Die juristische Presseschau vom 31. August 2016: Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen Ceta / Sieg für Netz­neu­tra­lität / PKH für Kik-Kläger

31.08.2016

Justiz

LG Dortmund - Brand in Pakistan: Das Landgericht Dortmund hat den Opfern und Angehörigen des Unglücks in einer von Kik genutzten Textilfabrik Prozesskostenhilfe für ihre Schadensersatzklage gewährt. Die SZ (Caspar Dohmen – Zusammenfassung) schreibt, die Kläger beträten juristisches Neuland, da das Gericht nun nach pakistanischem Recht klären müsse, ob Kik seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Es werde ein eigenes Rechtsgutachten einholen. Das Urteil könnte wegweisend für Klagen gegen Konzerne aufgrund von Menschenrechtsverletzungen sein, so die SZ. Kik sehe sich nicht verantwortlich für das Unglück. Die taz (Hanna Gersmann) betont, entsprechende Katastrophen würden erstmals vor einem deutschen Gericht verhandelt.

Christian Rath (taz) meint, das Unglück könne "ziemlich viel" mit Kik zu tun gehabt haben, nachdem das Unternehmen 75 Prozent der Produktion aus der Fabrik abnahm. Er sieht im Dortmunder Prozess einen Meilenstein: Dieser könne nicht nur klären, in welchen Konstellationen europäische Firmen für blockierte Fluchtwege ihrer Zulieferer in Pakistan verantwortlich sind, sondern auch, wie viel Aufwand das Unternehmen betreiben muss, um diese Mängel zu verhindern.

VG Berlin zu Böhmermann-Gutachten: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das interne juristische Kurzgutachten der Bundesregierung im Fall Böhmermann nicht veröffentlicht werden dürfe. Es verstoße gegen die Unschuldsvermutung, wenn staatliche Stellen einem Angeklagten öffentlich dessen Schuld unterstellen. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof), dessen Eilantrag das Gericht mit dieser Entscheidung teilweise abwies, berichtet auch über die Hintergründe des Gutachtens.

BGH – Herztod: Auf ihrer Seite drei schildert die SZ (Christina Berndt) ausführlich den Fall von Ulrike Corzillius und zeigt anhand dessen, welche (verfahrens-)rechtlichen Probleme sich bei mutmaßlich mangelhafter Aufklärung von Patienten ergeben. Die Klägerin sieht den Grund für den Herztod ihres Mannes in einem Behandlungsfehler und strengt nun mit einer Nichtzulassungsbeschwerde eine Revision vor dem Bundesgerichtshof an, nachdem sie in den ersten beiden Instanzen unterlag.

VerfGH NRW zu kommunalem Finanzausgleich: Die Solidaritätsumlage, die als finanzstark angesehene Kommunen in Nordrhein-Westfalen seit 2011 an ärmere Gemeinden zahlen müssen, ist zulässig und verhältnismäßig, entschied der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen. Circa 80 Gemeinden hatten gegen das Stärkungspaketgesetz Stadtfinanzen geklagt; ihre kommunale Finanzhoheit sei beeinträchtigt. Diesen Eingriff sah das Gericht allerdings als gerechtfertigt an, melden zeit.de, FAZ (Helmut Bünder) und taz (Claudia Hennen).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. August 2016: Verfassungsbeschwerde gegen Ceta / Sieg für Netzneutralität / PKH für Kik-Kläger . In: Legal Tribune Online, 31.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20428/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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