Die juristische Presseschau vom 10. April 2018: Rechts­staat Spa­nien? / Dash­cams vor Gericht / Mit­be­stim­mung bei Start-up

10.04.2018

Stellt die Puigdemont-Entscheidung die Rechtsstaatlichkeit Spaniens in Frage? Außerdem in der Presseschau: Der BGH verhandelt zum Beweiswert von Dashcam-Aufnahmen und das LG Berlin erinnert einen Essenslieferanten an die Mitbestimmung.

Thema des Tages

OLG Schleswig – Carles Puigdemont: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch wendet sich der frühere spanische Richter und jetzige Rechtsanwalt José Maria Macias Castaño gegen die hierzulande womöglich verbreitete Meinung, "Spanien sei keine fortgeschrittene Demokratie". Die relativ geringe Zahl von Verurteilungen Spaniens durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte belege, dass dort "die Menschenrechte akzeptiert werden". Das Verfassungsgericht des Landes habe festgestellt, dass Unabhängigkeitsbestrebungen "politisch legitim" seien, sofern sie "innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens entwickelt" würden. Notwendig hierfür sei also eine Verfassungsreform, auf die hinzuwirken die katalanischen Separatisten aber bewusst verzichtet hätten. Auch Wilhelm Hofmeister, Leiter des Madrider Büros der Konrad-Adenauer-Stiftung, bemängelt in einem Gastbeitrag der FAZ, dass sowohl das Oberlandesgericht Schleswig als auch zahlreiche deutsche Politiker der spanischen "Justiz die Kompetenz absprechen, über die Separatisten in angemessener rechtsstaatlicher Weise zu urteilen". Das OLG habe sich angemaßt, "in kürzester Frist eine qualifizierte Bewertung der Vorgänge um das illegale Referendum in Katalonien" vorzunehmen, statt sich auf die Grundregeln des Europäischen Haftbefehls "zu konzentrieren" und eine juristische Entscheidung den hierfür berufenen spanischen Gerichten zu überlassen. Hierdurch werde auch dem Verfall der Europäischen Union Vorschub geleistet.

spiegel.de (Florian Gathmann/Claus Hecking) befasst sich ausführlich mit den durch die Entscheidung entstandenen deutsch-spanischen Spannungen, die auch durch eine Äußerung von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zur Schleswiger Entscheidung befeuert worden seien. Der fragliche Kommentar der Ministerin sei nicht zur Veröffentlichung gedacht gewesen.

Rechtspolitik

Ankerzentren: Hbl (Heike Anger) und lto.de berichten zu den Plänen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), ab September bis zu fünf sogenannte Ankerzentren für Flüchtlinge einzurichten. In den Zentren würden Asylanträge unter Beteiligung mehrerer Behörden bearbeitet und entschieden werden.

Entzug der Staatsangehörigkeit: Ein weiterer Plan von Minister Seehofer betrifft den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit von Dschihadisten, die sich an Kampfhandlungen von Terroreinheiten beteiligt haben. Der Entzug kann nur zur Anwendung gelangen, wenn die Betreffenden neben der deutschen auch noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, schreibt die FAZ (Eckart Lohse/Timo Frasch). Ein Gesetzentwurf solle "im ersten Jahr der Regierung" vorgelegt werden.

Kopftuchverbot: Reinhard Müller (FAZ) und Jost Müller-Neuhof (Tsp) setzen sich in Kommentaren kritisch mit dem aus Nordrhein-Westfalen stammenden Vorschlag auseinander, muslimischen Mädchen unter 14 Jahren das Tragen eines Kopftuchs verbieten zu wollen. Beide betonen das Spannungsfeld kindlicher Selbstbestimmung gegenüber dem elterlichem Erziehungsrecht, das in nicht-muslimischen Religionen unzweifelhaft Vorrang genieße.

NetzDG: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ignoriere den digitalen Strukturwandel, der durch eine Koexistenz ursprünglich getrennter Kommunikationsräume gekennzeichnet sei. So lautet die in einem Gastbeitrag für die SZ formulierte Kritik des Journalistikprofessors Tobias Gostomzyk. Statt den neuen Umständen mit neuen Lösungen zu begegnen, etwa durch Schaffung privat-öffentlicher Cyber Courts, die Kommunikationsstandards für das Netz entwickeln könnten, verharre das NetzDG in einer "bloßen Löschlogik".

Bundeshilfe: Ein Referententwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht die Ausweitung finanzieller Bundeshilfen vor. Diese Bundeshilfen nach Art. 104c Grundgesetz sollten zukünftig nicht mehr nur auf "finanzschwache" Kommunen beschränkt werden, um Ländern und Kommunen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zu ermöglichen. Es berichtet die FAZ (Jasper von Altenbockum).

Sozialer Wohnungsbau: Ein weiterer, der FAZ (Manfred Schäfers) vorliegender Referentenentwurf sieht eine Grundgesetzänderung zum Zwecke einer stärkeren Unterstützung des sozialen Wohnungsbaus vor. Durch einen neuen Artikel 104d Grundgesetz solle nach dem Entwurf dem Bund die Möglichkeit gegeben werden, Ländern entsprechende Finanzhilfen zu gewähren.

Israel-Flaggen: Jost Müller-Neuhof (Tsp) zeigt sich skeptisch gegenüber dem Vorhaben, das Verbrennen israelischer Flaggen unter Strafe zu stellen. Der besondere Ehrenschutz für Israel enthalte "ein besonderes politisches Solidaritätsversprechen" und stehe auch in eigentümlichem Widerspruch dazu, nach dem Fall des Böhmermannschen Schmähgedichts den Straftatbestand der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter abgeschafft zu haben.

Justiz

BVerfG – Grundsteuer: Vorberichte zu der für den heutigen Dienstag erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer sowie deren möglichen Inhalt bringen nun auch taz (Hannes Koch) und Welt (Michael Fabricius).

BVerfG – Familiennachzug: Ein minderjähriger Syrer mit subidiärem Schutzstatus ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit seinem Eilantrag auf Nachzug seiner Mutter gescheitert. Wie spiegel.de berichtet, habe das Gericht in seinem Beschluss auch die weitreichenden Folgen einer anders lautenden Entscheidung berücksichtigt. Diese liefen auf eine Aussetzung des Vollzugs der gesetzlichen Regelung hinaus.

BGH – Dashcams: jusatpublicum.com (Liz Collet) macht auf eine für den heutigen Dienstag terminierte mündliche Verhandlung am Bundesgerichtshof aufmerksam, bei die Verwertbarkeit von Aufnahmen sogenannter Dashcams geklärt werden soll. sz.de (Thomas Harloff) befragt aus diesem Anlass die Verkehrsanwältin Daniela Mielchen zu ihren grundsätzlichen, datenschutzrechtlichen Bedenken gegen den Einsatz von Dashcams und deren prozessuale Verwendung.

BGH zu Kredit-Bearbeitungsgebühren: Der Bundesgerichtshof befand in zwei Entscheidungen vom vergangenen Juli, dass von Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für Darlehen auch dann unwirksam sind, wenn die Darlehensnehmer Unternehmen sind. Nach Darstellung des Hbl (Florian Flicke) dürften sich Geschäftsführer, die es versäumten, entsprechende Rückzahlungsansprüche gegen Banken geltend zu machen, der Gefahr persönlicher Haftung aussetzen.

BAG zu Versorgungszusagen: community.beck.de (Christian Rolfs) weist auf drei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu Differenzierungen bei betrieblichen Versorgungszusagen hin. In einem Urteil vom Februar hielt das Erfurter Gericht eine sogenannte Altersabstandsklausel jedenfalls bei einem Altersabstand von 15 Jahren für gerechtfertigt, in einer Entscheidung vom November eine Spätehenklausel. Schließlich wurde auch die unterlassene leistungssteigernde Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten nach Vollendung des 60. Lebensjahrs vom BAG im vergangenen Oktober für zulässig erklärt. Die beiden erstgenannten Entscheidungen werden auch von Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer in einem Gastbeitrag für das Hbl erwähnt und wegen der geschaffenen Rechtssicherheit begrüßt. Wollten Arbeitgeber ihre finanziellen Risiken verringern, bliebe ihnen auch noch, "Abstand von jeglicher Hinterbliebenenversorgung" zu nehmen.

OLG München – NSU: Ein Anwalt des im NSU-Verfahren am Oberlandesgericht München mitangeklagten André E. hat beim Gericht seine Beiordnung als Pflichtverteidiger und gleichzeitig eine mehrwöchige Unterbrechung der Verhandlung beantragt. Dies berichtet sz.de (Wiebke Ramm) unter Beschreibung der bislang "eher stillen Verteidigung" des seit dem vergangen Herbst in Untersuchungshaft befindlichen E. Für den heutigen Dienstag ist in München der Beginn des Plädoyers von Beate Zschäpes Wahlverteidigung geplant.

LG Berlin zu Delivery Hero: In einem Beschluss vom 9. März stellte das Landgericht Berlin fest, dass der Essenslieferant Delivery Hero gegen das Mitbestimmungsgesetz verstößt. Die Kammer für Handelssachen habe daher angeordnet, dass das Unternehmen mit dem größten deutschen Börsengang im vergangenen Jahr einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat zu bilden habe, berichtet das Hbl (Lars-Marten Nagel). Das Unternehmen wolle sich der Umsetzung des Beschlusses durch eine Beschwerde sowie durch Umwandlung in eine Societas Europaea (SE) entziehen. Ein weiterer Beitrag des Hbl (Volker Votsmeier) stellt die Gesellschaftsform der SE vor und legt dar, dass die Anzahl von Arbeitnehmervertretern in Aufsichtsräten zuvörderst an die Zahl der Mitarbeiter gekoppelt ist. Bei Umwandlungen müsse das Ausmaß der Mitbestimmung jedoch neu verhandelt werden.

Recht in der Welt

EMRK: Rechtsprofessorin Argelia Queralt Jiménez (verfassungsblog.de) gibt (in englischer Sprache) einen Überblick zu der für den kommenden Donnerstag in Kopenhagen geplanten Deklaration zur Zukunft der Menschenrechte und deren Schutz in Europa.

Großbritannien – Zinsmanipulationen: Wegen der Manipulationen der Referenzzinssätze Euribor und Libor müssen sich seit gestern mehrere Banker vor einem Londoner Gericht verantworten. Der Bericht von lto.de erläutert auch die finanztechnischen Details und zählt die von den früheren Arbeitgebern der Angeklagten bereits geleisteten Bußgelder auf.

Sonstiges

Freiheitsrechte: In ihrem Politische-Bücher-Teil bespricht die FAZ (Stephan Bierling) "Habeas Corpus in Wartime" von Rechtsprofessorin Amanda L. Tyler. In einem historischen Abriss des Rechts auf richterliche Entscheidung über die Fortdauer einer Freiheitsentziehung in den USA lege die Autorin dar, dass ein Präzedenzfall für Massenverhaftungen des Militärs ohne jede richterliche Entscheidung über die Zulässigkeit durch die Internierungen von Menschen japanischer Abstammung im Zweiten Weltkrieg geschaffen worden sei.

Das Letzte zum Schluss

Bade-Vergleich: Ein vor dem Amtsgericht Sinsheim ausgetragener Rechtsstreit zwischen der "Badewelt" Sinsheim und einem Pärchen, dem vorgeworfen wurde, eine Umkleidekabine der Lokalität für sexuelle Aktivitäten genutzt zu haben, wurde durch einen Vergleich beendet. Das Paar akzeptierte ein fünfjähriges Hausverbot und verpflichtete sich gleichzeitig, über das streitige Geschehen Stillschweigen zu bewahren. Dies meldet die Welt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.  

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. April 2018: Rechtsstaat Spanien? / Dashcams vor Gericht / Mitbestimmung bei Start-up . In: Legal Tribune Online, 10.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27953/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen