Die juristische Presseschau vom 9. September 2015: Piloten dürfen streiken – Schei­dung auf katho­lisch – "Queen Mer­kel"

09.09.2015

Justiz

Verfassungsklage gegen Spionage: Linke und Grüne wollen in den kommenden Tagen Verfassungsklage wegen umstrittener Spionageziele des US-Geheimdienstes NSA in Deutschland und Europa einlegen, meldet die SZ.

AGH NRW zu Handakten: "Das anwaltliche Berufsrecht verpflichtet einen Rechtsanwalt, nach der Beendigung eines Mandats die von ihm geführten Handakten herauszugeben," hat der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, wie lto.de meldet.

FG Düsseldorf zur Gemeinnützigkeit: Wie die FAZ meldet, hat das Finanzgericht Düsseldorf im Fall einer Freimaurerloge entschieden, dass ein Verein nicht vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden kann, wenn er keine Frauen aufnehme.

Schiedsverfahren: Die gegenläufigen Interessen von Kassen und Hausarztverbänden würden ein
besonderes Schiedsverfahren erzwingen, schreibt in einem Gastbeitrag der Anwalt Dirk Uwer in der FAZ. Nach dem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom März käme dem Schiedsspruch keine Verwaltungsaktqualität zu, auch könnten die Krankenkassen nicht auf Aufhebung der zwischen den Krankenkassen und den hausärztlichen Gemeinschaften geschlossenen Verträge klagen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. September 2015: Piloten dürfen streiken – Scheidung auf katholisch – "Queen Merkel" . In: Legal Tribune Online, 09.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16833/ (abgerufen am: 16.05.2024 )

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