Die juristische Presseschau vom 6. Januar 2015: Warten auf das Kriminallabor – BVerfG zu pausierenden Fachanwälten – Euro-Austritt möglich?

06.01.2015

Justiz

LG Berlin - Landowsky: Das Landgericht Berlin hat vor Weihnachten das letzte anhängige Strafverfahren gegen den ehemaligen Berliner CDU-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Rüdiger Landowsky, eingestellt. Landowsky war auch Chef der landeseigenen Pfandbriefbank (später Berlin Hyp) und hatte in dieser Eigenschaft riskante und schlecht geprüfte Kredite an Geschäftspartner vergeben, von denen er parallel eine Parteispende angenommen hatte. Die taz (Sebastian Heiser) beschreibt den Verfahrensgang bis zum Bundesverfassungsgericht, das eine Verurteilung wegen Untreue erschwerte. Auch die FAZ (Mechthild Küpper) berichtet.

BVerfG zu Fachanwälten: Ein Fachanwalt verliert seinen Titel auch dann nicht, wenn er zwischendurch einige Jahre als Beamter arbeitet. Das entschied, meldet nun auch der lawblog (Udo Vetter), das Bundesverfassungsgericht bereits im Oktober. Entscheidend ist, dass die jährlich erforderliche Fortbildung absolviert wird.

BVerfG - Syndikusanwälte: Das Bundesverfassungsgericht hat im Verfassungsbeschwerde-Verfahren gegen Urteile des Bundessozialgerichts rund 80 Verbände und Institutionen aufgefordert, Stellung zu nehmen, meldet lto.de. Das BSG hatte im April abgelehnt, dass Syndikusanwälte sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.

LG Stendal zu Gefängnis-Telefongebühren: Das Landgericht Stendal hat laut lto.de überteuerte Gebühren für die Telefonate von Häftlingen beanstandet. Die Betreiber von Gefängnistelefonie dürften keine Gewinnspanne von 66 Prozent erzielen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Januar 2015: Warten auf das Kriminallabor – BVerfG zu pausierenden Fachanwälten – Euro-Austritt möglich? . In: Legal Tribune Online, 06.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14277/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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