Die juristische Presseschau vom 9. September 2016: EuGH regelt Link­haf­tung / Jauchs Töchter schei­tern / Attacke auf Bayern Mün­chen

09.09.2016

Der EuGH behandelt kommerzielle Angebot bei der Haftung für Internet-Links strenger. Außerdem in der Presseschau: Verfassungsbeschwerde von Günther Jauchs Adoptivtöchtern abgelehnt, und Professor greift Vereinsstatus von Bayern München an.

Thema des Tages

EuGH zu Linkhaftung: Der Europäische Gerichtshof musste in einem Fall aus den Niederlanden (Playboy gegen Geenstijl) entscheiden, ob schon der Link auf Seiten mit urheberrechtsverletztenden Inhalten eine unzulässige "öffentliche Wiedergabe" dieser Inhalte darstellt. Dabei differenzierte der EuGH: Bei nicht-kommerziellen Internet-Nutzern sei ein derartiger Link nur dann eine unerlaubte Wiedergabe, wenn diese von der unerlaubten Veröffentlichung wussten. Dagegen haben Nutzer mit "Gewinnerzielungsabsicht" die Pflicht, vor Setzung des Links zu prüfen, ob der verlinkte Inhalt gegen Urheberrechte verstößt. Wenn sie dennoch auf solche Inhalte verlinken, wird vermutet, dass sie die Rechtswidrigkeit kannten. Über das Urteil berichten FAZ (Hendrik Wieduwilt), taz.de (Christian Rath) und spiegel.de (Teresa Sickert). Die Anwälte Martin Gerecke und Nico Brunotte stellen auf lto.de zudem die deutsche Rechtsprechung zur Linkhaftung dar, die bei kommerziellen Webseiten einer ähnlichen Linie folge wie nun der EuGH.

Anwalt Niko Härting (cr-online.de) kritisiert das EuGH-Urteil. Die Schlechterstellung von Medien wegen ihrer Gewinnerzielungsabsicht gefährde die Kommunikationsfreiheit. Ähnlich argumentiert Anwalt Ralf Petring (petringlegal.blogspot.de). Das Urteil werde für "kaum rechtssicher prognostizierbare Streitigkeiten" sorgen und Abmahnkanzleien neue Geschäftschancen eröffnen. Anwalt Thomas Stadler (internet-law.de) kann im EuGH-Urteil "keinerlei Dogmatik" erkennen. "Es handelt sich um eine mehr oder weniger beliebige Billigkeitsrechtsprechung." Dagegen befürwortet Rechtsprofessor Leonhard Bohusch auf netzpolitik.de die Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung von Werken, die auch bei anderen Fragen des Internetrechts sinnvolle Lösungen ermögliche.

Rechtspolitik

Erbschaftsteuer: Am gestrigen Donnerstag tagte erstmals der Vermittlungsausschuss zur Reform der Erbschaftsteuer, vertagte sich jedoch alsbald bis zum 21. September. Bis dahin soll eine Arbeitsgruppe Lösungen finden, berichtet tagesschau.de (Tom Schneider) und referiert auch den Streitstand.

Unterhalt: Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will, dass die geplante Ausweitung des Unterhaltsvorschusses schon 2017 greift, berichtet die SZ (Constanze von Bullion). Schwesig werde bald einen Gesetzentwurf vorlegen, die Reform solle nicht erst nach den Wahlen diskutiert werden.

Grunderwerbsteuer: Die Finanzminister der Länder wollen bis November Vorschläge vorlegen, wie die Umgehung der Grunderwerbsteuer durch Immobilien-Unternehmen verhindert werden kann, meldet die SZ (Benedikt Müller). Bisheriger Trick: Investoren kaufen nicht Immobilien an sich, sondern beteiligen sich an einem Unternehmen, das Immobilien besitzt.

Datenschutz: Nun stellt auch blog.beck.de (Axel Spieß) das Gesetz zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und seine Grundstruktur vor. Das bisherige Bundesdatenschutzgesetz werde dabei durch ein "Allgemeines Bundesdatenschutzgesetz" ersetzt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. September 2016: EuGH regelt Linkhaftung / Jauchs Töchter scheitern / Attacke auf Bayern München . In: Legal Tribune Online, 09.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20530/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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