Die juristische Presseschau vom 7. Januar 2016: Ursa­chen und Folgen von Köln / BGH zur Link-Haf­tung / Face­book-Konto ist erb­lich

07.01.2016

Justiz

BVerfG - Strafrecht als ultima ratio: Nun weist auch Rechtsprofessor Matthias Jahn in der FAZ auf ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht hin, bei dem es unter anderem um die Frage geht, ob Vorschriften zur Rindfleischetikettierung mit den Mitteln des Strafrechts durchgesetzt werden können. Jahn schlägt als Lösung vor: "Nur dann, wenn eine Strafnorm für jeden Sachkundigen ohne längere Prüfung erkennbar den Bezug zu ausreichend stark rechtfertigenden Gemeinwohlbelangen verloren hat, dürfte es begründbar sein, dass sie schon allein deshalb gegen Verfassungsrecht verstößt. Der Berliner Ausgangsfall dürfte in diese Rubrik gehören."

BVerfG - Klagen gegen Bundeswehreinsätze: lto.de (Christian Rath) beschreibt anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Karlsruhe nur bei fehlender Bundestagszustimmung zu einem Bundeswehreinsatz per Organklage durch eine Fraktion angerufen werden kann. Dagegen könne die verfassungsrechtliche Kritik an einem vom Bundestags erteilten Mandat (etwa beim jetzt startenden Syrien-Einsatz der Bundeswehr) nicht mit der Organklage zum Verfassungsgericht getragen werden.

BGH zur Haftung für Hyperlinks: internet-law.de (Thomas Stadtler) setzt sich mit einem Urteil des Bundesgerichtshof aus dem Juni auseinander, das jetzt veröffentlicht wurde. Danach haftet derjenige, der einen Link auf einen rechtswidrigen Inhalt setzt, nur dann sofort, wenn er sich den Inhalt zu eigen macht. Andernfalls haftet der Linksetzer erst, wenn er auf die Rechtswidrigkeit des Links hingewiesen wurde. Der BGH führe damit ein notice-and-take-down-Verfahren für Hyperlinks ein. Dies werde dazu führen, dass Links künftig häufiger beanstandet werden, was zu Lasten der Meinungsfreiheit gehe.

BGH zur NS-Umsiedlung von Sinti und Roma: Christian Bommarius (Berliner Zeitung) erinnert an ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das vor genau 60 Jahren erging. Damals wurde vom BGH die Umsiedelungspolitik der Nazis gegenüber Sinti und Roma damit rechtfertigt, dass diese zur Kriminalität neigten. Eine Entschädigung sei daher nicht angebracht. Bommarius schreibt "Die Ressentiments des schändlichen BGH-Urteils von 1956 spuken bis heute in den Köpfen der Bevölkerung herum."

LG Berlin zu Facebook und Erbrecht: Eltern haben einen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes. Der Vertrag mit dem sozialen Netzwerk sei Teil des Erbes, ebenso wie hinterlassene Briefe und Tagebücher. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist nach Angaben des Elternanwalts die erste Entscheidung zur Vererbbarkeit eines Facebook-Acounts, so zeit.de.

VG Gelsenkirchen zu Altersgrenzen für Richter: Eine Richterin aus Nordrhein-Westfalen wollte erreichen, dass sie bis zum 67. Lebensjahr weiterarbeiten kann und berief sich auf ein jüngst in Kraft getretenes Landesgesetz. dessen Stichtagsregelung sie aber um einige Monate verfehlte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erkannte zwar eine Härte, diese führe jedoch nicht dazu, dass die Stichtagsregelung wegen Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz verfassungswidrig sei. Es berichtet lto.de.

LG Kleve zu Heimtücke-Mord: Die Zeit (Daniel Müller) schildert ausführlich einen Fall, den das Landgericht Kleve zu entscheiden hatte. Verurteilt wurde eine Frau, die behauptete, jahrelange von ihrem Liebhaber vergewaltigt worden zu sein. Zwei Männer brachten den Liebhaber dann in ihrem Auftrag bestialisch um. Das Gericht glaubte nicht an die Vergewaltigungen und verurteilte alle drei wegen gemeinschaftlichen Mordes aus Heimtücke.

LG Frankfurt - Umsatzsteuerkarusell: Am 15. Februar beginnt am Landgericht Frankfurt/Main der Strafprozess gegen sieben Mitarbeiter der Deutschen Bank wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung. Sie sollen beim Handel mit CO₂-Verschmutzungsrechten an kriminellen Umsatzsteuerkarussellen mitgewirkt haben. Zehn Mitglieder der Bande hat das Gericht wegen schwerer Steuerhinterziehung bereits zu Gefängnisstrafen zwischen knapp drei und fast acht Jahren verurteilt, berichtet die SZ (Klaus Ott).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Januar 2016: Ursachen und Folgen von Köln / BGH zur Link-Haftung / Facebook-Konto ist erblich . In: Legal Tribune Online, 07.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18062/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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