Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2016: Zukunft für TTIP? / Maaßen gegen BVerfG-Urteil / Strafe für Lux-Leaks-Ent­hüller?

03.05.2016

Justiz

BVerfG – deutsche Grenzen: Nach dem nun wohl zumindest vorläufig erklärten Verzicht der bayerischen Staatsregierung, ihre angedachte Verfassungsklage gegen den Bund tatsächlich zu betreiben, vergleicht Heribert Prantl (SZ) in einem Kommentar das Wirken von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) mit jenem eines Meistertrommlers. Seit sieben Monaten mache Seehofer mit dieser Klage Politik. Dies habe "das Land hysterisiert" und die "Flüchtlingspolitik der AfD nobilitiert".

BVerfG zu BKA: Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, hat nach einem Bericht der FAZ (Eckart Lohse) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Befugnissen des Bundeskriminalamts als "ausgesprochen schädlich" kritisiert. Die Entscheidung werde der vom sogenannten Islamischen Staat ausgehenden Gefahr "nicht hinreichend gerecht". Jasper von Altenbockum (FAZ) bemängelt hierzu in einem Kommentar, dass die vom BVerfG aufgestellten "schönsten Grundsätze allein" keine Sicherheit böten.

BVerfG zu Schächten: Als Zusatz zu einem Beitrag über die Programmdiskussion der AfD, die nun auch ein Schächtverbot fordert, stellt die FAZ (Reinhard Müller) kurz eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu aus dem Jahr 2012 vor. Ob das Schächten von Tieren zwingende religiöse Vorschrift sei, müsse behördlich und gegebenenfalls gerichtlich im Einzelfall entschieden werden. Bei muslimischen Antragstellern könne diese Frage nicht mit Blick auf den Islam insgesamt beantwortet werden.

BVerfG – Oppositionsrechte: Vor dem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Minderheitenrechten von Oppositionsfraktionen im Bundestag fasst SWR Info (Klaus Hempel) die Argumentation der Beteiligten zusammen.

LG Stuttgart – Besichtigungsgebühr: Das Landgericht Stuttgart muss nach Bericht von lto.de klären, ob die von einem Makler erhobene Besichtigungsgebühr einen Verstoß gegen das im letzten Jahr beschlossene Bestellerprinzip darstellt. Der beklagte Makler verteidige sich mit dem Argument, durch die erhobene Gebühr sei eine besondere Dienstleistung, die Besichtigung allein oder in einer Kleingruppe, abgegolten worden.

LG Hamburg – Sexy Cora: Die Welt (Julia Friese) porträtiert den Witwer der 2011 verstorbenen Erotik-Darstellerin Sexy Cora und seinen Versuch, vor dem Landgericht Hamburg von der Klinik, in der seine Frau starb, Schadensersatz wegen entgangenem Verdienst zu erstreiten.

AG Heiligenstadt zu Schulleiter: Gegen Zahlung eines Geldbetrages ist das vor dem Amtsgericht Heiligenstadt geführte Verfahren gegen einen Schulleiter wegen einer Körperverletzung im Amt eingestellt worden. Der Pädagoge hatte eine Schülerin bei Protesten gegen ein an der Schule untersagtes Konzert "rabiat an den Schultern" gepackt, schreibt spiegel.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Mai 2016: Zukunft für TTIP? / Maaßen gegen BVerfG-Urteil / Strafe für Lux-Leaks-Enthüller? . In: Legal Tribune Online, 03.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19194/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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