Die juristische Presseschau vom 1. August 2012: BVerwG zum Berliner Flughafen – Streit um Sterbehilfe – Anklage gegen Amokläufer

01.08.2012

Der Flughafen Berlin Brandenburg ist zwar noch nicht fertig, aber jetzt vom Bundesverwaltungsgericht abgesegnet. Klagen gegen den Verlauf der Flugrouten sind gescheitert. Auch in der Presseschau: Debatten um PID und Sterbehilfe, Patentrechtsstreitereien in Deutschland, Oppositionellen-Prozesse in Russland, die Anklage gegen den Kino-Amokläufer in den USA und ein Richter, der Kekse verteilt.

BVerwG zum Haupstadt-Flughafen: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen von Anwohnern gegen den Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg abgewiesen. Die Kläger hatten Mängel im Planfeststellungsverfahren geltend gemacht, weil zunächst andere Flugrouten angegeben worden seien. Das Gericht hielt die Verfahrensfehler jedoch im Ergebnis nicht für relevant. Zudem seien Flugrouten stets nur eine grobe Planung, künftig könnten deshalb alle potentiell Betroffenen klagen. Die taz (Christian Rath) fasst die Entscheidung zusammen.

In einem gesonderten Kommentar schreibt Christian Rath (taz), der Flughafen sei rechtlich nicht zu verhindern gewesen, die Beteiligung der betroffenen Bürger hätte aber zu mehr Akzeptanz führen können.

Die FAZ (Corinna Budras) befürchtet beim Bau oder bei der Erweiterung von Flughäfen künftig Klagewellen. Der Anwalt der Kläger, Wolfram Hertel, wird mit den Worten zitiert, die Entscheidung führe den Sinn des Beteiligungsverfahrens "ad absurdum".

Weitere Themen – Rechtspolitik

PID-Debatte: In einem Gastbeitrag für die SZ kritisiert Christiane Woopen, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, den Entwurf für eine Rechtsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Der Gesetzgeber wolle, dass die Anwendung der PID begrenzt und kontrolliert wird. Es sei aber zweifelhaft, ob die Rechtsverordnung dies gewährleiste.

Sterbehilfe: Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum Verbot gewerblicher Sterbehilfe stößt auf Kritik in der CDU und bei der Bundesärztekammer. Wie die FAZ (Andreas Mihm) berichtet, soll gewerbsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe gestellt werden, zugleich sollen aber nicht gewerbsmäßige Teilnehmer, wie Angehörige oder vertraute Hausärzte, straffrei bleiben. Daniel Deckers (FAZ) begrüßt in einem kurzen Kommentar grundsätzlich eine gesetzliche Regelung, hält es aber für problematisch, dass bestimmte Personengruppen von dem Verbot ausgenommen werden sollen.

Weitere Themen - Justiz

Gewerbliche Schutzrechte: Warum Technologiekonzerne ihre Streitigkeiten um gewerbliche Schutzrechte angeblich gerne vor deutschen Gerichten austragen, erläutert der Rechtsanwalt Richard Kreindler in der FAZ. Grund dafür sei nicht nur die Bedeutung des deutschen Marktes, sondern auch die Effizienz des deutschen Gerichtswesens, insbesondere die Möglichkeit schnell einstweiligen Rechtsschutz zu erhalten.

LAG Hamm zu Chatprotokollen: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat entschieden, dass Chatprotokolle von einem Arbeisplatzrechner in einem Kündigungsschutzprozess verwertbar sein können. internet-law.de (Thomas Stadler) fasst das Urteil kurz zusammen.

Ermittlungen nach Drohnen-Angriff: lto.de (Andreas Schmitt) führt ein Interview mit dem Strafrechtler Christoph Safferling über die Ermittlungen des Generalbundesanwalts nach einem US-amerikanischen Drohnenangriff in Pakistan, bei dem 2010 ein deutscher Staatsbürger getötet worden war.

Kiesewetter-Fall: Im Zuge der Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) sind neue Details zu dem Fall der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter bekannt geworden. Wie die taz (Wolf Schmidt) berichtet, waren zwei ihrer Kollegen Mitglieder im rassistischen Ku-Klux-Klan. Anhaltspunkte für Verbindungen zwischen ihnen und den mutmaßlichen NSU-Tätern gebe es aber nicht.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Iran – Todesurteil für Banker: In einem Korruptionsprozess in Teheran sind vier Bank-Manager zum Tode verurteilt worden, 35 weitere Angeklagte erhielten hohe Haftsstrafen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das berichtet die SZ (Rudolph Chimelli).

Russland – Putin-Gegner angeklagt: In Russland wird der Oppositionelle Alexej Nawalny angeklagt. Dem "Blogger und Korruptionsbekämpfer" werfen die Ermittlungsbehörden "Veruntreuung in großem Umfang" vor, so die SZ (Frank Nienhuysen). In einem gesonderten Kommentar weist Nienhuysen (SZ) darauf hin, dass die Anklage und der zeitgleich stattfindende Prozess gegen die Protest-Band Pussy Riot wohl aus politischem Kalkül in die Sommerferien gelegt wurden. Oliver Bilger (Handelsblatt) sieht die Anklage im Kontext anderer Prozesse gegen Oppositionelle. Die Justiz werde "missbraucht, um Gegner einzuschüchtern und wegzusperren".

USA – Apple vs. Samsung: Die FTD (Helene Laube) schildert den Prozessauftakt im Patentstreit zwischen Apple und Samsung und die Befürchtungen des Samsung-Anwalts William Price, Apple habe im US-amerikanischen San José einen "Heimvorteil". Weil die Zentrale des Apple-Konzerns keine 15 Kilometer vom Gerichtsort entfernt liege, gebe es Schwierigkeiten neutrale Geschworene zu finden.

USA – Anklage gegen Amokläufer: Im US-Bundesstaat Colorado ist der mutmaßliche Kino-Amokläufer James Holmes angeklagt worden. Er soll bei einer Batman-Premiere um sich geschossen und zwölf Menschen getötet, sowie 58 Personen verletzt haben. Wie zeit.de berichtet, lautet die Anklage jedoch formell auf 24-fachen Mord, weil Holmes für jedes Todesopfer sowohl absichtlicher Mord, als auch Mord durch wahlloses Herumschießen vorgeworfen werden.

Sonstiges

Venice Academy of Human Rights: Christoph Brendel schreibt für verfassungsblog.de über die "Venice Academy of Human Rights", die im Juli stattfand. Ein "Grundton" der Sommerakademie sei die kritische Auseinandersetzung mit dem vorherrschenden Menschenrechtsdiskurs gewesen.

Das Letzte zum Schluss

Keks vom Richter: Auf kanzlei-hoenig.de freut sich der Verteidiger: Der Richter hat Kekse verteilt, um sich für seine Verspätung zu entschuldigen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. August 2012: BVerwG zum Berliner Flughafen – Streit um Sterbehilfe – Anklage gegen Amokläufer . In: Legal Tribune Online, 01.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6745/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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