Die juristische Presseschau vom 4. September 2014: BVerfG zu Straf­ver­tei­di­ger­honoraren – GG-Ände­rung zum Asyl­recht – Kriegs­ver­b­re­chen in Syrien

04.09.2015

Justiz

BVerfG zu Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen: Nun bespricht auch blog.beck.de (Markus Stoffels) den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von Mittwoch dieser Woche, mit dem das Gericht die Verfassungsbeschwerde von Verdi gegen die Entscheidungsgründe eines Bundesarbeitsgerichtsurteils wegen fehlender Beschwerdebefugnis abgelehnt hatte. Das BVerfG sah keine hinreichende Beschwer darin, dass das BAG in den Urteilsgründen das kirchliche Streikverbot generell bejahte.

OLG München – NSU: Im NSU-Prozess wurden am gestrigen Verhandlungstag Briefe von Uwe Mundlos an einen inhaftierten Rechtsradikalen aus den 90er Jahren vorgelesen, berichtet spiegel.de (Björn Hengst). Bereits zu dieser Zeit haben sie Überlegungen angestellt, in kleinen autonomen Gruppen im Untergrund zu agieren, um dem "Sieg" näherzukommen.

Schadensersatzklagen – Zuckerkartell: Die SZ (Felicitas Wilke) schildert, dass mehrere Süßwarenproduzenten Schadensersatzklagen gegen die drei deutschen Zuckerproduzenten eingereicht haben, die Bußgelder wegen illegaler Preisabsprachen leisten müssen. Im Prozess Vivil gegen Südzucker vor dem Landgericht Mannheim will der Kläger nun mit einem Gutachten nachweisen, dass der Preis höher lag als er ohne das Kartell gewesen wäre; das Verfahren sei deshalb bis zum 16. Januar ausgesetzt worden.

LG Saarbrücken zu bild.de: Das Landgericht Saarbrücken hat bild.de untersagt, Fotos einer Minderjährigen und einen Text zu veröffentlichen, in dem behauptet wird, die Teenagerin sei bei einem Unfall unter Drogeneinfluss gestanden, berichtet internet-law.de (Thomas Stadler). Das Privatleben überwiege hier das öffentliche Sensationsinteresse und bei den Behauptungen im Text handele es sich um nicht nachgewiesene Tatsachenbehauptungen.

StA Berlin – Goldfälschung: Wie die FAZ (Christian Siedenbiedel) schildert, hat die Staatsanwaltschaft Berlin vier Verdächtige in einem der größten Betrugsfälle mit gefälschtem Gold festgenommen. Etwa 6.000 Geschädigte überließen insgesamt 57 Millionen Euro den Beschuldigten zur Anlage in Gold. Die angeblichen Goldbarren fanden die Ermittler in einem Tresor; diese waren mit einem billigen Material gefüllt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. September 2014: BVerfG zu Strafverteidigerhonoraren – GG-Änderung zum Asylrecht – Kriegsverbrechen in Syrien . In: Legal Tribune Online, 04.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16802/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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