Die juristische Presseschau vom 19. Oktober 2011: Stammzellen-Patente verboten – Konkurrenz um Richterposten – EGMR "wichtigstes Gericht"

19.10.2011

Zentrales Thema ist heute das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Stammzellenpatenten. Diese verstoßen gegen die Biotech-Richtlinie, die kommerzielle Patente auf Embryonen verbietet. Außerdem in der Presseschau: der Streit um den BGH-Senatsvorsitz, eine Klage gegen bayerische Kennzeichenerfassung, Markenrecht bei Google, die Bedeutung des EGMR und vieles andere.

Stammzellen-Patente: Der Europäische Gerichtshof hat ein dem Bonner Stammzellenforscher Oliver Brüstle bereits 1999 erteiltes Patent auf dessen Forschungsergebnisse für unvereinbar mit der Biotechnologierichtlinie erklärt, so neben vielen anderen die SZ (Wolfgang Janisch). Die Richtlinie verbiete das Patentieren "menschlicher Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken". Ein Embryo sei bereits mit der Befruchtung einer Eizelle gegeben und auch Forschungspatente von dem Verbot erfasst, da Forschung und kommerzielle Nutzung ohnehin nicht zu trennen seien. Diese weite Auslegung sei darauf zurückzuführen, dass die Richtlinie ausdrücklich die Menschenwürde schützen wolle. Das Urteil sei auf Vorlage des Bundesgerichtshofs ergangen, der über eine Klage der Umweltorganisation Greenpeace zu entscheiden habe. Die Forschung an Stammzellen bleibe damit weiter erlaubt – nur seien Forschungsergebnisse eben nicht patentierbar.

Juristisch analysiert das Urteil auch der Medizinrechtler Oliver Tolmein auf lto.de und hebt dabei hervor, dass eine Patentierung dann möglich sei, wenn es um eine therapeutische oder diagnostische Methode ginge, die Embryonen zugute käme.

Die FTD (Kristin Hüttmann) portraitiert den betroffenen Wissenschaftler Brüstle, die FAZ (Joachim Müller-Jung) beleuchtet den Forschungsstand und die SZ (Christina Berndt) setzt sich mit den Folgen des Urteils für Forschung und Biotech-Unternehmen auseinander. Diese sieht Christian Rath (taz) gelassen. Forschen bleibe erlaubt – "Wissensdurst" brauche "keinen Patentanreiz".

Christina Berndt (SZ) hingegen kritisiert das Patentierungsverbot als "absurd". Immerhin sei die Forschung nach langer politischer Abwägung in den meisten Mitgliedstaaten erlaubt und die Patentgerichte scherten sich auch bei Waffen oder genetisch veränderten Pflanzen nicht um die Moral.

Georg Paul Hefty (FAZ) sieht einen "Markstein" in der europäischen Rechtsgeschichte erreicht und hebt hervor, dass der Gerichtshof den Beginn des menschlichen Lebens mit der Befruchtung gegeben sieht; der Autor äußert die Hoffnung, dies möge ein "Wegweiser" für die Forschung sein.

Dagny Lüdemann (zeit.de) spricht dem Urteil dagegen keine große Bedeutung zu. Einen großen Schritt gegen die embryonale Stammzellenforschung habe Greenpeace damit jedenfalls nicht gemacht.

Weitere Themen – Justiz

BGH-Senatsvorsitz: lto.de (Christian Rath) liefert einen Überblick über die Auseinandersetzung um den Vorsitz des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof. Der bisherige Vize und "einer der bekanntesten Richter am Bundesgerichtshof" Thomas Fischer streite vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe um den Posten, der auf Empfehlung des BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf mit einem anderen besetzt werden soll. Eine Entscheidung in der "kleinen Staatsaffäre" sei in Kürze zu erwarten. Gleichzeitig beleuchtet der Artikel Funktion und Geschichte von Konkurrentenklagen bei Richterbesetzungen.

Anwaltswahl: Die SZ (Uwe Schmidt-Kasparek) beschäftigt sich mit der Praxis von Rechtsschutzversicherungen, die Versicherten durch Vergünstigungen zur Wahl eines von der Versicherung vermittelten Rechtsanwalts zu bewegen. Unter anderem der Deutsche Anwaltsverein sehe dadurch die Freiheit der Anwaltswahl gefährdet. In München laufe auch schon ein Prozess zwischen der Rechtsanwaltskammer und der HUK-Coburg.

Kennzeichenerfassung: Im München/Bayern-Teil berichtet die SZ (Andreas Salch) von der Klage eines Pendlers gegen die in Bayern praktizierte automatisierte Kennzeichenerfassung durch die Polizei. Der Pendler klage vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof und habe parallel eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt – er halte die gesetzliche Grundlage für verfassungswidrig.

Trojaner: In einem scharfen Kommentar kritisiert Frank Schirrmacher (FAZ) die Äußerungen von Bundesinnenminister Friedrich (CSU) zur Rechtmäßigkeit der eingesetzten Überwachungssoftware. Er wisse entweder nicht, wovon er rede oder gehe ein hohes Risiko ein. Der Minister dürfe sich nicht zum flammenden Verteidiger einer Software machen, die er nicht verstehe, sondern müsse Wege aufzeigen, wie die Integrität staatlich eingesetzter Überwachungssoftware gesichert werden könne.

AdWords und Markenschutz: Der Rechtsanwalt Philipp Plog stellt in der FAZ die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Google-"AdWords"-Werbung durch "Trittbrettfahrer" vor, die Markennamen von Konkurrenten für die Einblendung eigener Werbung nutzen. Entscheidend für den Markenschutz sei, ob Verbraucher durch die Werbung irregeführt würden.

Selbstanzeige: In einem Interview mit der FTD (Anke Stachow) betont der Steueranwalt Alexander Littich, dass Selbstanzeigen "nie vergeblich" seien – selbst wenn eine solche nicht mehr zur Strafbefreiung führe, so könne sie sich jedenfalls "in erheblichem Umfang strafmildernd auswirken".

EGMR: Auf verfassungsblog.de (Max Steinbeis) wird heute ein Vortrag des Rechtsvergleichsexperten Alec Stone Sweet von der Yale University zusammengefasst. Sweet sehe im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte das wichtigste Menschenrechtsgericht der Welt.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Ukraine: Wie unter anderem die FAZ (Nikolas Busse/Konrad Schuller) berichtet, hat die Europäische Union den ukrainischen Präsidenten Janukowitsch als Reaktion auf das Urteil gegen die Oppositionspolitikerin Julia Timoschenko ausgeladen.

Die FAZ (Konrad Schuller) führt zu diesem Thema auch ein Interview mit dem ausgeladenen Präsidenten. In einem Kommentar begrüßt Klaus-Dieter Frankenberger (FAZ) die Ausladung, sieht im Umgang mit der Ukraine aber einen "Balanceakt" vonnöten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Oktober 2011: Stammzellen-Patente verboten – Konkurrenz um Richterposten – EGMR "wichtigstes Gericht" . In: Legal Tribune Online, 19.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4591/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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