Die juristische Presseschau vom 26. Mai 2011: Geheimdienst-Streit hält an - Netzsperren wieder Geschichte - Versicherer nicht haftbar

26.05.2011

Der Konflikt in der Regierung um die Verlängerung der auslaufenden Anti-Terror-Gesetze verschärft sich. Die Tagespresse berichtet von heftigen Kontroversen zwischen den Koalitionspartnern. Außerdem in der Presseschau: die Abschaffung der Internet-Sperren, die BGH-Entscheidung zu Versicherungspflichten bei der Heros-Insolvenz und vieles mehr.

Anti-Terror-Gesetzgebung: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ist mit ihren Vorschlägen zur Anti-Terror-Gesetzgebung beim Koalitionspartner auf heftigen Widerstand gestoßen. Nach Berichten der taz (Wolf Schmidt) und FR.de lehnte sie bei einem Treffen der Innenexperten der Koalition die Verlängerung von sechs der insgesamt zehn im Januar 2012 auslaufenden Auskunftsrechte für die deutschen Geheimdienste ab, darunter etwa Anfragerechte bei Fluggesellschaften und Finanzdienstleistern. Laut FTD.de (Thomas Steinmann) hält Innenminister Friedrich diese Vorschläge hingegen mit Verweis auf den vereitelten Anschlag der Düsseldorfer Terrorzelle für ein Sicherheitsrisiko. Unterstützung erhielt er von der SPD, die nach Meldung des Handelsblatts (H. Anger, T. Sigmund, R. Scheidges) für eine Verlängerung der Antiterrorgesetze stimmen könnte.

Zudem schlug die Ministerin vor, den Militärischen Geheimdienst (MAD) abzuschaffen und dessen Aufgaben dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu übertragen. So sollten überflüssige Doppelstrukturen, Intransparenz und der Gefahr doppelter Grundrechtseingriffe vermieden werden. Wie Spiegel.de (Matthias Gebauer) berichtet, lehnte Verteidigungsminister de Maizière dieses Vorhaben jedenfalls vor Abschluss der ersten Schritte der Bundeswehrreform ab.

Susanne Höll (SZ) sieht keinen Zusammenhang zwischen der Forderung nach Abschaffung des MAD und der Verlängerung der Anti-Terrorgesetze und befindet, der Streit habe sich mittlerweile zur politischen Profilierungsfrage stilisiert. 

Weitere Themen – Rechtspolitik

Internetsperren: Das Bundeskabinett hat mit einem Gesetzentwurf die endgültige Aufhebung des bereits ausgesetzten Gesetzes zur Sperrung von kinderpornografischen Inhalten im Netz auf den Weg gebracht. Künftig sollen die Seiten gelöscht und nicht gesperrt werden. LTO und Zeit.de erinnern kurz an die damalige Kritik gegen das Sperrgesetz, die in einer Petition über 130.000 Unterzeichnern ihren Höhepunkt fand.

EU-Betrugsbekämpfung: Das Handelsblatt (Thomas Ludwig) beschäftigt sich mit Vorschlägen der EU-Kommissare Reding und Semeta zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung in der EU. Dabei kritisierten die Kommissare die mangelnde Effektivität der Betrugsbekämpfung zu Lasten der EU in den Mitgliedstaaten. Hiergegen setzen sie auf Mindeststandards bei der Strafverfolgung, die Angleichung von Sanktionsmöglichkeiten und eine bessere Koordination der Verfolgungsbehörden. Sollte dies keinen Erfolg haben, wäre laut Reding die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft nach Art. 86 VAEU denkbar.

Mediationsgesetz: Im Vorfeld der gestrigen Expertenanhörung im Bundestag zum neuen Mediationsgesetz hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ihre Forderung nach Qualifikationsstandards bekräftigt. Konkret wird nach Angaben der LTO die Schaffung eines Zertifizierungssystems vorgeschlagen, das unter anderem das Absolvieren einer Mediationsausbildung mit genau festgelegten Inhalten voraussetzt.

Weitere Themen – Justiz

Heros-Insolvenz: Der BGH hat in einem Pilotverfahren zur Insolvenz des ehemals größten deutschen Geldtransportunternehmens Heros eine Haftung der Versicherungen abgelehnt. Wie die LTO und die FAZ (cbu) schreiben, hafte die im konkreten Fall beklagte Mannheimer Versicherung nur für 'Hartgeld' während des Transports, nicht aber für treuwidrigen Umgang mit 'Buchgeld' durch ein Schneeballsystem. Die SZ (jan) lässt dabei nicht unerwähnt, dass laut der Senatsvorsitzenden deutliche Unterschiede zu den zahlreichen anderen Heros-Fällen bestünden, die zu anderen rechtlichen Bewertungen führen könnten. 

Steuerrecht: Nach Meldung der SZ und der FAZ hat der BFH in zwei Urteilen entschieden, dass nahezu unverständliche Steuervorschriften zugunsten der Steuerzahler auszulegen sind. Die entsprechenden, zwischen 1999 und 2003 geltenden Regelungen aus dem Einkommenssteuergesetz zur "quellenbezogenen Mindestbesteuerung" hatte der BFH bereits zuvor dem BVerfG vorlegt; jedoch war die Vorlage als unzulässig abgewiesen worden.

Unterdessen hat das Finanzgericht Hamburg dem BVerfG eine umstrittene Regelung aus dem Körperschaftssteuergesetz zur Überprüfung übersandt, die eine Beschränkung für Unternehmen enthält, sich nach einer Übernahme die Verluste des gekauften Betriebes bei Gesellschafterwechsel steuerlich anrechnen zu lassen. Das Finanzgericht sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Durchsuchung bei Sky: Nach Meldungen der FAZ (hpe) und der SZ (Hans-Jürgen Jacobs) hat die Staatsanwaltschaft München gestern im Zuge von Ermittlungen gegen die ehemaligen Premiere-Manager Kofler, Börnicke und Teschner wegen Kapitalanlagebetrug, Marktmanipulation und unrichtiger Darstellung die Firmenzentrale des Premiere-Nachfolgers Sky durchsucht. Bereits seit 2008 besteht der Verdacht, die ehemalige Führungscrew des Unternehmens habe die Abonnentenzahlen von Premiere systematisch geschönt und die Aktionäre so getäuscht.

Finanzaufsicht: Die BaFin hat in sechs Fällen Bußgeldverfahren gegen Geldinstitute wegen fehlerhafter Beratungsprotokolle eingeleitet. In Rede stehen Verstöße gegen die seit 2010 geltende Dokumentationspflicht von Banken bei ihrer Anlageberatung, für die ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro erhoben werden kann. Nach Einschätzung des Handelsblatts (Frank M. Drost) versucht die BaFin mit ihren jüngsten Aktivitäten, ihr in der Finanzkrise beschädigtes Renommee zu verbessern.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Bin Laden: Der Rechtswissenschaftler Gerd Roellecke vertritt in einem kurzen Aufsatz in der FAZ als Erwiderung auf einen Beitrag des Rechtswissenschaftlers Kai Ambos, dass die Tötung Osama Bin Ladens aus seiner Sicht als Bestandteil des Krieges gegen Al-Quaida gerechtfertigt sei. Kriege würden in neuester Zeit nicht mehr von Staaten allein, sondern auch mit internationalen Terrornetzwerken als Kriegsgegner ausgefochten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/js

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Mai 2011: Geheimdienst-Streit hält an - Netzsperren wieder Geschichte - Versicherer nicht haftbar . In: Legal Tribune Online, 26.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3365/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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