Die juristische Presseschau vom 19. September 2014: Mindestlohn und Dienstleistungsfreiheit – gestaffelte Kündigungsfristen – EuGH-Richter im Interview

19.09.2014

Justiz

EuGH zu Zusatzkosten bei Billig-Airlines: Behörden innerhalb der EU dürfen Fluggesellschaften nicht untersagen, von Passagieren zusätzliche Gebühren für Gepäckstücke zu verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag entschieden. Alles, was nicht über das Handgepäck hinausgeht, sei nicht als unerlässlich für die Beförderung anzusehen – und Gebühren für zusätzliches Gepäck seien wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells von Billig-Airlines. Eine spanische Behörde hatte gegen eine Fluggesellschaft eine Sanktion verhängt. focus.de berichtet.

BAG zu gestaffelten Kündigungsfristen: Kündigungsfristen hängen im Arbeitsrecht davon ab, wie lange die angestellte Person im Betrieb zugehörig ist: je länger, desto größer die Trennungszeit. Benachteiligt diese Staffelung jüngere Arbeitnehmer mittelbar? Ja – aber zurecht, wie der das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag entschied. Eine 31-jährige Frau hatte auf die längstmögliche Kündigungsfrist von sieben Monaten bestanden und geklagt. Sie führte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die europäische Gleichbehandlungsrichtlinie ins Feld – jedoch ohne Erfolg. Der weitere Kündigungsschutz für betriebstreue Angestellte sei auch dadurch gerechtfertigt, dass Ältere größere Probleme hätten, einen neuen, gleichwertigen Job zu finden. Die Badische Zeitung (Christian Rath), lto.de und sueddeutsche.de berichten. In den Augen Joachim Käppners (SZ) ist das Urteil richtig, es lasse aber erahnen, "welche Konflikte in Sachen Generationengerechtigkeit noch bevorstehen".

BGH zu Sprachsoftware in gelb: Wie internet-law.de (Thomas Stadler), die SZ (Jannis Brühl) und handelsblatt.com melden, kann der Verlag Langenscheidt einem Konkurrenten verbieten, Sprachlernsoftware in durchgängig gelber Verpackung anzubieten. Der BGH hat entschieden, dass Farben die Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem inländischen Markt der zweisprachen Wörterbücher prägen. Das Publikum verstehe in diesem Produktbereich die vom beklagten Konkurrenten großflächig und durchgängig verwendete Farbe Gelb als Produktkennzeichen von Langenscheidt.

BGH zu Duzen in Spielewerbung: Kinder über Werbung direkt anzusprechen und zum Kauf von Produkten aufzufordern, ist wettbewerbswidrig. Doch wie sieht es mit Duzen in Werbung aus? Werden so gezielt Kinder angesprochen? Ja, so der Bundesgerichtshof. Das Gericht entschied am Donnerstag, dass der Hersteller des PC-Spiels "Runes of Magic" nicht mit informeller Sprache ("Pimp deinen Charakter") oder vergleichbaren "gängigen Anglizismen" werben darf. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Spielebranche werde damit formelle Sprache aufgenötigt, meinen die Rechtsanwälte Konstantin Ewald und Felix Hilgert auf lto.de.

OLG Hamburg zu Gesäßtaschen: Im Streit zwischen den Modelabels New Yorker und Levi Strauss hat das Oberlandesgericht Hamburg am Donnerstag eine Markenrechtsverletzung seitens New Yorker bejaht. Streitpunkt war die Gestaltung von Jeans-Gesäßtaschen (V-förmige Doppelnaht), die New Yorker bei Levi Strauss abgekupfert haben soll. New Yorker muss die Jeans jetzt aus dem Handel nehmen und Schadensersatz zahlen. Eine Revision hat das OLG nicht zugelassen. Die Welt (Michael Gassmann) schreibt über den Fall.

LG Münster legt Holzlieferungen dem EuGH vor: Das Landgericht Münster hat am Donnerstag den Europäischen Gerichtshof angerufen, um die Unionsrechtskonformität von Verträgen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem österreichischem Unternehmen Klausner beurteilen zu können. Gegenstand der umstrittenen Verträge sind Holzlieferungen, die die schwarz-gelbe Landesregierung 2007 nach dem Orkan "Kyrill" mit Klausner vereinbart hatte. Nachdem das Land die Lieferungen 2009 einstellte, klagte Klausner. Die rot-grüne Nachfolgerregierung sieht die Verträge als nichtig an. Begründung: Sie seien unionsrechtswidrige Beihilfen. Die FAZ (Reiner Burger) berichtet.

StA Koblenz prüft Nürburgring: Wie die SZ (Susanne Höll) meldet, prüft die Staatsanwaltschaft Koblenz, ob der Versuch rechtens war, den Nürburgring mit einem über 300 Millionen Euro schweren Kredit zu retten. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte 2010 "wider menschliche Vernunft" versucht, das Erlebnisparkprojekt am Nürburgring zu retten – ohne Erfolg. Die Prüfung werde einige Zeit in Anspruch nehmen, heißt es.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. September 2014: Mindestlohn und Dienstleistungsfreiheit – gestaffelte Kündigungsfristen – EuGH-Richter im Interview . In: Legal Tribune Online, 19.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13239/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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