Die juristische Presseschau vom 20. April 2016: BVerfG beg­renzt Abstam­mungs­klärung / Haft für Grap­scher / Kir­chen­steuer für Mus­lime

20.04.2016

Justiz

BVerfG – Bundeskriminalamt: Am heutigen Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde in Sachen Überwachungsbefugnisse des 2009 novellierten BKA-Gesetzes. deutschlandfunk.de (Ina Rottscheidt) beschreibt anhand des Beispiels eines Investigativjournalisten, welche Folgen die Überwachung der Presse haben kann und gibt einen ausführlichen Überblick über die derzeitigen Befugnisse. Der Beitrag stellt zudem verschiedene Pro- und Kontra-Stimmen zum Gesetz dar.

LG Düsseldorf zu Theo Zwanziger: Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger darf Katar als "Krebsgeschwür des Weltfußballs" bezeichnen. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf. Die Aussage sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, da Zwanziger sie berechtigterweise in der öffentlichen Debatte um die WM-Vergabe tätigte, meldet lawblog.de (Udo Vetter). Die taz (Marcus Bark) berichtet zudem, dass das Zivilverfahren um die Unterlassungsklage von Günter Netzer gegen Zwanziger am 27. April anstehe sowie ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung.

LG München I – Deutsche Bank-Prozess: Den gestrigen Verhandlungstag im Deutsche Bank-Verfahren füllten die Plädoyers der Verteidiger. Es sei eine Farce, dass das Urteil noch nicht gefallen sei, denn Peter Noll habe bereits darauf hingewiesen, dass es auf einen Freispruch für alle Angeklagten hinaus laufen werde, schreibt die SZ (Harald Freiberger). Das Urteil werde kommenden Montag erwartet. Auch die Welt (Philipp Vetter) und das Hbl (Michael Brächer/Kerstin Leitel) berichten.

LG Lüneburg – Vorteilsannahme: Der wegen Vorteilsannahme vor dem Landgericht Lüneburg angeklagte ehemalige Oberstaatsanwalt gab an, vermindert schuldfähig gewesen zu sein, als er 6.000 Euro von einem Ex-Dolmetscher der Staatsanwaltschaft annahm. Die SZ (Thomas Hahn) schreibt über die Verwirrungen des Falls.

AG Dresden – Lutz Bachmann: Am ersten Verhandlungstag im Volksverhetzungs-Verfahren vor dem Landgericht Dresden schwieg der Angeklagte Lutz Bachmann. Seine Anwältin wies die Vorwürfe zurück. Ihr Mandant habe die fraglichen Posts (welche zudem von der Meinungsfreiheit gedeckt seien) nicht selbst verfasst. Sie hat beantragt, das Verfahren einzustellen. FAZ (Stefan Locke), taz (Michael Bartsch) und SZ (Cornelius Pollmer) informieren über den Stand des Verfahrens.

BAW – Gruppe Freital: Die SZ (Hans Leyendecker) setzt sich mit dem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die Gruppe Freital auseinander – die Polizei hat nun fünf Verdächtige festgenommen. Dabei geht der Beitrag auch auf weitere Verfahren gegen rechte Terroristen ein und erklärt, wann die BAW zuständig ist und wie die Staatsanwaltschaften der Länder mit ihr zusammenarbeiten. Auch die taz (Christian Rath) informiert über die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts (insbesondere bei politisch motivierten Straftaten) und skizziert, wie Peter Frank seinen diesbezüglichen Entscheidungsspielraum einsetzt.

"Rechter Terror gehört nicht vors Amtsgericht", meint Karsten Polke-Majewski (zeit.de). Er betont, wie wichtig es ist, dass die Bundesanwaltschaft im Falle der Freitaler Bürgerwehr wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung ermittelt – ein Zeichen an die Justiz. Im Gegensatz zur BAW sah die Dresdner Staatsanwaltschaft die vorgeworfenen Taten als zusammenhangslos an. Auch Heribert Prantl (SZ) begrüßt, dass die BAW den rechten Terror nicht bagatellisiert. "Ein starker Staat ist ein Staat, der diesen Terror nicht verharmlost."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. April 2016: BVerfG begrenzt Abstammungsklärung / Haft für Grapscher / Kirchensteuer für Muslime . In: Legal Tribune Online, 20.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19137/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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