Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2011: Erklärungslösung für Organspenden - Handy-Echtzeitabhörung - Stahl-Kartell im Visier

01.07.2011

Endlich scheint eine Einigung in der Frage zum künftigen Umgang mit Organspenden gefunden: Die Gesundheitsminister haben sich auf die sogenannte Erklärungslösung verständigt. Außerdem in der Presseschau: Neues zum Dresdener Handygate, eine Einigung zur Bekämpfung von Internet-Kinderpornographie in der EU sowie Ermittlungen gegen die "Schienenfreunde".

Organspenden: Die Gesundheitsminister der Bundesländer haben sich am Donnerstag auf eine Lösung für die Neuregelung von Organspenden geeinigt. Das berichtet u.a. fr-online.de (Jutta Rippegather). Die so genannte "Erklärungslösung", bei welcher die Bürger einmal im Leben befragt werden, ob sie Organspender sein wollen, habe sich gegen die "Widerspruchslösung" durchgesetzt, gegen die es erhebliche politische Widerstände gegeben habe.

Zahlen und Fakten zum Gesetz und zur Spendensituation in Deutschland liefert die SZ (Marc Widmann).

Eine nicht nur (verfassungs-)rechtliche Beurteilung der Widerspruchslösung nimmt Jörg Scheinfeld, Bochumer Strafrechts-Habilitand, in einem Gastbeitrag auf lto.de vor. Scheinfeld spricht sich für die Widerspruchslösung, wie sie es auch in anderen Staaten gebe, aus. Eine Grundrechtsverletzung durch die Pflicht, gegebenenfalls einmal widersprechen zu müssen, sehe er, mit Verweis auf entsprechende Aussagen des Bundesverfassungsgerichts, nicht.

Handyüberwachung Dresden: Neue Erkenntnisse zum Dresdener "Handygate" liefert die taz (Paul Wrusch): Neben der Erfassung von Millionen Handydaten sei es möglicherweise auch zur Abhörung von Handygesprächen in Echtzeit gekommen. Durch die Verwendung eines so genannten "Imsi-Catchers" zur Bestimmung des Standortes werde den Behörden gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, Gespräche zu belauschen. Die Benutzung des Catchers sei in mindestens einem Fall erfolgt. Die Echtzeit-Abhörung wäre rechtswidrig gewesen, so die taz.

Über eine geplante Bundesratsinitiative aus Sachsen zur Verbesserung der Strafprozessordnung (StPO) berichtet ebenfalls die taz (Christian Rath, Paul Wrusch). Laut taz will der sächsische Justizminister Jürgen Martens die "Belange von Unbeteiligten" bei Funkzellenabfragen zukünftig "besser berücksichtigen".

Christian Rath (taz) kommentiert den "Datenskandal" und schlägt konkrete Änderungen an der StPO vor. So solle wegen der anfallenden "gigantischen Datenmengen" etwa die Funkzellenabfrage erschwert werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sei zuständig für das Bundesgesetz und "sollte sich der Schwachstellen annehmen", fordert Rath.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Strafprozess: Herbert Landau, Richter am Bundesverfassungsgericht, äußert sich gegenüber der FAZ (Reinhard Müller) besorgt über "Deals" - die Möglichkeit von Absprachen - im Strafprozess, welche jüngst auch gesetzlich verankert worden seien. Die "Erforschung der Wahrheit" bilde die Grundlage für das Schuldprinzip, dort sollten keine "Abstriche" gemacht werden.

Kinderpornographie: Die Mitgliedstaaten der EU und das EU-Parlament haben sich auf eine Regelung zum Umgang mit Kinderpornographie im Internet geeinigt. Wie der FAZ (Nikolas Busse) zu entnehmen ist, präferiert die Regelung die Löschung der fraglichen Internetseiten, eine Sperrung sei jedoch auch möglich. Die Entscheidung liege also bei den Mitgliedsstaaten, so die FAZ. Auch wurde eine Harmonisierung der Mindeststrafen für Sexualstraftäter beschlossen, eine bessere Bekämpfung des Sextourismus sowie ein zwischenstaatlicher Informationsaustausch, "um zu verhindern, dass Pädophile die Freizügigkeit in der EU ausnutzen". Ihnen solle nicht die Möglichkeit eröffnet werden, sich in verschiedenen EU-Staaten auf solche Stellen zu bewerben, bei welchen sie "in Kontakt mit Kindern kommen", von vergangenen Verurteilungen solle der Stellenausschreibende Kenntnis erlangen können.

PID: Kommende Woche will der Bundestag über die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) abstimmen. Die Zeit (Spi.) stellt kurz die drei Gesetzentwürfe vor und liefert selbst (Martin Spiewak) eine "Entscheidungshilfe" für unentschlossene Parlamentarier, wobei die rechtlichen Aspekte der PID in einzelnen Kapiteln beleuchtet werden, so etwa unter der Frage "Welche Rechte hat ein Embryo?" oder "Spricht das gültige Abtreibungsrecht für die PID?".

Korruptionsbekämpfung: In Großbritannien tritt heute der Bribery Act, ein Gesetz zur Korruptionsbekämpfung, in Kraft, der weit über die Staatsgrenzen hinaus gelten soll. Die Zeit (Marcus Rohwetter) stellt Hintergründe und Kritik zum Gesetz vor, welches es der Justiz ermögliche, schon bei "lockeren Verbindungen" eines Unternehmens mit dem Königreich in Verdachtsfällen zu ermitteln. So könne es möglicherweise genügen, wenn ein deutsches Unternehmen als Limited (ltd.), eine britische Rechtsform, errichtet wurde: "London macht ein Weltgesetz".

Atomausstieg: Am Donnerstag wurden im Bundestag insgesamt acht Gesetze zum Atomausstieg und zur "Energiewende" beschlossen, etwa eine Änderung des Atomgesetzes. So soll das letzte Kernkraftwerk im Jahr 2022 abgeschaltet werden. Die FAZ (Andreas Mihm) gibt einen Überblick und stellt die Beschlüsse unter dem Motto "Alles erneuerbar" vor.

Die Kraftwerksbetreiber E.on und RWE hatten bereits angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Klage zu erheben. Dem widmet spiegel.de (Thomas Darnstädt, Dietmar Hipp) einen ausführlichen Beitrag, der sich mit den Erfolgsaussichten einer Klage beschäftigt und an ein früheres Urteil des BVerfG aus dem Jahr 1978 erinnert. In diesem sei es um Atomgefahren und die Berührung des Gemeinwohls gegangen. Das Urteil trage Mitschuld an der "Lebenslüge der Nuklearindustrie", dass mit einem gewissen "Restrisiko" zu leben sei.

Weitere Themen – Justiz

Wahlrechtsreform: Die Diskussion um das "malade(..) Wahlrecht" in Deutschland wird in der SZ (Wolfgang Janisch) weitergeführt: Es werden die von der Regierungskoalition geplanten Änderungen zur Behebung des Effekts des negativen Stimmgewichts erläutert. Außerdem weiß die SZ zu berichten, dass Grüne und wohl auch SPD eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anstreben wollen, sollte keine gesetzliche Lösung für die umstrittenen Überhangmandate gefunden werden. Die geplante Regelung könne jedoch gerade zu noch mehr Überhangmandaten führen. Dies sei im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit der Wahl problematisch.

Stahl-Kartell: Die Bochumer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf unerlaubte Preisabsprachen bei Eisenbahnschienen gegen ein Kartell, das sich laut Handelsblatt (Martin Murphy) "die Schienenfreunde" nennt. Zum Kartell gehört der bereits mehrmals wegen Preisabsprachen verurteilte Konzern Thyssen-Krupp. Geschädigter sei u.a. die Deutsche Bahn, diese habe laut Handelsblatt mehr als eine Milliarde Euro zu viel für Eisenbahnschienen gezahlt.

Warum die Bahn ein "lohnendes Opfer" für Kartelle ist und was sie selbst dagegen unternehmen könnte erläutert ebenfalls das Handelsblatt (Wolfgang Reuter).

Tierschutz: Die vom NRW-Landtag geplante Einführung einer Klagebefugnis für Tierschutzverbände im Anwendungsbereich des Tierschutzgesetzes erläutert lto.de (Sven Tillenburg-Gumpert). Das "Vakuum im Bundesrecht" werde nun nach Bremen auch in NRW gefüllt, so solle es den Verbänden ermöglicht werden, gegen Schächtungs-Erlaubnisse zu klagen.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau. Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Juli 2011: Erklärungslösung für Organspenden - Handy-Echtzeitabhörung - Stahl-Kartell im Visier . In: Legal Tribune Online, 01.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3640/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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