Die juristische Presseschau vom 4. September 2014: Diskriminierende Parodie – Ex-Verfassungsrichter zur Überwachung – Uber-Beschluss analysiert

04.09.2014

Justiz

LG Frankfurt zu Uber: Obwohl als unzulässige Personenbeförderung eingestuft, will der Fahrdienst Uber auch nach dem vorläufigen Verbot durch das Landgericht Frankfurt weiter machen wie zuvor. Der Anwalt Oliver Löffel befasst sich auf lto.de mit den prozessualen Kniffen des Beschlusses – so hatte Uber zuvor eine Schutzschrift beim Gericht hinterlegen lassen. Außerdem werden mögliche Folgen für den Dienstleister Uber prognostiziert, so er die Entscheidung tatsächlich ignoriert; schließlich denkbare Konsequenzen für den Antragssteller Taxi Deutschland, sollte das vorläufige Verbot gekippt werden.

telemedicus.info (Thomas Seifried) untersucht den Beschluss auf seine rechtliche Plausibilität. Das Gericht habe nicht entschieden, ob Uber wettbewerbsrechtlich als Täter oder Teilnehmer haftet, indem es die Plattform für den Fahrdienst stellt. Dabei hätte über eine "solch wesentliche Frage" entschieden werden müssen, weil sich daraus jeweils eigenständige Vorwürfe und Prüfungsmaßstäbe ergeben würden.

VG Berlin zu Passentzug: Wer erhebliche Steuerschulden angesammelt hat und sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen will, dem darf gemäß den §§ 8 und 7 des Passgesetzes der Reisepass entzogen werden. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren eines 60-Jährigen diese Voraussetzungen als erfüllt angesehen und den Passentzug einer Berliner Behörde aufrechterhalten, wie lto.de meldet. Der Mann hatte 500.000 Euro Steuerschulden angesammelt und mehrmals seinen Aufenthaltsort gewechselt.

Porsche-Prozesse: Die SZ (Klaus Ott) hält eine Anklage von Ferdinand Piëch und anderen früheren und heutigen Porsche-Aufsichtsratschefs für sehr wahrscheinlich und gibt einen Ausblick auf mögliche Verfahren. Im Raum steht der Vorwurf der Beihilfe zur Marktmanipulation im Zusammenhang mit der versuchten VW-Übernahme.

BVerfG zu gerichtlicher Unzuständigkeit: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein unzuständiges Amtsgericht nicht "sehenden Auges" falsche Entscheidungen treffen darf, nachdem es im Verfahren seine eigene Unzuständigkeit erkannt hat. Darin liege ein Verstoß sowohl gegen das Willkürverbot und gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter, heißt es im Beschluss des BVerfG laut lto.de.

OLG München – Manfred Götzl: Den Vorsitzenden Richter im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München Manfred Götzl portraitiert die SZ (Annette Ramelsberger/Tanjev Schultz). Akribie, Obsession fürs Recht, Stur-, aber nicht Verbohrtheit zeichnen Götzl nach Ansicht der Autoren aus. Und: Der Ausgang des NSU-Prozesses bedeute für Götzl entweder "die Krönung oder seine größte Niederlage".

LG Ulm – mutmaßlicher Mord an Ex-Freundin: Ein 54-jähriger Mann soll seine Ex-Freundin mit Benzin übergossen und angezündet haben. Er steht nun wegen Mordes vor dem Landgericht Ulm; es sind über achtzig Zeugen geladen. Spiegel.de und die SZ (Hans Holzhaider) berichten vom Prozessauftakt.

LG Darmstadt zu manipulierter Überweisung: Bei einer manipulierten Autorisierung im Online-Banking unter Nutzung des sogenannten Smart-TAN-plus-Verfahrens besteht gegen die Bank kein Anspruch auf Rückzahlung. Die Autorisierung ist dem Bankkunden vielmehr nach Rechtsscheinsgrundsätzen zuzurechnen. Das hat das Landgericht Darmstadt Ende August entschieden, wie internet-law.de (Thomas Stadler) meldet.

AG Halle (Westf.) zu heimlicher Taufe: Nachdem 2011 ein Kind nichtehelich geboren worden war und der Vater ein Verfahren auf Herstellung der gemeinsamen Sorge betrieb, taufte er das Kind heimlich syrisch-orthodox – gegen den ausdrücklichen Willen der Mutter, die das Kind darüber später selbst über die Konfession entscheiden lassen wollte. Diese Grundhaltung des Vaters stufte das Amtsgericht Halle (Westf.) als negativ für das Kindeswohl ein, wie blog.beck.de (Hans-Otto Burschel) meldet.

OVG Schleswig-Holstein – Werbung auf Facebook: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entscheidet laut taz (Martin Kaul) heute über die Rechtmäßigkeit einer Verbotsverfügung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz aus dem Jahr 2011. Die Behörde hatte damals einem Unternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten, eine Fanpage auf Facebook zu betreiben; im letzten Jahr hob das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein dieses Verbot auf. Behördenchef Thilo Weichert wolle im Zweifel bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

OVG Nordrhein-Westfalen – Berufung gegen das Cannabis-Urteil: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat letzte Woche Berufung gegen das Cannabis-Urteil des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt. Für Mathias Broeckers (taz) macht dies einmal mehr deutlich, dass "eine solche Behörde an einem Pharmastandort wie Deutschland weniger das Wohl des Patienten im Auge hat, sondern eher die Lobby der Industrie im Nacken". Das VG Köln hatte im Juli entschieden, dass das BfArM Schmerzkranken den Anbau von Cannabis zu Therapiezwecken genehmigen muss.

BFH lässt BVerfG Mindestbesteuerung prüfen: Die Mindestbesteuerung für Unternehmen landet laut FAZ (Joachim Jahn) vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Bundesfinanzhof hält die Regelung für verfassungswidrig und hat daher das BVerfG angerufen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. September 2014: Diskriminierende Parodie – Ex-Verfassungsrichter zur Überwachung – Uber-Beschluss analysiert . In: Legal Tribune Online, 04.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13078/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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