Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Mai 2016: Grapsch-Pro­zesse / isla­mis­ti­sche Anwalts­ver­mitt­lung / Mei­nungs­f­rei­heit des Haus­meis­ters

09.05.2016

Justiz

AG Karlsruhe zu Meinungsfreiheit und Rassismus: Das Amtsgericht Karlsruhe lehnte einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl wegen Beleidigung gegen den Anwalt David Schneider-Addae-Mensah ab. Der Anwalt hatte den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in einem Brief als "wunderbares Inzuchtprodukt" bezeichnet. Er reagierte damit auf Herrmanns Äußerung, der den Sänger Roberto Blanco zuvor einen "wunderbaren Neger" genannt hatte. Das Gericht billigte dem dunkelhäutigen Anwalt das "Recht zum Gegenschlag" auf eine "abwertende rassistische Bezeichnung" zu, berichtet die Montags-SZ (Christian Rost).

OLG Stuttgart zu Handys am Steuer: lawblog.de (Udo Vetter) stellt ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart von Ende April vor. Danach ist es nicht mehr verboten, ein Handy bei der Fahrt in der Hand zu halten, wenn nicht über das Handy telefoniert wird, sondern über die Freisprecheinrichtung (oder dies zumindest unwiderleglich behauptet wird). Das Urteil sei die Folge einer Gesetzesänderung von 2013, mit der eigentlich nur der Begriff "Fahrzeugführer" durch eine geschlechtsneutrale Formulierung ersetzt werden sollte.

Zentralstelle zu KZ Stutthof: Die Ludwigsburger Zentralstelle zur Ermittlung von NS-Kriegsverbrechen hat Vorermittlungen gegen eine Handvoll ehemaliger SS-Mitglieder aufgenommen, die im KZ Stutthof bei Danzig tätig waren. Das berichtet die Samstags-taz (Klaus Hillenbrand).

StA Mainz - Böhmermann/Bundesregierung: Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp) erklärt der Strafverteidiger Michael Rosenthal, dass die Bundesregierung mit ihrer ausdrücklichen Ermächtigung zur Strafverfolgung von Böhmermann sich übermäßig für das Ansinnen Erdogans engagiert habe. Es hätte genügt, das türkische Strafverlangen kommentarlos an die Staatsanwaltschaft Mainz durchzureichen.

Ermittlungen und Pressefreiheit: Die Samstags-taz (Rene Martens) schildert mehrere Strafverfahren gegen Journalisten und ihren meist harmlosen Ausgang. Nicht alle Journalisten sähen eine solche Strafverfolgung jedoch als "Auszeichnung".

BVerfG - CETA: Die Samstags-SZ (Hans von der Hagen) stellt den Rechtsprofessor Andreas Fisahn vor, der im Auftrag der Flötenlehrerin Marianne Grimmenstein und von rund 70.000 Unterstützern eine Verfassungsklage gegen das vorläufige Inkrafttreten des EU-Kanada-Handelsvertrags CETA vorbereitet.

Thomas Dieterich: Die Montags-SZ (Helmut Kerscher) bringt einen Nachruf auf den am Freitag verstorbenen Thomas Dieterich. Er war von 1987 bis 1994 Richter am Bundesverfassungsgericht und anschließend Präsident des Bundesarbeitsgerichts. "Dieterichs Streben nach sozialer Symmetrie zeigte sich in vielen Entscheidungen, öfter zur Freude von Gewerkschaften als von Arbeitgebern. "

Bernhard Falk: Die FAS (Peter Carstens) portraitiert Bernhard Falk, der als antiimperialistischer Terrorist bis 2008 mehr als zwölf Jahre hinter Gittern saß und nun eine islamistische Gefangenenhilfe aufbaut. Dabei besucht er verhaftete Islamisten und versucht ihnen Anwälte zu vermitteln, die wie Falk eine Kooperation der Angeklagten mit staatlichen Gerichten ablehnen.

Christian Ströbele: Im Interview mit der FAS (Anne Ameri-Siemens) spricht der Anwalt und Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele über seine Zusammenarbeit mit Horst Mahler im sozialistischen Anwaltskollektiv, über die Verteidigung von RAF-Gefangenen, seinen NS-Vater, Edward Snowden und den Verfassungsschutz-Provokateur Peter Urbach. Anlass des Interviews ist eine neue Biographie über Ströbele.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Mai 2016: Grapsch-Prozesse / islamistische Anwaltsvermittlung / Meinungsfreiheit des Hausmeisters . In: Legal Tribune Online, 09.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19318/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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