Die juristische Presseschau vom 16. Juni 2016: Mehr Rechte für les­bi­sche Mütter / Maas für "kluge Debat­ten­kultur" / Grund­rech­te­re­port-Jubi­läum

16.06.2016

Justiz

OLG Düsseldorf – Reker-Attentat: Frank S., der die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker lebensgefährlich verletzt hatte, ist voll schuldfähig. Zu diesem Schluss kam der Gutachter Norbert Leygraf. Für verminderte Schuldfähigkeit gebe es keine Hinweise, meldet die FAZ (Reiner Burger). spiegel.de (Wiebke Ramm) gibt die Erklärungen des Psychiaters wieder.

Angesichts des anstehenden Urteils kommende Woche setzt sich die Zeit (Daniel Müller) im Recht und Unrecht-Teil ausführlich mit dem Reker-Attentat auseinander. Der Beitrag resümiert die rechtsradikale Vergangenheit des Täters, setzt sich mit dessen Motiv und Schuldfähigkeit auseinander und vollzieht Tathergang wie auch die Vita von Frank S. nach.

LG Stuttgart zu Besichtigungsgebühr: Immobilienmakler dürfen keine Gebühren dafür verlangen, dass potentielle Mieter eine Wohnung besichtigen. Dies entschied das Landgericht Stuttgart und argumentierte, das Vorgehen sei nicht von Wohnungsvermittlungsgesetz und Bestellerprinzip gedeckt. Die SZ (Benedikt Müller/ Felicitas Wilke) informiert über das mieterfreundliche Urteil.

BVerwG zu Rundfunkbeitrag: Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Bereits im März hatten die Leipziger Richter die Abgabe für rechtmäßig erachtet, meldet die SZ im Medienteil.

LG Hamburg zu totem Säugling: Das Landgericht Hamburg hat eine Mutter, die ihr Baby erstickt hatte, wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt. Ihr Verteidiger hatte auf eine Haftstrafe zwischen zwei und drei Jahren wegen Totschlags im minderschweren Fall plädiert. spiegel.de (Julia Jüttner) setzt sich ausführlich mit dem Fall auseinander.

VG Schwerin zu Ehrendoktor für Snowden: Das Verwaltungsgericht Schwerin sieht die Voraussetzungen für die Vergabe einer Ehrendoktorwürde an Edward Snowden durch die Philosophische Fakultät der Universität Rostock nicht erfüllt und entspricht damit der Klage der Hochschulleitung und des zuständigen Ministers. lto.de (Hermann Horstkotte) erläutert die Argumentation und gibt Beispiele für Ehrendoktoren für "Könner und Gönner".

LG Hamburg zu Böhmermann: In der dem Tsp (Jost Müller-Neuhof) jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung des Böhmermann-Beschlusses erläutert das Landgericht Hamburg seine Zweifel daran, dass es sich bei dem Schmähgedicht des Satirikers um Kunst handele. Die FAZ (Patrick Bahners) zitiert in ihrem Feuilleton aus der Begründung und bringt Argumente für Böhmermann an, die unberücksichtigt geblieben seien. Erdogans Trumpf sei die Menschenwürdegarantie gewesen – das "Geschmacksurteil" aus Hamburg verheiße nichts Gutes für einen etwaigen Strafprozess.

OLG München – NSU: Im NSU-Prozess hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl einen Berliner Beamten der Kriminalpolizei scharf zurechtgewiesen und daran erinnert, dass er dazu verpflichtet sei, wahrheitsgemäß zu antworten, so spiegel.de.

BVerfG – OMT-Programm: Am kommenden Dienstag will das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum OMT-Programm der EZB verkünden. Die FAZ (Reinhard Müller) verteidigt im Ressort Zeitgeschehen die Terminwahl (Kritiker sehen einen Zusammenhang zum Brexitreferendum) und erläutert die Tragweite der Entscheidung.

BVerwG zu Stuttgart 21: Das Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer Christofer Lenz erläutert jetzt auch auf lto.de, warum das Bundesverwaltungsgericht ein Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 für unzulässig hält.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Juni 2016: Mehr Rechte für lesbische Mütter / Maas für "kluge Debattenkultur" / Grundrechtereport-Jubiläum . In: Legal Tribune Online, 16.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19679/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen