Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2015: Kor­rup­ti­on im Ge­sund­heits­we­sen – BVerwG zu Leg­as­the­nie-Ver­merk – Ar­beits­ver­bot für Flüc

30.07.2015

Justiz

BVerwG zu Legasthenie-Vermerk: Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen bayerische Abiturzeugnisse Vermerke über die gewährten Ausgleichsmaßnahmen für legasthene Schüler enthalten, wenn es sich dabei um den sogenannten Notenschutz handelt. Bei dieser Maßnahme wird die Rechtschreibleistung des Schülers bei der Benotung nicht berücksichtigt, dafür aber ein Vermerk auf den abweichenden Maßstab im Zeugnis vorgenommen. Nach Ansicht des BVerwG bedarf eine solche Maßnahme einer gesetzlichen Grundlage, die in Bayern nicht bestand; zudem habe der Schüler keinen Anspruch auf Löschung des Vermerks. Andere Maßnahmen wie Zeitzuschläge seien dagegen ohne gesetzliche Grundlage zulässig, berichtet die SZ (Wolfgang Janisch).

Matthias Kohlmaier (SZ) meint, der Vermerk über den gewährten Notenschutz habe nichts mit Diskriminierung zu tun.

OLG München – NSU-Prozess: Die Staatsanwaltschaft München I hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die drei "Alt-Verteidiger" der Angeklagten Beate Zschäpe abgelehnt. spiegel.de (Wiebke Ramm) und SWR-Terrorismusblog (Holger Schmidt) berichten. Strafverteidiger Johann Schwenn zeichnet in einem Gastbeitrag in der Zeit den schon lange schwelenden Konflikt zwischen Zschäpe und den drei Verteidigern nach.

Am gestrigen Verhandlungstag wurde der ehemalige V-Mann-Führer des V-Manns "Piatto" vernommen. "Piatto" hatte in den 90er-Jahren dem Verfassungsschutz über das NSU-Trio berichtet. Den Ordner, den der Verfassungsschutzmitarbeiter wegen Erinnerungslücken mitbrachte, ließ das Gericht beschlagnahmen bis zur Entscheidung des Brandenburger Innenministeriums über die Herausgabe des Inhalts, erklärt die SZ (Annette Ramelsberger).

BGH zu Lebensversicherungen: Der Bundesgerichtshof befasste sich nun mit der Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, gegen die ein Widerspruch eingelegt worden ist. Der BGH hatte den Widerspruch im vergangenen Jahr wegen mangelhafter Aufklärung auch nach Jahren für zulässig erklärt. Bei der Rückabwicklung dürfen die Versicherungen lediglich die Kapitalertragssteuer und den Solidaritätszuschlag angerechnen, urteilte der BGH nun. Abschluss- und Verwaltungskosten oder Zuschläge für Ratenzahlungen dürfen nicht in Abzug gebracht werden, berichtet die Welt (Karten Seibel).

LG Essen zu korruptem Ingenieur: Das Landesgericht Essen hat einen Ingenieur zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, der in einen Bestechungsskandal rund um den Umbau des Bergwerks Konrad in Salzgitter in ein Atomabfalllager verwickelt war. Er hatte mehreren Firmen zu Preisabsprachen geraten und diesen Aufträge in Höhe von 120 Millionen Euro beim Umbau verschafft, berichtet die taz (Reimar Paul).

BAG zu Diskriminierungsschutz in Kleinbetrieben: Über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Anwendung der Beweislastumkehr des § 22 Antidiskriminierungsgesetz auf Kleinbetriebe berichtet nun auch blog.beck.de (Christian Rolfs). Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin Indizien für eine altersdiskriminierende Kündigung vorgetragen, die vom Arbeitgeber nicht entkräftet werden konnten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2015: Korruption im Gesundheitswesen – BVerwG zu Legasthenie-Vermerk – Arbeitsverbot für Flüc . In: Legal Tribune Online, 30.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16433/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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