Die juristische Presseschau vom 8. August 2014: Lebenslänglich für Rote Khmer – BVerfG zu Gerichtsberichterstattung – DFB-Adler tabu für Real

08.08.2014

Justiz

BVerfG zu Berichterstattung aus Gericht: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem nun veröffentlichten Beschluss sitzungspolizeiliche Anordnungen zur Berichterstattung über den vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Fall "Yagmur" zum Teil aufgehoben. Die fraglichen Bestimmungen, etwa zum Verbot sogenannter Nahaufnahmen von Prozessbeteiligten, seien vom Vorsitzenden Richter des Hamburger Gerichts nicht ausreichend begründet worden. Dagegen lägen die Gründe für das bestätigte Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen und Laptops im Gerichtssaal "auf der Hand." Mit der "sehr diskutablen Entscheidung" befasst sich lto.de (Martin W. Huff/Pia Lorenz).

FAZ (Joachim Jahn), taz (Christian Rath) und Thomas Stadler (internet.law.de) berichten ebenfalls über den Beschluss.

BGH zu El Motassadeq: Nach einer Meldung von lto.de hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg bestätigt, nach dem eine vorzeitige Haftentlassung des wegen Beteiligung an den Anschlägen des 11. September verurteilten Mounir El Motassadeq nicht in Frage kommt. Für die Entscheidung spreche vor allem das gutachterlich ermittelte Festhalten des Marokkaners an "seiner islamistisch-jihadistischen Einstellung."

BGH zu Mängelrügen am Bau: In einem Gastbeitrag für die FAZ verweist Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni. Nach diesem dürfte an das Darlegen eines Mangels an einem Bauwerk durch den Auftraggeber keine überbordenden Anforderungen gestellt werden. Die Entscheidung bestätige die sogenannte Symptomtheorie, nach der es ausreiche, wenn ein Bauherr das für ihn erkennbare Symptom konkret beschreibt.

OLG Frankfurt zu einstweiliger Verfügung: Thomas Stadler (internet.law.de) meldet einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Juli, nach dem von dem Erfordernis einer förmlichen Abmahnung vor dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zumindest dann abzusehen ist, wenn diese ohnehin nutzlos erscheine. Dies sei etwa dann der Fall, wenn der Antragsgegner erkennen lasse, dass er ohnehin eine gerichtliche Klärung beabsichtige.

LG München I zu DFB-Logo: Das Landgericht München I hat eine vom Deutschen Fußballbund gegen die Supermarktkette Real erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt. Real dürfe somit weiterhin keine Produkte verkaufen, auf denen ein dem Logo des DFB nachempfundenes Emblem mit einem Bundesadler enthalten ist, schreibt die SZ (Angelika Slavik, erweiterte Online-Fassung) und prognostiziert eine Fortsetzung des Streits: Real habe eine Berufung gegen die Entscheidung angekündigt und zudem beim Deutschen Marken- und Patentamt die Löschung des markenrechtlichen Schutzes des DFB-Logos gestellt. Die FAZ (Joachim Jahn) erläutert in ihrer Meldung den diesbezüglichen Rechtsweg: Gegen eine Entscheidung des Markenamtes könne das Bundespatentgericht angerufen werden. Ein Rechtsmittel gegen dessen Entscheidung sei beim Bundesgerichtshof einzulegen.

StA München - Jürgen Fitschen: Dem Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, droht eine Anklage wegen Prozessbetrug. Das Landgericht München I wolle den entsprechenden Schriftsatz noch in diesem Monat verschicken, schreiben faz.net (Joachim Jahn) und Handelsblatt (S. Afhüppe/L. de la Motte/P. Köhler) übereinstimmend. Der Banker solle nach Ansicht der Anklagebehörde Falschaussagen ehemaliger Vorstandskollegen im Kirch-Verfahren nicht korrigiert haben, einen Rücktritt von seinem Amt schließe er aus. In einem weiteren Beitrag des Handelsblatts (Kerstin Leitel) wird Richter Peter Noll vorgestellt, der als Vorsitzender der 5. Wirtschaftskammer des Gerichts mutmaßlich über die Zulassung der Anklage entscheiden wird. Bekanntheit habe Noll durch die unter seinem Vorsitz verfügte Verfahrenseinstellung gegen Bernie Ecclestone erlangt.

Unterhaltsrecht: Anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung entwickelt die SZ (Ulrike Heidenreich/Wolfgang Janisch) die These, das gegenwärtige Unterhaltsrecht spiegele nicht ausreichend das veränderte Selbstverständnis geschiedener Väter wider. Denn in den meisten Fällen wären diese Väter, von den viele intensiv an der Betreuung ihrer Kinder teilnähmen, nach wie vor voll unterhaltspflichtig. In einem Kommentar beklagt Ulrike Heidenreich (SZ), dass diese engagierten Väter rechtlich und finanziell benachteiligt würden. "Wer sich mehr kümmert, muss weniger zahlen dürfen."

Matthias Prinz: Der Wochenend-Teil des Handelsblatts (M. Etzold/M. Nowroth/M. Schade) bringt ein Interview mit Matthias Prinz. Der "Prominentenanwalt" spricht darüber, neben "Reichen und Schönen" mittlerweile auch Unternehmen presserechtlich zu vertreten, die kommunikationsberatende Komponente seiner anwaltlichen Tätigkeit und die Schnittmenge von journalistischer und juristischer Arbeit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. August 2014: Lebenslänglich für Rote Khmer – BVerfG zu Gerichtsberichterstattung – DFB-Adler tabu für Real . In: Legal Tribune Online, 08.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12839/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen