietrechts, wenn sich die Hauptnutzung vor Gericht nicht feststellen lasse.

Bundesanwaltschaft – US-Spion im Verteidigungsministerium: Nach einem Bericht von spiegel.de ermittelt die Bundesanwaltschaft nun auch gegen einen mutmaßlichen US-Spion im Verteidigungsministerium.

OLG München – NSU-Prozess: Die SZ (Annette Ramelsberger) berichtet von der Vernehmung von Jan Böhnhardt, dem älteren Bruder des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt, im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Er wolle nicht gewusst haben, wie tief sein Bruder in der rechten Szene gesteckt habe. Auch die FAZ (Karin Truscheit) berichtet und geht auch auf die Aussage eines weiteren Zeugen ein, die in den Augen der Verteidigung die von der Staatsanwaltschaft behauptete Rolle der Hauptangeklagten Beate Zschäpe als Finanzverwalterin des NSU in Frage stelle.

LG München – ACE gegen ADAC: Vor dem Landgericht München klagt der "Auto Club Europa" (ACE) wegen einer Werbeanzeige gegen den ADAC und hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Wie die SZ (Bastian Obermayer/Uwe Ritzer) berichtet, wirft der ACE dem ADAC einen Wettbewerbsverstoß vor, weil er sich in der Anzeige neben Einsatzwagen von Polizei und Rettungskräften zeige und sich wie deren "geborener Partner" geriere.

LG Frankfurt zu Zwangsmediation: Das Landgericht Frankfurt hat die Klauseln einer Rechtsschutzversicherung für unwirksam erklärt, die in bestimmten Fällen die Pflicht zur Durchführung eines außergerichtlichen Mediationsverfahrens vorsahen. Das berichtet blog.beck.de (Hans-Jochem Mayer).

StA Köln – Nackt im Weihnachtsgottesdienst: Die Staatsanwaltschaft Köln hat einer Meldung der SZ zufolge gegen die Femen-Aktivistin, die während des Weihnachtsgottesdiensts ihren mit dem Spruch "I am God" bemalten Oberkörper entblößt hatte, Anklage wegen Störung der Religionsausübung erhoben.

Udo Vetter (lawblog.de) kritisiert den "Befindlichkeitsparagrafen", der dieser Anklage zugrunde liegt. Und diejenigen, die ihn einerseits verteidigen, andererseits aber auf eine entsprechende Rechtspraxis beispielsweise in Russland schimpfen.

StA Saarbrücken/Hamburg – Praktiker-Insolvenz: Die Staatsanwaltschaften Saarbrücken und Hamburg ermitteln wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung gegen fünf ehemalige Vorstandsmitglieder der vor einem Jahr insolvent gegangenen Baumarktkette "Praktiker". Die SZ (Kristina Läsker) berichtet.

StA Berlin – Crystal Meth-Ermittlungen: Der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann hat laut SZ und taz (Ulrich Schulte) gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin eingeräumt, im Herbst 2013 in geringen Mengen das als Crystal Meth bekannte Rauschgift Mephamphetamin erworben und konsumiert zu haben. Ein Gutachten bestätige, dass er nicht abhängig sei.

AG Neukölln/Lichtenberg – Freifunker: Nach einem Bericht von netzpolitik.org (@vieuxrenard) haben zwei "Freifunker" vor den Berliner Amtsgerichten Neukölln und Lichtenberg Klage erhoben, um feststellen zu lassen, dass sie nicht für eventuelle Filesharer und den Nutzern ihrer frei zugänglichen WLAN-Netze haften.

LG Regensburg – Mollath: Im "München"-Teil berichtet die SZ (Hans Holzhaider) vom dritten Prozesstag des Wiederaufnahmeverfahrens im Fall Mollath vor dem Landgericht Regensburg. Im Mittelpunkt hätten die Aussagen der Schwägerin des neuen Mannes von Mollaths Ex-Frau sowie des die Verletzungen der Ex-Frau attestierenden Arztes gestanden.

VG Hannover zu "Super Nanny": lto.de (Philip Lüghausen) und internet-law.de (Thomas Stadler) berichten über das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, mit dem es die Klage des Senders RTL gegen eine Beanstandung der Sendung "Super Nanny" abgewiesen hatte.

BGH zu anonymer Bewertung: Gunhild Lütge (Zeit) ist vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofs zur Anonymität auf Bewertungsportalen der Ansicht, dass dem "Missbrauch anonymer Bewertungen" Einhalt geboten werden müsse und fordert den Gesetzgeber auf, "auszuloten" wie das Recht auf Anonymität mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte in Einklang zu bringen sei. Auch Rolf Schwartmann fordert in seiner Auseinandersetzung mit den Schlupflöchern des Internets auf der "Staat und Recht"-Seite der FAZ ein staatliches Einschreiten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Juli 2014: "Dr. No" kommt straflos davon – Wetter-Wette zulässig – Angeklagter mit Model-Vertrag . In: Legal Tribune Online, 10.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12516/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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