Die juristische Presseschau vom 9.10.2014: Fischer zum Vergewaltigungsparagrafen – Handlungsbedarf bei Syndikusanwälten – gleichgeschlechtliche Ehe in den USA

09.10.2014

Justiz

BSG zu Schlichtungsstellen: Bevor Rechtsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Kassen vor Gericht landen, müssen sie nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz zunächst vor einer Schlichtungsausschuss der jeweiligen Länder verhandelt werden. Doch was, wenn ein solcher Ausschuss nicht eingerichtet ist? Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass dann direkt geklagt werden kann. Zuvor hatte das Sozialgericht Berlin eine entsprechende Klage der Berliner Charité gegen die DAK als unzulässig erachtet; in Berlin existiert erst seit kurzem ein Schlichtungsausschuss. lto.de schreibt über die Entscheidung des BSG.

BFH zu Cum-Ex-Geschäften: Die Urteilsbegründung zu einer etwa sechs Monate alten Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu Cum-Ex-Geschäften ist am gestrigen Mittwoch erschienen. Bei diesen Geschäften nutzten Aktienhändler eine Gesetzeslücke aus, um sich einmal gezahlte Abgeltungssteuern vom Fiskus mehrfach rückerstatten zu lassen. Das Handelsblatt (Sönke Iwersen/Laura de la Motte) und die FAZ (Joachim Jahn) befassen sich mit dem Urteil. Cum-Ex-Geschäfte seien der Urteilsbegründung zufolge rechtmäßig gewesen.

LG Verden – Misshandlung von Heimbewohnern: Über einen Strafprozess wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen vor dem Landgericht Verden berichtet ausführlich die SZ (Thomas Hahn). Betreuer sollen einige Bewohner einer Behinderteneinrichtung in Frankenfeld-Bosse mit Gewalt ruhig gestellt haben. Heute soll das Urteil gesprochen werden; den Angeklagten drohen offenbar Geldstrafen.

LG München I zu Ferndiagnosegutachten: Die SZ (Klaus Ott) berichtet über einen Fall, in dem ein Arzt einen Mann für schwer gestört erklärte – obwohl er den Mann selbst nie gesehen, sondern als Patientin lediglich seine Ehefrau behandelte hatte. Der Arzt habe mit diesem Vorgehen laut Ärzteverband gegen die Berufsordnung verstoßen, weil das Attest einzig auf den Angaben der Frau gefußt habe. Der Arzt muss nach einem berufsgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht München I eine Geldbuße von 5.000 Euro zahlen. "Atteste ohne Untersuchung" sei man inzwischen gewohnt, wird der Münchner Richter Joachim Eckert zitiert. Der Fall erinnere stark an Gustl Mollath, dessen Konstitution ebenfalls von einem Arzt per Ferndiagnose beurteilt worden war.

StA München – Schuldenerlass: Die StA München hat laut FAZ (Hanno Mußler) ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der staatlichen Bad Bank der Hypo Real Estate eingeleitet. Der Vorwurf: Griechische Staatsanleihen seien möglicherweise mit einem "zu niedrigen Erlös" verkauft worden. Daher stehe eine Strafbarkeit wegen Untreue im Raum. Hanno Mußler (FAZ) mutmaßt in einem gesonderten Kommentar erhebliche Schwierigkeiten, den Verantwortlichen Straftaten nachzuweisen. Fast alle Versuche, Bankvorstände der Untreue zu überführen, seien gescheitert.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9.10.2014: Fischer zum Vergewaltigungsparagrafen – Handlungsbedarf bei Syndikusanwälten – gleichgeschlechtliche Ehe in den USA . In: Legal Tribune Online, 09.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13417/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen