Die juristische Presseschau vom 9. Januar 2014: Geschwächte Abmahnanwälte – Unerlaubte Bettenbörsen – Nackte Mieterin in der Sonne

09.01.2014

Der BGH pfuscht den Abmahnanwälten ins Handwerk und erschwert die Störerhaftung von Eltern volljähriger Kinder. Außerdem in der Presseschau: Kritik am geplanten Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz, ein BGH-Urteil zur Untervermietung von Zimmern an Touristen, Ermittlungen zum Schumacher-Unfall - und warum eine nackt sonnende Mieterin im Saarland nicht den Hausfrieden störte.

Thema des Tages

BGH zu Tauschbörsen-Haftung: Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht für die illegale Nutzung von Internet-Tauschbörsen durch einen volljährigen Angehörigen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Das Oberlandesgericht Köln hatte als Vorinstanz angenommen, dass der Anschlussinhaber haftet, wenn er die volljährigen Angehörigen nicht entsprechend vor illegalen Handlungen gewarnt hat. Das lehnten die Karlsruher Richter nun mit Blick auf das Vertrauen in der Familie und die Volljährigkeit der Beteiligten ab. Der Bundesgerichtshof lockerte damit die sogenannte Störerhaftung. Es berichten unter anderem die SZ (Wolfgang Janisch), zeit.de (Kai Biermann) und lawblog.de (Udo Vetter).

Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt das Urteil: "Auf dieser Linie sollte der BGH weitermachen und Klarheit schaffen, damit beispielsweise Wlan-Netze im öffentlichen Raum nicht an Haftungsrisiken scheitern." Christian Rath (Badische Zeitung) stellt fest, dass das Urteil die Arbeit von Abmahnanwälten erschwert, allerdings müsse man "mit Leuten, die 3450 Euro für einen Serienbrief verlangen", kein Mitleid haben, "auch nicht mit Musikfirmen, die solche Kanzleien beauftragen."

Rechtspolitik

Beutekunst: Ira Mazzoni (SZ) kritisiert im Feuilleton den bayerischen Entwurf für ein Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz. "Gut für das internationale Image. Aber juristisch ein Bluff, denn in den meisten möglichen Fällen vollkommen wirkungslos". Es sei den Erben der ursprünglichen Eigentümer kaum möglich nachzuweisen, dass der jetzige Besitzer ein Bild bösgläubig erworben hat und sich deshalb nicht auf die 30-jährige Verjährung berufen kann. Besser sei es, einen gutgläubigen Erwerb abhandengekommener Sachen gar nicht zu akzeptieren, was im Bürgerlichen Gesetzbuch bereits angelegt sei. Es müsse nur noch das Verjährungsrecht "klärend ergänzt" werden.

Suizidhilfe: Oliver Tolmein (FAZ) unterstützt den Vorschlag von Gesundheitsminister Gröhe (CDU), die geschäftsmäßige Suizidhilfe zu bestrafen. Schon bisher habe Gröhe "wertorientierte Gesetzesprojekte mitgetragen, die auch den Schutz des Lebens im Blick hatten und nicht einseitig einem formalen Selbstbestimmungskonzept huldigten". Tolmein schildert außerdem die Debatte der letzten Wahlperiode und im Vorfeld von Gröhes Vorstoß.

NRW-Hochschulzukunftsgesetz: Rechtsprofessor Wolfgang Löwer kritisiert auf lto.de den Referentenentwurf der rot-grünen NRW-Landesregierung für ein Hochschulzukunftsgesetz. Die Möglichkeit der Hochschulen, sich eigenständig ein Profil zu bilden, leide unter dem "planungseuphorische Vertrauen in zentrale Entscheidungen". Zielvereinbarungen zwischen Land und Uni seien "weniger Vertrag, denn Diktat". Dem künftig ganz aus hochschulfremden Mitgliedern gebildeten Hochschulrat komme bei der Rektorwahl "eine Veto-Position zu, was die Gerichte kaum billigen werden."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Januar 2014: Geschwächte Abmahnanwälte – Unerlaubte Bettenbörsen – Nackte Mieterin in der Sonne . In: Legal Tribune Online, 09.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10602/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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