Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. November 2023: BVerwG-Urteil zu Sui­zid­mit­tel erwartet / Pro­zess­be­ginn gegen Gil Ofarim / Angriff auf das BVerfG

06.11.2023

Das BVerwG verkündet am Dienstag seine Entscheidung zur Abgabe von Suizidmitteln. In Leipzig beginnt der Prozess gegen den Sänger Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung. Auf dem BVerfG-Gelände schoss ein Mann auf die Bundespolizei.

Thema des Tages

BVerwG – Suizidmedikament: Am morgigen Dienstag will das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil verkünden, ob zwei Suizidwillige Anspruch auf eine Erlaubnis zum Erwerb des Suizidmedikaments Natriumpentobarbital haben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lehnte dies ab, weil Ausnahmegenehmigungen nach dem Betäubungsmittelgesetz auf Heilzwecke beschränkt seien und weil es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 2020 wieder möglich sei, sich von Suizidhilfeorganisationen helfen zu lassen. Falls das BVerwG den Klägern in dieser Situation einen Anspruch zuspricht, könnte der Vorwurf aufkommen, das Gericht setze sich an die Stelle des Gesetzgebers. Dieser Vorwurf wäre aber nicht richtig, argumentiert Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) in seiner Kolumne. Da der Gesetzgeber im Juli an der Regelung des Zugangs zu Natriumpentobarbital scheiterte, "bedeutet das nicht, dass die Demokratie stillstehen muss".

Rechtspolitik

Völkerstrafrecht: Die Mo-FAZ (Helene Bubrowski) befasst sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für Änderungen des Völkerstrafgesetzbuchs, der in dieser Woche im Bundestag beraten werden soll. Sie blickt dabei auch auf die 20-jährige Geschichte des Gesetzes zurück. Mit der geplanten Reform sollen die Rechte der Opfer im Prozess gestärkt werden. Außerdem sollen künftig sexuelle Sklaverei, sexuelle Übergriffe und der erzwungene Schwangerschaftsabbruch als Tatbestandsalternativen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen aufgeführt werden. Zudem soll die Öffentlichkeit einen besseren Zugang zu Prozessen erhalten. Der Kölner Rechtsprofessor Claus Kreß fordert darüber hinaus eine Klarstellung, dass ausländische Amtsträger vor deutschen Gerichten nicht durch ihre funktionale Immunität vor Strafverfolgung geschützt seien.

Namen: Die geplanten Änderungen im Namensrecht, die in der kommenden Woche in erster Lesung im Bundestag beraten werden, stellt tagesspiegel.de (Lea Schulze) vor. Mit den Vorschlägen sollen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Geplant ist unter anderem die Einführung "echter" Doppelnamen. Ehepaare sollen sich künftig nicht mehr für einen ihrer bisherigen Familiennamen entscheiden müssen, bei der Wahl eines Doppelnamens soll dieser zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder werden.

Betriebsratsvergütung: Die geplanten Neuregelungen zur Betriebsratsvergütung stellt LTO (Tanja Podolski) vor. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf in der vergangenen Woche beschlossen. Mit der gesetzlichen Klarstellung will die Bundesregierung Unsicherheiten bei Unternehmen beenden, die nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs entstanden waren.

Justiz

LG Leipzig – Gil Ofarim: Am Dienstag soll vor dem Landgericht Leipzig der Prozess gegen den Sänger Gil Ofarim wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung beginnen. Er hatte vor gut zwei Jahren einem Hotelmitarbeiter Antisemitismus vorgeworfen. Weil aber laut Staatsanwaltschaft die entsprechenden Ermittlungen ergaben, dass sich der Vorfall nicht so zugetragen hat, wie Ofarim es in dem Video geschildert hatte, wurde der Sänger  angeklagt. LTO fasst die Hintergründe des anstehenden Prozesses zusammen, der wegen der aktuellen Situation unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden wird.

Angriff auf das BVerfG: Auf dem Gelände des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat ein Mann mit einem Druckgas-Gewehr in Richtung eines Polizisten geschossen. Bei seiner Festnahme verletzte er einen Beamte, auf dem Weg zum Polizeipräsidium verletzte er einen weiteren Beamten schwer. Die Motive des 41-jährigen Mannes sind noch nicht bekannt. bild.de (Robin Mühlebach) berichtet. 

BVerfG zur Wiederaufnahme: Im FAZ-Einspruch erläutert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), frühere Bundesjustizministerin, dass das Karlsruher Urteil zur Wiederaufnahme richtig sei. Freisprüche dürfen in einem Rechtsstaat keine "Freisprüche auf Widerruf" sein. Wenn das Damoklesschwert einer möglichen erneuten Strafverfolgung dauerhaft über einem Menschen schwebe, sei ein Leben in Würde und Freiheit kaum mehr möglich und Rechtssicherheit und die Gleichheit vor dem Gesetz verkämen zur Farce.

In einem Pro & Contra diskutieren Per Hinrichs und Frederik Schindler (WamS) über die Karlsruher Entscheidung. Dass der Mörder von Frederike von Möhlmann mit dem Siegel des obersten Gerichts ein freier Mann sei, diene vielleicht dem Rechtsfrieden, aber nicht der Gerechtigkeit, meint Per Hinrichs. Dass mit dem Abschluss eines rechtsstaatlich durchgeführten Verfahrens Rechtsfrieden einkehren müsse, sei ein tragendes Prinzip des Rechtsstaats und auch für diejenigen wichtig, die unschuldig im Fokus standen, findet dagegen Frederik Schindler. Den rechtpolitischen Fehlgriff, mit dem SPD und CDU diese grundrechtlichen Verfahrensgaranten für wenige Einzelfälle aufweichen wollten, habe das Bundesverfassungsgericht nun glücklicherweise korrigiert.  

BVerfG zu Eigenanteil an Pflegeheimkosten: Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Höhe des Eigenanteils einer Pflegeheimbewohnerin an den Heimkosten richtete. Mit deutlichen Worten rügten die Karlsruher Richter:innen eine Entscheidung des Sozialgerichts Osnabrück: Sie sei "unter Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich, da jedwede Erwägungen zu Wortlaut, Systematik und Telos unterblieben seien", heißt es im Beschluss. Das SG muss nun erneut über den Fall entscheiden. LTO und beck-aktuell berichten.

BVerfG – Vorratsdatenspeicherung: Die Mo-taz (Christian Rath) hat erfahren, dass 18 Grünen-Abgeordnete um Konstantin von Notz ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung für erledigt erklärt haben. Nach der eindeutigen Rechtsprechung von Europäischem Gerichtshof (EuGH) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sei ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erforderlich, so die Begründung. Im Text werden die einschlägigen Entscheidungen und der derzeitige Diskussionsstand zusammengefasst. Anhängig seien in Karlsruhe noch die Verfassungsbeschwerde von 20 FDP-Abgeordneten sowie eine weitere des Berliner Anwalts Carl Christian Müller, die allerdings vom BVerfG alsbald wegen fehlendem "Rechtsschutzbedürfnis" für unzulässig erklärt werden dürften, wenn sie ihre Klagen nicht auch zurücknehmen.

BGH zum rechtsextremen Richter Jens Maier: Im Verfassungsblog bespricht der Doktorand Jonathan Schramm die Entscheidung des Dienstgerichts des Bundes beim Bundesgerichtshof von Anfang Oktober zur Versetzung des rechtsextremen sächsischen Richters Jens Maier in den Ruhestand. Auf Grundlage von § 31 DRiG sei es konsequent, dass es nur auf das Image von Maier in der Öffentlichkeit ankommt und nicht auf disziplinarrechtlich relevantes schuldhaftes Fehlverhalten. Der Autor betont aber auch die verfassungsrechtlichen Grenzen: Die normative Akzeptanz einer Richter:in dürfe nicht allein von der faktischen Akzeptanz durch die (regionale) Öffentlichkeit abhängen, sondern müsse sich auf die grundgesetzlichen Anforderungen an Richter:innen stützen, z.B. deren Unabhängigkeit.

LG Köln zu Olearius-Tagebüchern: Das Landgericht Köln hat Christian Olearius, Co-Eigentümer der Hamburger Warburg-Bank, eine Entschädigung von 10.000 Euro nebst Zinsen zugesprochen, die nun das Land NRW zahlen muss. Weil mehrere Medien aus seinen Tagebüchern zitiert hatten, in denen unter anderem auch Notizen zu Treffen mit dem damaligen Hamburger Ersten Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) festgehalten waren, seien seine Rechte verletzt worden, so das Gericht. Das beklagte Land treffe die Pflicht, sensible Daten so aufzubewahren, dass sie vor einem unbefugten Zugriff geschützt seien, heißt es laut Mo-SZ und WamS (Cornelius Welp) in dem Urteil. Olearius ist parallel dazu vor dem Landgericht Bonn wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Manipulationen angeklagt. 

LG Kiel – Auto-Attacke durch AfD-Mitglied: Über den Strafprozess gegen einen jungen Mann (damals AfD-Mitglied), der mehrere Teilnehmer einer Gegendemonstration gegen einen AfD-Parteitag mit einem Pick-Up angefahren und verletzt haben soll, berichtet der Spiegel (Julia Jüttner). Die Staatsanwaltschaft hat Klage wegen versuchten Totschlags erhoben. Auch ein rechtsextremer und rassistischer Hintergrund wurde in der Verhandlung diskutiert. Der Angeklagte beruft sich auf eine Verteidigungslage, einer seiner Mitfahrer sei aus der Gegemdemonstration heraus angefahren worden.

VG Würzburg/VG Kassel – Wolfsabschuss: Das Verwaltungsgericht Würzburg und einen Tag später auch das VG Kassel haben die Abschussgenehmigung für zwei Wölfe in der Rhön vorläufig gestoppt, so LTO. Weil Wölfe nach europäischem und deutschen Recht streng geschützt sind, ist deren Abschuss nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Der vorläufige Stopp der Genehmigungen sei erforderlich gewesen, "um die Schaffung vollendeter Tatsachen durch einen kurzfristigen Abschuss der Wölfe vor Erlass einer Entscheidung über die Eilanträge zu verhindern", so die gleichlautenden Begründungen der beiden Gerichte.

StA Berlin – Anti-Israel-Demonstrationen: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit teilweise gewalttätigen, israelfeindlichen Demonstrationen nach dem Beginn der neuen Eskalation die erste Anklage erhoben, heißt es auf LTO. Einem 25-jährigen Italiener, der im Rahmen einer Demonstration am 18. Oktober 2023 einen Pflasterstein auf einen Polizisten geworfen haben soll, wird u.a. versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Recht in der Welt

Frankreich – Schwangerschaftsabbruch: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat seinen Gesetzesvorschlag, mit dem das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankert werden soll, auf den Weg gebracht. Frankreich wäre damit das erste Land, das einen Schwangerschaftsabbruch als positives Recht verfassungsrechtlich verankert. zeit.de (Annika Joeres) berichtet ausführlich.

EGMR/Ungarn – Recht auf Suizid: Der ungarische, an ALS erkrankte Rechtsanwalt Dániel Karsai fasst im Verfassungsblog die Argumente seiner Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zusammen, mit der er sich gegen das ungarische Verbot des assistierten Suizids wendet. In Ungarn ist die Beihilfe zur Selbsttötung nicht nur im Land verboten, sondern es besteht hier sogar eine exterritoriale Jurisdiktion, erklärt Karsai. Ungarn verletze damit sein auf der Menschenwürde basierendes Selbstbestimmungsrecht, das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und das Recht auf freie Wahl der weltanschaulichen Überzeugung.

USA – Sam Bankman-Fried: Der Gründer der Kryptowährungsbörse FTX Sam Bankman-Fried wurde von einem New Yorker Geschworenengericht wegen Betruges, Verschwörung und Geldwäsche verurteilt. Er habe Kundengelder veruntreut, indem er sie ohne Erlaubnis für hochspekulative Geschäfte einer anderen Gesellschaft verwendete, die aber schief gingen. Die FTX-Plattform war einer der größten Handelsplätze für Kryptogeld wie Bitcoin, brach dann aber spektakulär zusammen. Das Strafmaß soll im März des nächsten Jahres bekanntgegeben werden. Sa-SZ (Tobias Bug) und beck-aktuell (Andrej Sokolow) berichten.

Zur Wahrheit gehöre auch, dass Investoren das Märchen von Bankman-Fried glauben wollten, kommentiert Ann-Kathrin Nezik (Sa-SZ). Ohne ihr Geld wäre Bankman-Fried wohl noch heute bloß ein Typ mit einer verrückten Idee. Auch wenn sie keine juristische Schuld treffe, müssten sich die Investoren deshalb die Frage gefallen lassen, warum sie von alldem nichts mitbekamen.

Israel und Palästina/Völkermord: Warum sich der Völkermord-Vorwurf gegen die Hamas richten müsste, nicht aber – wie es derzeit häufig geschieht – gegen Israel, erläutert die Sa-taz (Christian Rath). Israel wolle zwar die Kriegspartei Hamas vernichten, nicht aber das palästinensische Volk. Selbst wenn in der israelischen Führung über eine Vertreibung aller Araber nachgedacht werden sollte, wäre das kein Vernichtungsplan und damit auch kein Völkermord, sondern ein Kriegsverbrechen. In der Hamas-Charta stehe dagegen, dass es nicht nur das Ziel sei, Palästina zu befreien, sondern auch "Juden" zu töten.

USA – Trump/Immobiliengesellschaften: Im Prozess, in dem es um Betrugsvorwürfe gegen ihren Vater Donald Trump geht, soll nun auch dessen Tochter Ivanka aussagen. Trumps Söhne Donald Jr. und Eric sind bereits vom Gericht in Manhattan befragt worden. spiegel.de berichtet.

Sonstiges

Pro-Palästinensische Demonstrationen: Einen Überblick über die Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden auf Rechtsverstöße auf Pro-Palästinensischen Demonstrationen gibt die Sa-SZ (Michael Schlegel) In den meisten Städten seien demnach seit dem 7. Oktober entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet – besonders viele in Berlin, Bremen und Hamburg, einige wenige etwa in Stuttgart. Häufige Vorwürfe seien Volksverhetzung, Sachbeschädigung, die Billigung der Straftaten der Hamas und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen. Auch von Körperverletzungen werde mehrfach berichtet.

Dass pro-palästinensische Demonstrationen an diesem Wochenende überwiegend stattfinden konnnten, sei gut, kommentiert Christian Rath (Mo-taz). Der Autor erinnert daran, dass das Demonstrationsrecht ein Recht der Minderheiten sei und Verbote die Ausnahme bleiben müssten. Die Grenze sei das Strafrecht, volksverhetzende Parolen zum Beispiel seien verboten. Wenn die Berliner Polizei aber bereits alle "israelfeindlichen" Parolen verbiete, gehe das zu weit. Strenger sieht das Peter Huth (Welt): Es sei Zeit, die Hürden höher zu legen, meint er. Ein bedrohtes System müsse sich verteidigen – Märsche wie in Essen oder Berlin dürften erst gar nicht stattfinden. Deutschland brauche ein neues, strenges Demonstrationsrecht, das konsequent und robust umgesetzt werde.

Daniel Halemba/Immunität: Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz erläutert im Verfassungsblog am Fall des neugewählten bayerischen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba (AfD), den parlamentarischen Immunitätsschutz. Insbesondere geht es um die Frage, ob der Immunitätsschutz schon dann greift, wenn die konstituierende Sitzung des Landtages noch gar nicht stattgefunden hat. Schwarz verneint das: Wenn allein das Parlament über die Immunität seiner Mitglieder verfügen dürfe, um so die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten, so setze dies überhaupt ein konstituiertes Parlament voraus, das in der Lage ist, eine willkürfreie Entscheidung über den Immunitätsstatus zu treffen. Als Halemba kurz vor der konstituierenden Sitzung des Landtags verhaftet wurde, genoss er daher – anders als von der AfD behauptet – keine Immunität.

Lieferketten: Mehrere NGO's haben gegen die Supermarktketten Rewe und Edeka Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingelegt, schreibt LTO. Gerügt werden die Zustände auf Bananenplantagen in Ecuador und Costa Rica, von denen die Supermärkte beliefert werden. Die Beschwerden erfolgen auf der Grundlage des Lieferkettengesetzes, das seit Anfang 2023 in Kraft ist und deutsche Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Das BAFA müsse nun den Hinweisen nachgehen und den Supermärkten konkrete Anweisungen geben, was sie dagegen unternehmen sollen, heißt es bei Oxfam, einer der beschwerdeführenden Organisationen. Wenn sie diese Anweisungen nicht erfüllen, könnten Bußgelder verhängt werden.

Jurist im Reiserecht: Rechtsreferendarin Tamara Wendrich hat sich für LTO bei zwei Rechtsanwälten, die im Reiserecht tätig sind, und beim Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. über ihren Arbeitsalltag informiert. Das Reiserecht sei zum einen stark durch das Europarecht, aber auch durch Rechtsprechung geprägt.

Rechtsgeschichte – Strafgesetzbuch: Ronen Steinke (Sa-SZ) hat sich für seine Kolumne "Vor Gericht" mittelalterliche Gesetzbücher angeschaut und über deren kreative Gestaltung gestaunt, die ihn teilweise an Comics erinnerte.

Rechtsgeschichte – Hitlerputsch 1923: Sebastian Felz vom Forum Justizgeschichte hat für LTO das neue Buch "Der Hitlerputsch 1923" von Wolfgang Niess gelesen. In "beeindruckender Dichte" habe Niess die Vorgeschichte des 9. November 1923 beschrieben und zeichne "das bigger picture des letzten gewaltsamen Umsturzversuches der Republik von Weimar, welcher nicht nur der Putsch Hitlers und der NSDAP war".

Unbehagen im Recht: Wie Sozialwissenschaften und Gerichte das Gefühl des Unbehagens beschreiben und welche Rolle es spielt, beschreibt Martin Rath auf LTO. Anlass der Betrachtung ist das Buch des Soziologen Armin Nassehi "Unbehagen. Theorie der überforderten Gesellschaft", das 2021 erschien.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. bis 6. November 2023: BVerwG-Urteil zu Suizidmittel erwartet / Prozessbeginn gegen Gil Ofarim / Angriff auf das BVerfG . In: Legal Tribune Online, 06.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53079/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen