Die juristische Presseschau vom 8. August 2013: Schlacht um Suhrkamp – Schutz gegen Intim-Durchsuchung – Ferkel auf blauer Couch

08.08.2013

Weitere Themen – Justiz

Wiederaufnahme Fall Mollath: Nachdem das Oberlandesgericht Nürnberg die Entlassung Gustl Mollaths aus der Psychiatrie und die Wiederaufnahme seines Falles angeordnet hat, interviewt die SZ (Uwe Ritzer, Zusammenfassung) Mollath zu seinen weiteren Plänen. Unter anderem will er ein Buch schreiben. blog.beck.de (Hans Henning Müller) beantwortet Fragen zum weiteren Fortgang des Verfahrens. Oliver Garcia (de legibus-Blog) kritisiert ausführlich die vom OLG jetzt aufgehobene Entscheidung des Landgerichts Regensburg, das vor zwei Wochen die Wiederaufnahme abgelehnt hatte.

NSU-Prozess: Anlässlich des letzten Verhandlungstags vor der Sommerpause ziehen weitere Medien Zwischenbilanzen des NSU-Prozesses am Oberlandesgericht München, u.a. die SZ (Tanjev Schulz), die Zeit (Özlem Topcu), spiegel.de (Julia Jüttner) und zeit.de (Tom Sundermann). Der Prozess um die NSU-Morde wird am 5. September fortgesetzt.

BVerfG zu Intimdurchsuchungen im Gefängnis: Der Verfassungsblog (Max Steinbeis) berichtet über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es gewährte einem Gefangenen Rechtsschutz, der sich vor und nach einer richterlichen Vernehmung nackt ausziehen und in allen Körperöffnungen durchsuchen lassen musste. Diese Maßnahme hätte  geprüft werden müssen.

BVerfG zu Anhörungsrügen: Im Streit um eine deichrechtliche Planfeststellung hat das Bundesverfassungsgericht laut lto.de klargestellt, wann eine Anhörungsrüge eingelegt werden muss, um den Rechtsweg auszuschöpfen. Dies sei nur dann der Fall, wenn eine Verletzung rechtlichen Gehörs Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist.

VfG Bbg zu kommunalem Finanzausgleich: Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat die Verfassungsbeschwerden von drei Kommunen gegen den kommunalen Finanzausgleich in Brandenburg abgelehnt, meldet lto.de.

BGH zu Elternunterhalt: Eine selbstgenutzte Eigentumswohnung zählt nicht zum verwertbaren Vermögen der Kinder, wenn es um die Berechnung einer Unterhaltspflicht für Eltern im Pflegeheim geht. Dies hat laut FR (Ursula Knapp) jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.

OLG Stuttgart – Hutu-Miliz: Die taz (Dominic Johnson) berichtet von der ersten Aussage eines Angeklagten im Prozess gegen die Führung der ruandischen Hutu-Miliz FLDR (Forces démocratiques de libération du Rwanda) am Oberlandesgericht Stuttgart. Straton Musoni habe dabei die Verantwortung für Kriegsverbrechen zurückgewiesen, sich aber auch vom ehemaligen FDLR-Führer Ignace Murwanashyaka distanziert.

LG München I – BayernLB: Die SZ (Klaus Ott) analysiert im Wirtschaftsteil, warum das Landgericht München I nur einen kleinen Teil der Anklage gegen die Ex-Vorstände der BayernLB zugelassen hat. Vorstände hätten "erhebliche Handlungsspielräume", und zu denen gehöre es auch, Risiken einzugehen. Auf der Titelseite meldet die SZ (Klaus Ott), das Landgericht habe die Münchener Staatsanwaltschaft dafür gerügt, dass nicht auch gegen CSU-Politiker im Verwaltungsrat der BayernLB ermittelt wurde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. August 2013: Schlacht um Suhrkamp – Schutz gegen Intim-Durchsuchung – Ferkel auf blauer Couch . In: Legal Tribune Online, 08.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9312/ (abgerufen am: 18.06.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen