Die juristische Presseschau vom 30. September 2015: Geheim­nis­verrat mit­teilen – Sch­leu­ser­bosse ange­klagt – VW irra­tional

30.09.2015

Justiz

EuGH – "Schrems vs. Facebook": Der Europäische Gerichtshof will sein Urteil im Fall "Schrems vs. Facebook" am 6. Oktober verkünden, einen Tag vor dem Ende der Amtszeit des EuGH-Präsidenten Vassilios Skouris, der das Urteil noch selbst verkünden wolle. Das meldet die SZ (Wolfgang Janisch).

EuG – Winnetou: Am heutigen Mittwoch verhandelt das Europäische Gericht erster Instanz zu der Frage, ob Winnetou eine Marke oder nur eine beschreibende Angabe als Synonym für den rechtschaffenen Indianerhäuptling ist. Der Karl-May-Verlag beansprucht Markenrechte, die ihm der Bundesgerichtshof und die zuständige EU-Behörde verwehrt haben. Es berichtet die SZ (Wolfgang Janisch).

BAG zu Kündigungszugang: Wer die Entgegennahme der Kündigung verweigert, muss sich so behandeln lassen, als sei sie ihm im Moment des Aushändigungsversuchs zugegangen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Frau, die sich bei einem Gespräch mit ihren Vorgesetzten weigerte, das Schreiben in Empfang zu nehmen. Das meldet die FAZ (Joachim Jahn).

OLG Hamburg zu Mindestlohn für Strafgefangene: Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass das Mindestlohngesetz auf Strafgefangene, die in diesem Rahmen eine Arbeitstätigkeit ausüben, keine Anwendung findet. Sie seien keine Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. Das meldet blog.beck.de (Markus Stoffels).

OLG München – NSU-Prozess: "Kein guter Tag für die Nebenklage", schreibt spiegel.de (Gisela Friedrichsen). Ein Nebenklageanwalt wurde vom Vorsitzenden gescholten, weil er keine Kontakt zu seiner Mandantin hat und nicht angeben konnte, wo sie sich befindet. Eine Fülle von Beweisanträgen – hauptsächlich der Nebenklage – wurden mangels Relevanz für die Schuld- und Rechtsfolgenfrage abgelehnt. Und eine CD mit Aktenstücken aus dem Verfahren wurde in Köln auf einem Bürgersteig gefunden.

LG Passau – Schleuser: Vor dem Landgericht Passau sind zwei mutmaßliche Schleuser-Organisatoren angeklagt. Zum ersten Mal sei bei ihnen die Festnahme nicht nur von Fahrern gelungen, berichtet zeit.de (Astrid Geisler), in einem Artikel, der sich auch mit den mutmaßlichen Schleusern befasst, die in steigender Zahl in bayerischen Untersuchungsgefängnissen sitzen.

LG Koblenz zu Handynutzung durch Schöffen: Auch Schöffen dürfen sich in der Verhandlung nicht mit ihrem Handy beschäftigen, entschied das Landgericht Koblenz laut lawblog.de (Udo Vetter). Unabhängig davon, wofür es genutzt werde, könne beim Angeklagten der Anschein der Gleichgültigkeit gegenüber dem Verhandlungsinhalt erweckt werden. Deshalb bestehe Besorgnis der Befangenheit.

LG Köln – Kachelmann/Bild: Am heutigen Mittwoch urteilt das Landgericht Köln über die Klage Jörg Kachelmanns gegen Bild. Dass auf Schmerzensgeld entschieden wird sei abzusehen, berichtet die FAZ (Michael Hanfeld), unklar sei, ob es eine Rekordsumme sein wird.

Schadensersatz, VW-Aktie: Weitere Schadensersatzforderungen gegen VW drohen von Seiten der Kapitalanleger, die durch den Wertverlust der VW-Aktie betroffen sind. zeit.de (Karsten Polke-Majewski u.a.) beschreibt das in Deutschland seit 2012 mögliche Kapitalanleger-Musterverfahren. Verfahren seien bereits in Vorbereitung, mit dem Vorwurf gegen VW, den Anlegern Insiderinformationen vorenthalten zu haben.

StA München I – KMW: Die Staatsanwaltschaft München I hat das Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Chef von Krauss-Maffei Wegmann mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Das berichtet die SZ (Klaus Ott), in einem Artikel, der sich auch mit dem gegen einen Ex-Manager der Firma beim Landgericht München anhängigen Verfahren beschäftigt. Es wird wegen Steuerhinterziehung im Anschluss an (verjährte) Bestechung bei Rüstungsdeals mit Griechenland geführt.

StA Ingolstadt – Audi: Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat nach Meldung von focus.de ein Prüfverfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob in Bezug auf die VW-Tochter Audi ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll.

LG Düsseldorf zu Bertelsmann: Bertelsmann beabsichtigt den Buch-Club zum Ende des Jahres wegen fallender Mitgliederzahlen zu schließen und kündigte den Buchhändlern, die bisher Mitglieder für den Club geworben hatten. In den Verträgen war die Kündigung jedoch ausgeschlossen, weshalb das Landgericht Düsseldorf die Kündigungen für unwirksam erklärte. Schadensersatz für Filialschließungen erhalten die Buchhändler jedoch nicht, da Bertelsmann über die Ausgestaltung des Buchvertriebs entscheiden dürfe. Das melden die FAZ (Jan Hauser) und lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. September 2015: Geheimnisverrat mitteilen – Schleuserbosse angeklagt – VW irrational . In: Legal Tribune Online, 30.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17046/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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