Die juristische Presseschau vom 8. Februar 2024: Wie Holger Wöckel Ver­fas­sungs­richter wurde / Kabi­nett zu Kin­derpor­no­grafie / BVerfG zu "Deals" im Straf­ver­fahren

08.02.2024

Stephan Harbarth gibt Einblicke in die BVerfG-Kandidatenfindung. Bundesregierung beschloss Gesetzentwurf zur Entschärfung bei Kinderpornografie. Das BVerfG erinnerte an Vorgaben zur Verständigung im Strafverfahren.

Thema des Tages

BVerfG-Richterwahl: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) gibt einen Einblick in den Ablauf der Kandidatenfindung bei der BVerfG-Richterwahl am Beispiel des jüngst gewählten Holger Wöckel und beruft sich dabei auf Schilderungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth. Offiziell kam der Vorschlag für Wöckel einen Tag vor der Wahl im Bundesrat von Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU), doch tatsächlich sei die Personalie ein längerfristiges Projekt von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gewesen, der in dem in Chemnitz geborenen Wöckel eine "deutsch-deutsche Erfolgsgeschichte" gepriesen habe. Kretschmer habe Harbarth vorab nach Wöckels Eignung befragt, die Harbarth bejahte, da Wöckel zuvor schon als wissenschaftlicher Mitarbeiter in seinem BVerfG-Dezernat gearbeitet hatte. Dies wiederum sei auf Empfehlung des inzwischen verstorbenen Juristen Jan Hecker erfolgt, der seinerzeit im Bundeskanzleramt arbeitete und als enger Vertrauter von Angela Merkel (CDU) galt. Harbarth gab an, öfter nach der Eignung von Kandidat:innen befragt zu werden.

Rechtspolitik

Kinderpornografie: Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach die Mindeststrafhöhe für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte wieder abgesenkt werden soll. Konkret soll eine Herabsetzung in § 184b Abs.1 S.1 Strafgesetzbuch (StGB) von einem Jahr auf sechs Monate und § 184b Abs.3 StGB von einem Jahr auf drei Monate erfolgen. Der Tatbestand war erst 2021 zum Verbrechen hochgestuft worden, was dazu führte, dass die Verfahren auch in nicht-strafwürdigen Fällen nicht eingestellt werden konnten. Damit begründete Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nun auch die Rückkehr zur Einstufung als Vergehen. Es berichten FAZ (Marlene Grunert), Welt, beck-aktuell und spiegel.de.

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, dass die große Koalition 2021 dem Motto gefolgt sei, dass Abscheu und Empörung über schlimme Taten sogleich in schärferen Gesetzen ihren Ausdruck finden müssten. Die Ampelregierung nehme die Verschärfung nun richtiger Weise zurück.

Vergewaltigung: Nun berichten auch FAZ (Thomas Gutschker), taz (Nicole Opitz) und netzpolitik.org (Sebastian Meineck) über die Einigung zwischen dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament zur Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die die vielerorts geforderte einheitliche Definition von Vergewaltigung im Sinne des Prinzips "nur ja heißt ja" nicht enthält.

Die taz (Simone Schmollack/Christian Rath) bringt ein Pro- und Contra-Format, in welchem Simone Schmollack auf der Pro-Seite am Beispiel Schwedens argumentiert, dass durch die strafgesetzliche Implementierung der Definition "nur ja heißt ja" mehr Handlungen als Vergewaltigung gelten würden und die Verurteilungsquote verbessert werde. Christian Rath hält dem entgegen, es sei kein Skandal, dass die EU keine Vorgabe zum Vergewaltigungstatbestand mache, weil sie dafür "schlicht keine Kompetenz" habe. In Deutschland würde das Prinzip "nur ja heißt ja" gegenüber dem seit 2016 geltenden Prinzip "Nein heißt Nein" wegen der gleichen Problems der Beweisbarkeit keinen großen Fortschritt bringen. Das Fehlen eines Nickens sei genauso schwer zu beweisen, wie ein Kopfschütteln.

Michael Braun (taz) berichtet zur Verdeutlichung der Vorteile der Definition "nur ja heißt ja" über einen aktuellen Gruppenvergewaltigungsprozess in Italien rund um den Sohn von Beppe Grillo, Gründer der Fünf-Sterne-Bewegung. Wie die dort klagende Frau, müssten Opfer für eine erfolgreiche Klage nachweisen, dass sie aktiv Widerstand geleistet haben, wodurch sie im Gerichtssaal den Fragen der Verteidiger:innen und damit einer sekundären Viktimisierung ausgesetzt seien. Mit der "nur ja heißt ja"-Definition würden die Prozesse erträglicher und es würde womöglich zu weniger Freisprüchen kommen.

Schengen: Europaparlament und EU-Staaten haben sich auf eine Reform der Schengen-Regeln geeinigt, wonach Grenzkontrollen innerhalb der EU künftig bei schwerwiegenden Bedrohungen für bis zu drei Jahre erlaubt sein können. Kontrollen können für einen Zeitraum von sechs Monaten eingeführt werden und sollen dann höchstens zwei Jahre dauern dürfen, mit einer möglichen Verlängerung um ein Jahr. Bisher durften Kontrollen höchstens sechs Monate dauern und bei außergewöhnlichen Umständen konnten sie auf zwei Jahre verlängert werden. Es berichten FAZ (Thomas Gutschker), spiegel.de.

Nikolas Busse (FAZ) kommentiert, dass die Möglichkeit von Grenzkontrollen von bis zu drei Jahren eine Niederlage der europäischen Idee sei und der Preis dafür, dass "Europäer das Problem der irregulären Migration nicht lösen wollten".

Abstammung: Die Rechtsprofessorin Judith Froese kritisiert in der FAZ die von Justizminister Marco Buschmann in Eckpunkten zur Reform des Abstammungsrechts vorgeschlagene Elternschaftsvereinbarung, mit der vor der Zeugung des Kindes durch beurkundete Vereinbarung bestimmt werden könnte, wer Elternteil des Kindes wird. Damit überließe es der Staat Privaten, über das Abstammungsverhältnis eines Kindes zu disponieren. Das stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG, das aus dem verfassungsrechtlichen Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) das Gebot ableite, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen.

Lieferketten und Menschenrechte: Im Interview mit der FAZ (Dietrich Creutzburg/Katja Gelinsky) begründet Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Nein der FDP zur EU-Lieferkettenrichtlinie mit einem Wettbewerbsnachteil des deutschen Mittelstands und einer zu hohen Bürokratiebelastung. Die Frage, ob er sich wegen des akuten Umfragetiefs der FDP erst jetzt öffentlich gegen die Richtlinie gestellt habe, weist Buschmann als Unterstellung zurück. Er sei für "einen frischen Start in der Sache nach der Wahl des Europäischen Parlaments."

Bürokratieabbau: Die Rechtsprofessoren Andreas Voßkuhle und Jörg Bogumil zeigen in der FAZ Möglichkeiten zum Bürokratieabbau auf. Eine bessere Regulierung müsse durch die Politik und Ministerialbürokratie umgesetzt werden und bestehe vor allem darin, "unnötige Informations- und Erfüllungsaufwände abzuschaffen, mehr Pauschalierungen, Bagatellgrenzen, Stichtagsregelungen und Genehmigungsfiktionen einzuführen, die Möglichkeiten der Digitalisierung besser zu nutzen und alles zu unternehmen, um komplexe oder unnötige Verfahren möglichst zu vermeiden." Wichtig seien dabei Praxischecks, wie sie jüngst etwa vom Bundeswirtschaftsministerium im Bereich erneuerbare Energie durchgeführt wurden. 

Einbürgerung: Die Anwältin Franziska Drohsel kritisiert in ihrer taz-Kolumne das neue Einbürgerungsrecht. Dass der Bezug von Sozialleistungen aufgrund einer Behinderung nun den Anspruch auf Einbürgerung verhindert, verstoße gegen Art. 3 Abs. 3 GG und die UN-Behindertenrechtskonvention.

Resilienz des BVerfG: Rechtsprofessor Konrad Duden spricht sich auf dem Verfassungsblog für einen erhöhten Schutz des Bundesverfassungsgerichts aus, warnt jedoch davor, die Regeln zur Gerichtsverfassung gezielt einzusetzen, um bestimmte politische Parteien aus dem Gericht fernzuhalten. Damit gehe man das Risiko ein, dass sich vermeintliche Schutzmaßnahmen in ihr Gegenteil kehren, indem sie leicht zur Stimmungsmache instrumentalisiert und als Rechtfertigung für weitere Angriffe auf die Justiz genutzt werden können.

Verfassung Saarland: Der saarländische Landtag hat drei Verfassungsänderungen beschlossen. Mit einer Änderung wird der Begriff "Rasse" bei der Aufzählung von möglichen Gründen für Diskriminierung aus der Verfassung gestrichen. Künftig heißt es in Art. 12 stattdessen, dass "niemand aufgrund rassistischer Zuschreibungen" benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Außerdem wurde das Prinzip der Nachhaltigkeit in die Verfassung aufgenommen und eine dritte Änderung schreibt "den Schutz und die Förderung des Staates" für die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit fest. Die Welt berichtet.

Justiz

BVerfG zu Verständigung im Strafverfahren: Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Fällen, in denen im Strafprozess ein "Deal" geschlossen wurde, das Recht auf ein faires Verfahren als verletzt angesehen. Im ersten Fall hatte das AG Magdeburg einen Mann auf Grundlage eines Deals verurteilt, ohne dass das Sitzungsprotokoll Angaben dazu enthielt, wer den Verständigungsvorschlag gemacht hat und wer welchen Standpunkt vertreten hat. Im zweiten Fall hatte das AG Halle (Saale) einen Mann nach einem Deal verurteilt, wobei der Verteidiger "die Tatvorwürfe aus der Anklage" bestätigt hatte, was sein Mandant mit "Das ist richtig"  bekräftigte. Es fand jedoch keine Beweisaufnahme zur Überprüfung des Geständnisses statt. Auch nach einer Verständigung dürfe niemand allein aufgrund eines Geständnisses verurteilt werden. Es berichten beck-aktuell und LTO.

EuGH zu DSGVO-Schadenersatz: Die Rechtsanwälte Moritz Stilz und Simon Wegmann erörtern auf LTO vier aktuelle EuGH-Entscheidungen zur immateriellen Schadensersatzpflicht von Unternehmen bei Datenpannen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Insgesamt scheine der EuGH keine konkretere Hilfestellung dazu geben zu wollen, ab wann eine Befürchtung des Datenmissbrauchs als "begründet" gelten könne und überlasse das Feld den nationalen Gerichten.

EuG zu Beihilfe/KLM: Im Streit um Beihilfen für die Fluggesellschaft KLM hat der Konkurrent Ryanair einen Sieg vor dem Gericht der Europäischen Union errungen: Die EU-Kommission hätte eine 3,4 milliardenschweren Hilfen der Niederlande für die Airline im Rahmen der Corona-Pandemie nicht genehmigen dürfen. Das EuG hatte die Genehmigung schon einmal für nichtig erklärt, woraufhin die EU-Kommission im Juli 2021 den nun für nichtig erklärten neuen Beschluss fasste. Es berichtet LTO.

BGH zu Mietkündigung: tagesschau.de (Gigi Deppe) berichtet über ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Vermieter:innen ihren Mieter:innen im Fall von zerrütteten Verhältnissen wegen eben dieser Zerrüttung nur dann kündigen dürfen, wenn die Mieter:innen im Wesentlichen Schuld daran sind.

BAG zu Schulung von Personalrat: Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dürfen Personalräte aus NRW für eine Schulung zum Betriebsverfassungsrecht auf Kosten der Arbeitgeber:innen bis nach Potsdam reisen und müssen sich nicht auf ein Webinar verweisen lassen, nur weil das günstiger wäre. Die Kostenübernahme folge aus § 40 Abs. 1 BetrVG, es gelte das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit, § 2 Abs. 1 BetrVG. Es berichten beck-aktuell und LTO (Tanja Podolski).

LAG Hamm zu AGG-Hopping: Nun berichtet auch LTO (Tanja Podolski) über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm, das die Klage eines Wirtschaftsrechts-Studenten wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nach § 242 BGB abgewiesen hat. Der Mann hatte sich mit dem Ziel, eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu erlangen, systematisch auf Stellenanzeigen beworben, die diskriminierende Charakter hatten (z.B. wenn "eine Sekretärin" gesucht wurde).

OLG Frankfurt/M. zu Trunkenheitsfahrt: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. spricht im Falle von Verkehrsunfällen mit alkoholisierten Fahrer:innen der Anschein für die Ursächlichkeit der Trunkenheit für den Unfall, wenn sich der Unfall "in einer Verkehrslage und unter Umständen ereignet, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können" Es berichten beck-aktuell und LTO.

OLG Braunschweig - KapMuG-Verfahren VW: Vor dem Oberlandesgericht Braunschweig hat im Investorenprozess um den VW-Dieselskandal mit Matthias Müller nun der zweite frühere VW-Konzernchef ausgesagt. Ihm selbst sei das Thema damals fremd gewesen. Seinen Vorgänger Martin Winterkorn nahm er in Schutz. Es berichten FAZ (Christian Müßgens) und spiegel.de.

VG Berlin zu extremistischen AfD-Mitgliedern: Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) muss bestimmte Passagen im Verfassungsschutzbericht 2022 über die AfD vorerst nicht ändern, entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren. Konkret ging es um die Aussage, dass die Partei im Juni 2022 "schätzungsweise ein extremistisches Personenpotential von etwa 10.000 Personen" hatte. Diese Schätzung sei nicht willkürlich, weil ihr zum einen die Abstimmungsergebnisse beim Bundesparteitag im Juni 2022 zugrunde gelegt worden seien. Zum anderen stütze sie sich auf die Anzahl der nach wie vor aktiven Mitglieder des ehemaligen "Flügels" um Björn Höcke. Die AfD hat bereits Beschwerde beim OVG Berlin-Brandenburg eingelegt. Es berichten FAZ (Friederike Haupt), taz (Christian Rath), spiegel.de und LTO.

LG Mühlhausen – Björn Höcke: Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke muss sich in einem weiteren Verfahren vor Gericht verantworten. Gegen ihn wurde vom Landgericht Mühlhausen eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung (§ 130 StGB) zugelassen. Konkret geht es um einen Telegram-Post aus dem Jahr 2022 zu einer Gewalttat in Ludwigshafen: "Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen 'Allahu Akbar' schreien lässt […]." Es berichten SZ, spiegel.de und LTO.

LG München I - Ex-Wirecard-Chef Braun: Nachdem der mitangeklagte Kronzeuge Oliver Bellenhaus am Dienstag nach dreieinhalb Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, wollte der Verteidiger des angeklagten früheren Wirecard-Chefs Markus Braun am hundertsten Verhandlungstag mündlich und in rauem Ton Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter Markus Födisch und seine zwei Beisitzer stellen. Födisch wies ihn jedoch an, die Anträge schriftlich einzureichen. Es berichten SZ (Stephan Radomsky) und LTO.

Stephan Radomsky (SZ) kommentiert, dass das Gericht mit der Freilassung von Bellenhaus deutlich gemacht habe, dass Brauns Version vom Untergang des Konzerns nicht verfängt.  Daran habe auch das bisweilen forsche Auftreten von Brauns Anwälten nichts ändern können.

AG Kassel zu Altersdiskriminierung: Nach einem Urteil des Amtsgerichts Kassel ist eine "ungünstige Rückzahlungsprognose" kein sachlicher Ablehnungsgrund bei Kreditkartenverträgen, sondern eine Altersdiskriminierung im Sinne der §§ 1 u. 2 Abs. 1 Nr. 8 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Bei dem 88-Jährigen Kläger handelt es sich um einen ehemaligen Vorsitzenden Richter des BAG, der vom Staat 6.400 Euro Pension im Monat erhält und von der verklagten Bank nun eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro. Es berichten beck-aktuell und LTO.

Recht in der Welt

EU/Ungarn – Souveränitätsgesetz: Die EU-Kommission hat wegen des Verdachts auf erhebliche Grundrechtsverstöße ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Das Gesetz und die damit Ende Januar geschaffene Regierungsbehörde zur Überwachung der staatlichen "Souveränität" schränken nach Ansicht der Kommission unter anderem das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Wahlrecht der EU-Bürger ein. Ungarn hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Es berichten FAZ und spiegel.de.

Sonstiges

AfD-Verbot: Rechtsprofessor Mathias Hong beschäftigt sich auf dem Verfassungsblog im zweiten von drei Teilen einer Serie zur wehrhaften Demokratie sehr ausführlich mit möglichen Verfahren zum Verbot der AfD und insbesondere ihrer "radikalen Landesverbände". Dabei geht er insbesondere auf den ethnischen Volksbegriff der AfD ein.

Exmatrikulation: Nachdem in Berlin ein Student einen Kommilitonen krankenhausreif geschlagen hat, ein antisemitisches Tatmotiv im Raum steht und auch die Uni mit Blick auf ihre Schutzpflichten kritisiert wird, geht LTO (Max Kolter) der Frage nach, ob eine Exmatrikulation zulässig wäre. In Berlin sei eine Exmatrikulation nur bis 2021 noch als Mittel des "Ordnungsrechts" möglich gewesen, mit der Reform des Hochschulrechts in Berlin komme nun aber nur noch ein Hausverbot in Betracht.


Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/tr/chr

(Hinweis für Journalist:innen

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Februar 2024: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53833 (abgerufen am: 07.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen