Die juristische Presseschau vom 3. März 2015: Edathy-Verfahren eingestellt - Deutsche Bank-Anklage zugelassen - Verwandtenaffären-Verfahren eröffnet

03.03.2015

Justiz

LG München I – Jürgen Fitschen: Nach Zulassung der Anklage müssen sich Jürgen Fitschen, Co-Chef der Deutschen Bank, sowie vier weitere ehemalige Vorstände des Geldhauses ab Ende April vor dem Landgericht München wegen versuchten Prozessbetrugs in einem besonders schweren Fall verantworten. Einzelheiten aus der mehr als 600 Seiten umfassenden Anklageschrift berichtet die SZ (Klaus Leyendecker/Klaus Ott). Nachdem der zuständige Richter Peter Noll vermerkt habe, dass er an einer wichtigen These des mit dem ursprünglichen Schadensersatzverfahrens befassten Oberlandesgerichts "erhebliche Zweifel" hege, sei davon auszugehen, dass im jetzt anstehenden Verfahren auch dessen Ergebnisse zur Verantwortlichkeit der Bank für den Niedergang des Kirch-Imperiums geprüft würden. Der Bericht der FAZ (Joachim Jahn) erwähnt zusätzlich, dass auch eine "Nebenbeteiligung" des Geldinstituts angeordnet wurde. Hiermit sei die Verhängung einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro gegen die Bank selbst möglich. Das Handelsblatt (L. de la Motte/P. Köhler/K. Leitel) berichtet ebenfalls ausführlich.

Nach Sven Afhüppe (Handelsblatt) bietet das anstehende Verfahren der Deutschen Bank die Gelegenheit, zu "zeigen, dass sie wirklich verstanden hat, dass sie aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat und nicht länger alles, was legal ist, als legitim" zu betrachten. Die Bank habe sich zu lange "in Graubereichen des Rechts bewegt", nun müssten sie und auch Fitschen persönlich um Glaubwürdigkeit kämpfen.

BVerfG zu Hausdurchsuchung: Udo Vetter (lawblog.de) berichtet über eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde aus dem vergangenen Monat, durch die ein Durchsuchungsbeschluss des Landgerichts Darmstadt aufgehoben wurde. Der schwerkranke Beschwerdeführer hatte eine Erlaubnis zur Cannabis-Nutzung und wollte die Pflanze wegen der hohen Kosten selbst anbauen. Um sein Verhalten zu legalisieren, teilte er den Anbau der örtlichen Staatsanwaltschaft mit. Diese reagierte mit der nun vom Bundesverfassungsgericht als grundrechtswidrig bewerteten Durchsuchung.

LAG B-B zu Gehaltspfändung: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte im Januar über die Frage zu befinden, ob Erschwerniszulagen, die etwa für Arbeit zu ungünstigen Zeiten gewährt würden, der regelmäßigen Gehaltspfändung unterliegen. Wie Rechtsanwältin Gudrun Germakowski (Handelsblatt-Rechtsboard) mitteilt, ist dies nach Ansicht des Gerichts nicht der Fall. Denn weil die Zahlungen nicht aus der Art der Tätigkeit selbst, sondern aus den unattraktiven Begleitumständen folgten, unterlägen sie dem Pfändungsverbot nach § 850a Nr. 3 Zivilprozessordnung. Die Revision wurde zugelassen.

LG Berlin zu Messerstecher: Vor dem Landgericht Berlin ist ein 18-jähriger wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der Heranwachsende hatte im vergangenen August auf dem überregional bekannten Alexanderplatz einen Mann erstochen. Für die Tat habe es nach Feststellungen des Gerichts keinen erkennbaren Anlass gegeben. SZ (Verena Mayer) und taz-Berlin berichten.

LG Potsdam – Versuchter Kindsmord: Gegen einen 36-jährigen Vater wird ab dem heutigen Dienstag vor dem Landgericht Potsdam wegen versuchten Mordes verhandelt. Der Mann soll dem eigenen Kleinkind über mehrere Monate hinweg Gift, u.a. Desinfektionsmittel, zugeführt haben, schreibt die Welt (Christine Kensche). Ein psychiatrisches Gutachten der Staatsanwaltschaft bescheinige dem Angeklagten ein sogenanntes Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Betroffene würden Kindern Schaden zufügen, um im Anschluss Aufmerksamkeit von Angehörigen und Pflegepersonal einfordern zu können.

AG Augsburg – Georg Schmid: Der frühere CSU-Fraktionschef Georg Schmid muss sich vor dem Amtsgericht Augsburg wegen Sozialbetrug und Steuerhinterziehung verantworten. Über den Prozessauftakt gegen das prominenteste Opfer der sogenannten Verwandtenaffäre in Bayern berichtet die SZ (Stefan Mayr/Frank Müller, Zusammenfassung). In Sondierungsgesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten vor Prozessbeginn habe die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von bis zu 24 Monaten in Aussicht gestellt. Die Verteidigung habe in einer Eröffnungserklärung auf die "dramatischen Folgen" einer Verurteilung hingewiesen. Dem Angeklagten drohe der Verlust von Pensionsansprüchen, auch als Jurist könne er als Vorbestrafter nicht mehr Fuß fassen. Die FAZ (Albert Schäffer) berichtet ebenfalls ausführlich.

Die politische und juristische Aufarbeitung der Verwandtenaffäre fasst ein weiterer Beitrag der SZ (Frank Müller) zusammen. Bislang sei nur eine Verurteilung, jene des früheren Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Harald Güller, wegen Betruges erfolgt.

Jung-Anwälte: In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt fordert Aled Griffiths, Chefredakteur beim Juve Verlag, Wirtschaftskanzleien dazu auf, der veränderten Prioritätensetzung in der Junganwaltschaft Rechnung zu tragen. Anders als bei früheren Generationen von Anwälten stehe bei den heutigen Associates der Partner-Status nicht mehr im alleinigen Focus.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. März 2015: Edathy-Verfahren eingestellt - Deutsche Bank-Anklage zugelassen - Verwandtenaffären-Verfahren eröffnet . In: Legal Tribune Online, 03.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14833/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen