Die juristische Presseschau vom 01. Oktober 2014: Die Klage einer Toten – Die Mütze des Piloten – Pornosammeln leicht gemacht

01.10.2014

Justiz

BVerfG – Oppositionsrechte: Mit einer am Dienstag dem Bundesverfassungsgericht zugestellten Klage will die Linkspartei eine Stärkung der Oppositionsrechte erreichen, meldet spiegel.de. Insbesondere soll das erforderliche Quorum von 25 Prozent des Bundestages für einen Normenkontrollantrag dahingehend geändert werden, dass unabhängig von der Größe die nicht der Regierung angehörenden Fraktionen ausreichen.

BAG zu Gleichbehandlung: Die Lufthansa darf nicht ausschließlich ihre männlichen Piloten verpflichten, während der Arbeit eine "Cockpit-Mütze" zu tragen. Das verstoße gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, entschied das Bundesarbeitsgericht laut lawblog.de (Udo Vetter) und taz (Christian Rath). Ob auch eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vorlag, ließ das Gericht offen.

BGH zu Speers E-Mails: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es dem Springer Konzern wegen überwiegenden öffentlichen Interesses nicht versagt werden durfte, private E-Mails des ehemaligen brandenburgischen Innenministers Rainer Speer (SPD) zu zitieren, meldet internet-law.de (Thomas Stadler). Speer hatte für seine außereheliche Tochter keinen Unterhalt gezahlt, die Mutter hatte ihn pflichtwidrig nicht als Vater angegeben und so musste die Staatskasse für den Unterhalt aufkommen.

BVerfG – Altersvorsorge von Syndikusanwälten: Gegen zwei der drei Entscheidungen des Bundessozialgerichts, mit welchen Syndikusanwälten die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht versagt wurde, haben zwei Anwaltskanzleien Verfassungsbeschwerde eingereicht, meldet die FAZ.

BGH – Gaspreiserhöhung: Mit der Frage, ob ein Energieversorger ohne entsprechende Vertragsklausel Gaspreise erhöhen darf, beschäftigt sich laut FAZ seit vergangener Woche der Bundesgerichtshof. Die Entscheidung könnte Grundsatzqualität haben und soll am 3. Dezember verkündet werden.

FG Rheinland-Pfalz zu Gewerbesteuer: Fußballschiedsrichter müssen auf ihre Aufwandsentschädigung keine Gewerbesteuer zahlen, entschied das Finanzgericht Reinland-Pfalz laut lto.de am 18. Juli. Die dafür vorausgesetzte Tätigkeit am Markt liege nicht vor, da die von den Fußballverbänden für ihre Tätigkeit ausgewählten Unparteiischen keine im Wettbewerb stehenden Abnehmer hätten, um diesen ihre Leistung anzubieten. Auch könnten sie nicht, wie am Markt üblich, ihre Aufwandsentschädigung aushandeln.

OLG München – NSU-Prozess: Bei ihrer Vernehmung am Dienstag konnten sich die zwei V-Mann-Führer von Tino Brandt an nichts erinnern, was nicht bereits erwiesen war, berichtet die taz (Andreas Speit). spiegel.de (Gisela Friedrichsen) geht insgesamt auf die Rolle Brandts und die Aussagen der V-Mann-Führer in diesem Zusammenhang ein.

LG Frankfurt zu psychiatrischem Gutachten: Vier hessische Steuerfahnder hatten wiederholt auf Missstände aufmerksam gemacht und waren ihrem Dienstherrn lästig geworden. In einem psychiatrischen Gutachten erklärte ein Sachverständiger die Fahnder für paranoid querulatorisch, bescheinigte ihnen Realitätsverlust und damit die Dienstunfähigkeit. Das Landgericht Frankfurt/Main hat hat den Gutachter nun zu 200.000 Euro Schadensersatz für drei der ehemaligen Steuerfahnder verurteilt, berichtet spiegel.de (Matthias Bartsch).

VGH Baden-Württemberg-Urteil ignoriert: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte entschieden, dass die Landesregierung Sicherungskopien von E-Mails des ehemaligen Landeschefs Stefan Mappus (CDU) löschen muss oder dem Landesarchiv übergeben. Nun forderte der Untersuchungsausschuss zum "Schwarzen Donnerstag" die E-Mails an und die Landesregierung hat laut SZ beschlossen die Löschungsanordnung vorerst zu ignorieren. Josef Kelnberger (SZ) sieht eine politische Motivation darin, dass der Widerstand gegen Stuttgart 21 der Regierung zum Wahlsieg verholfen habe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 01. Oktober 2014: Die Klage einer Toten – Die Mütze des Piloten – Pornosammeln leicht gemacht . In: Legal Tribune Online, 01.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13357/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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