Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Januar 2023: Vor­er­mitt­lungen gegen Lindner / Kritik an Rumä­niens Justiz / Beck-Verlag bleibt Maaßen treu

09.01.2023

Dem Finanzminister drohen staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Vorteilsannahme. Rumäniens Ex-Justizminister fordert EU zum Eingreifen auf. Der Beck-Verlag hält unbeirrt an Autor Hans-Georg Maaßen fest.

Thema des Tages

GenStA Berlin – Finanzminister Lindner: Die neue Korruptionsabteilung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft prüft, ob gegen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) Ermittlungen wegen Vorteilsannahme aufgenommen werden. Anlass ist ein Spiegel-Bericht aus dem Oktober über Lindners private Immobilienfinanzierung über die BBBank und sein paralleles Engagement als Minister für diese Bank. Lindner habe im Mai 2022 ein Minister-Grußwort zum 100sten Firmenjubiläum der BBBank beigesteuert, während er davor und danach bei dieser Bank Kredite für seinen privaten Hauskauf aufgenommen hat. Ob am Ende tatsächlich die Aufhebung der Immunität des FDP-Politikers beantragt und danach ein formelles Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werde, sei noch offen, eine Entscheidung werde aber zeitnah erwartet. Es berichten tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) und spiegel.de.

Ohne nähere Aufklärung verbiete sich ein Urteil – nicht nur das richterliche, auch das öffentliche, betont Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel) in einem separaten Kommentar. Er nutzt aber die Gelegenheit, um erneut die im Koalitionsvertrag versprochene Stärkung der Auskunftsansprüche der Medien gegen Behörden einzufordern.

Rechtspolitik

Einbürgerung: Den Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums für die geplanten Erleichterungen im Einbürgerungsrecht stellt spiegel.de vor. Generell sollen danach Menschen nach fünf statt bisher acht Jahren Aufenthalt in Deutschland die Möglichkeit zur Einbürgerung haben. Auch muss ein Elternteil in Zukunft nur fünf statt bisher acht Jahre in Deutschland gelebt haben, damit das geborene Kind sofort die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt. Gestrichen werden soll die so genannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder und auch die 2019 eingeführte Voraussetzung einer "Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse". Scharfe Kritik an den Plänen kommt weiterhin aus der CSU, schreibt spiegel.de in einem separaten Bericht. Der Gesetzentwurf sei "nicht zustimmungsfähig", wird der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt zitiert.

Bundestags-Wahlrecht: Die Ampelkoalition will Mitte Januar einen Gesetzesvorschlag präsentieren, mit dem der Bundestag wieder auf Sollstärke reduziert werden soll, berichtet die Sa-FAZ (Eckart Lohse/Helene Bubrowski). Nach einer von den drei Ampel-Obleuten im Wahlrechtsausschuss ausgearbeiteten Idee sollen danach einer Partei in einem Bundesland nur so viele Wahlkreismandate zugeteilt werden, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Überhangmandate fallen demnach weg, Ausgleichsmandate ebenso. Noch offen ist, was die Folge ist, wenn ein Wahlkreis wegen eines schwächeren Zweitstimmenergebnisses nicht an den Kandidaten mit den meisten Stimmen geht. Die CSU, die zuletzt immer alle 46 Wahlkreise in Bayern gewonnen hatte, ist kategorisch gegen die Reform. Der Justiziar der Unionsfraktion und CDU-Obmann in der Wahlrechtskommission des Bundestags, Ansgar Heveling, drohte mit einer Verfassungsklage, wie es bei zeit.de heißt.

Stiftungen: Die zum 23. Juli in diesem Jahr in Kraft tretende Reform des Stiftungsrechts stellt Rechtsanwalt Mark Pawlytta im FAZ-Einspruch vor. Stiftungen sollen zukünftig mehr Flexibilität erhalten, um mit Satzungsänderungen auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Das Gesetz wird zukünftig vier Änderungsszenarien kennen, wobei Stifter bei der Stiftungsgründung auch eigene und abweichende Kriterien für spätere Satzungsänderungen festlegen dürfen.

Pakt für den Rechtsstaat: Nach den Forderungen nach einer schnellen Reaktion des Rechtsstaates auf die Ereignisse der Silvesternacht, fordert der Deutsche Richterbund erneut eine bessere personelle Ausstattung der Justiz. Es fehlten bei den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften des Landes mehr als 1000 Jurist:innen, beklagt der DRB laut LTO. Der Hauptgeschäftsführer des DRB Sven Rebehn forderte daher erneut von der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag versprochenene Verstetigung des Rechtsstaatspakt mit den Ländern.

Waffen: Die Mo-SZ (Markus Balser) berichtet über Details zu den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser  (SPD) beabsichtigten Änderungen des Waffenrechtes, die bereits in der kommenden Woche in die Ressortabstimmung der Bundesregierung gebracht werden sollen. Kern der Verschärfung solle nicht nur ein Verbot halbautomatischer Waffen sein, auch der Kauf bislang frei gehandelter Schreckschusspistolen soll erschwert werden. Nötig sei dann eine Erlaubnis für deren Kauf, kündigte Faeser an.

Schwangerschaftsabbruch: Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Dorothee Bär (CSU), kritisierte Familienministerin Lisa Paus (Grüne), die gefordert hatte, § 218 StGB abzuschaffen. Dies sei ein Dammbruch, wird Bär in der Sa-SZ (Roland Preuß) zitiert. Es könne nicht nur einseitig um die reproduktive Selbstbestimmung und das Recht der Frauen auf Abtreibung gehen, das auch die Union nicht infrage stelle, auch das ungeborene Kind habe ein grundrechtlich geschütztes Lebensrecht, sagte die CSU-Politikerin. Justizminister Marco Buschmann (FDP) will die Ergebnisse der im Koalitionsvertrag vereinbarten Kommission zu "Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches"  abwarten. Ihm sei wichtig, dass die Kommission "ohne Vorfestlegung ihren Auftrag erfüllen kann".

Kokain: In einem Pro und Contra in der Sa-SZ diskutieren Ronen Steinke und Christina Berndt über eine Freigabe auch anderer Drogen als Cannabis. Es gebe eine Freiheit, Konsumentscheidungen zu treffen, die andere Menschen für dumm oder abstoßend halten mögen, meint Ronen Steinke in seinem "Pro", während Christina Bernd Drogenverbote als extrem effektiv ansieht und vor erheblichen Problemen bei einer Freigabe warnt.

Containern: Die Entnahme weggeworfener Lebensmittel aus Supermarkt-Containern sollte erlaubt sein, meint Constantin van Lijnden (WamS) in einem weiteren Pro und Contra. Anderenfalls seien Polizei und Justiz gezwungen, ein Verhalten zu verfolgen, das Anerkennung statt Strafe verdiene. Dagegen argumentiert Jan Klauth. Er plädiert dafür, wie in Frankreich, Supermärkte zu verpflichten, noch genießbares Essen an Hilfsorganisationen oder die Landwirtschaft spenden oder, wie in Italien, jene mit Steuerersparnis zu belohnen, die Verschwendung vermeiden.

Justiz

LG Dortmund zu Messerangriff an Hochschule: Der Mann, der im Juni 2022 in der Hochschule Hamm-Lippstadt mit einem Messer eine Dozentin getötet und drei Studierende schwer verletzt hat, bleibt in der forensischen Klinik. Das hat das Landgericht Dortmund am Freitag entschieden, wie wdr.de (Philip Raillon) berichtet. Der Täter, der sich von einem "Clan" verfolgt sieht, ist nach Auffassung des Gerichts wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig.

VG Aachen zu Lützerath-Klimaprotest: Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Eilantrag einer Klimaaktivistin gegen die Räumung des Protestdorfes Lützerath zurückgewiesen. Die Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg, die ab 10. Januar einen Polizeieinsatz am Rande des Braunkohle-Tagebaus Garzweiler II erlaubt, sei nach Meinung des Gerichts rechtmäßig, schreibt nun auch die Sa-SZ (Christian Wernicke). Das Gericht deutete die Besetzung von Lützerath am Donnerstag als "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. "Die Aktivisten könnten ihren Aufenthalt in dem Weiler nicht unter Berufung auf "zivilen Ungehorsam" infolge eines "Klimanotstands" rechtfertigen, heißt in einer Mitteilung des Gerichts. Noch am Donnerstagabend sei eine Beschwerde gegen die Entscheidung beim OVG Münster eingegangen, berichtet LTO.

AG Freiburg zu Klimaprotest: LTO (Christian Rath) vergleicht zwei Entscheidungen des Amtsgerichts Freiburg zu Sitzblockaden, in denen die jeweiligen Richter:innen, obwohl es sich um dieselbe Protestaktion handelte, zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Während ein Aktivist freigesprochen wurde, muss ein anderer eine Geldstrafe wegen Nötigung bezahlen. Die beiden Urteile unterscheiden sich bei der Verwerflichkeitsprüfung vor allem in der Frage, ob kommunikatives Anliegen und Behinderungshandeln zusammenpassen. Während der Freispruch damit begründet wurde, dass Autofahrer "maßgeblich für den CO2-Ausstoß verantwortlich und damit Teil der Klimaproblematik" seien, war die verurteilende Richterin der Auffassung: "Politische Aktionen, die die Grundrechte zufälliger Dritter beeinträchtigen, gewinnen nicht dadurch an sozialer Erträglichkeit, dass sich die politische Aktion auf ein Thema bezieht, das - wie der Klimaschutz - weitestgehend jedermann betrifft." Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Klimaprotest vor Gericht: Rechtsprofessor Gerd Winter untersucht im Verfassungsblog, ob auch "außerrechtliche Dispositionen" bei den strafgerichtlichen Entscheidungen über Aktionen der "Letzten Generation" eine Rolle spielen. So könnten Richter:innen, die sich selbst viel im motorisierten Individualverkehr bewegen, mehr Verständnis für die im Stau steckenden Fahrer:innen entwickeln. Diejenigen, die Urlaub eher im Nahbereich ihres Wohnorts und in der Natur verbringen, würden dagegen möglicherweise den Schutz des Klimas höher einschätzen.

Verfolgung von NS-Verbrechen: Im Interview mit der Mo-SZ (Patrick Wehner) beklagt Thomas Walter, früher Leiter der Zentralen Stelle in Ludwigsburg und heute Vertreter von Nebenklagen in Verfahren gegen hochbetagte ehemalige KZ-Mitarbeiter:innen, das späte Umdenken der bundesdeutschen Justiz in Bezug auf eine Beihilfestrafbarkeit. Alle KZ-Wachleute, die heute 100 seien, hätte man auch vor 40 Jahren anklagen können, so Walter. Sie seien funktional in den Massenmord als Gesamtablauf eingebunden gewesen, es hätte nur Staatsanwält:innen gebraucht, die das ähnlich sehen. 

Schnelle Strafverfahren: Die bereits nach geltendem Recht bestehenden Möglichkeiten, Verfahren im Jugend- und im Erwachsenenstrafrecht zu beschleunigen, erläutert zdf.de (Samuel Kirsch). Das "Neuköllner Modell", das von der 2010 verstorbenen Berliner Strafrichterin Kirsten Heisig mitentwickelt wurde, sieht beispielsweise vor, dass geeignete Fälle von allen beteiligten Stellen, also Polizei, Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft und Gericht, möglichst koordiniert und priorisiert bearbeitet werden. Landet ein Fall mit dem Vermerk "Neuköllner Modell" bei Gericht, werde er dort ähnlich wie eine Haftsache beschleunigt behandelt.

GBA – Reichsbürger-Razzia/Öffentlichkeit: Erstmals haben beteiligte Behörden zugegeben, bereits im Vorfeld der Reichsbürger-Razzia Anfang Dezember 2022 Kontakte zu Medien in der Angelegenheit gehabt zu haben, schreibt exklusiv tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof). Danach soll es, wie BKA und Generalbundesanwaltschaft mitteilten, bereits vor dem Tag des Zugriffs journalistische Anfragen gegeben haben, woraus sich schließen lasse, dass "die in Frage stehenden Ermittlungsverfahren in Medienkreisen bekannt waren". Generalbundesanwalt Peter Frank wollte allerdings nicht darlegen, zu welchem Zeitpunkt erste Hinweise bei der Behörde eingegangen seien, dass die Razzia in Medienkreisen publik geworden ist und wie man darauf reagiert habe.

Wissam Remmo: In Ihrer Kolumne "Vor Gericht" porträtiert Verena Mayer (Sa-SZ) Wissam Remmo – "einen Verbrechertypus, den man sonst nur in Filmen sieht". Wissam Remmo ist 2017 zusammen mit einem Cousin durch ein Fenster ins Berliner Bode-Museum geklettert, hatte mit einer Axt eine Vitrine eingeschlagen und eine 100 Kilo schwere Goldmünze gestohlen. Später wurde Remmo wegen des Juwelendiebstahls im Dresdner Grünen Gewölbe verhaftet. Sie finde es hochproblematisch, sich von Verbrechen faszinieren zu lassen, die vermeintlich genial sind und keine Opfer haben, schreibt die Autorin. Denn natürlich gebe es Opfer. Dennoch sei sie den Geschichten über Meisterdiebe wahrscheinlich nie näher als an dem von ihr erlebten Tag im Gerichtssaal.

Recht in der Welt

Rumänien – Korruption in der Justiz: Rumäniens früherer Justizminister Stelian Ion hat laut Mo-FAZ (Michael Martens) sein Land scharf kritisiert und ein Eingreifen der EU angemahnt. Das rumänische Verfassungsgericht sei nur noch "ein Werkzeug" der Politik, so der frühere Minister, der im September 2021 quasi über Nacht entlassen wurde. Außerdem kritisiert der Ex-Minister Justizgesetze, die zB. die Beförderung von Richter:innen aufgrund bloßer mündlicher Gespräche ermöglichen. Die EU-Kommission solle in Betracht ziehen, den Rechtsstaatsmechanismus gegen das Land anzuwenden, fordert Ion.

Spanien – Frank Hanebuth: Am 23. Januar soll in Madrid vor dem Nationalen Gerichtshof (Audienca Nacional) der Prozess gegen den früheren Chef der Hannoveraner "Hells Angels" Frank Hanebuth beginnen, teilt die Sa-FAZ (Reinhard Bingener) mit. Dem 58-Jährigen werden unter anderem Drogenhandel und Zuhälterei vorgeworfen.

USA – Stürmung des Kapitols: Laut LTO sind im Zusammenhang mit der gewaltsamen Stürmung des Kapitols am 6. Januar 2021 bisher mehr als 190 Personen zu Haftstrafen verurteilt worden. Justizminister Merrick Garland  sprach von einer der größten und komplexesten Untersuchungen in der US-Geschichte.

Juristische Ausbildung

Ergebnisse im Zweiten Staatsexamen: LTO-Karriere hat sich die Statistik über die Ergebnisse der Zweiten Staatsprüfung 2020 angeschaut. Weniger Kandidaten sind danach durchgefallen, auf der anderen Seite erreichten mehr als in den Vorjahren Prädikatsergebnisse.

Sonstiges

Kommentarautor Maaßen: Nach wie vor hält der Verlag C.H.Beck an seinem Asylgrundrechts-Kommentator, dem früheren Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz und heutigen Verschwörungsideologen, Hans-Georg Maaßen fest und verzichtet dafür lieber auf andere Autoren wie Rechtsprofessor Stefan Huster, die sich aus diesem Grund zurückziehen. Das sei kein Zufall, sondern passe zum Geist des Hauses, schreibt Ronen Steinke (Mo-SZ). Über die konkrete Person hinaus stelle sich die Frage, so Steinke, "was für einen Geist pflegt, was für einen Geist verströmt ein juristischer Verlag, der eine in Deutschland so einmalige Stellung innehat". Er weist darauf hin, dass der Beck-Verlag sich erst 2021, nach erheblichem öffentlichen Druck, dazu entschieden hatte, Standardwerke mit nationalsozialistischen Namensgebern umzubenennen.

Corona und Recht: Das Buch "Freiheit oder Leben - Das Abwägungsproblem der Zukunft", das von den Rechtsprofessoren Klaus Günther und Uwe Volkmann herausgegeben wurde und 18 Einzelbeiträge zum Spannungsfeld von Leben, Freiheit und Würde während einer Pandemie versammelt, wird von Rechtsprofessor Stephan Rixen auf LTO vorgestellt. Die Texte seien alle "intellektuell bereichernd" und verdeutlichten, dass Abwägungen, die es sich zu leicht machen, Probleme nicht lösen, sondern vergrößern. Die Pandemieregulierung erscheine wie ein Abwägungsstresstest mit Blick auf die Klimakrise. 

Libra: Die Bundesregierung sei mit dem mehrheitlich im Bundeseigentum befindlichen Informationsdienstleister juris "im Austausch" über "Libra – das Rechtsbriefing" und die Frage, ob dieses von juris gestartete redaktionelle Angebot dem Gebot der Staatsferne genügt. Dies teilte die Bundesregierung laut Sa-FAZ (Jochen Zenthöfer) dem CDU-Abgeordneten Martin Plum auf eine parlamentarische Anfrage hin mit. Der Abgeordnete hatte sich auch am Jahresgehalt von rund 333.000 Euro des juris-Geschäftsführers Samuel van Oostrom gestoßen, das allerdings laut Bundesregierung "im Verhältnis zu Geschäftsführergehältern vergleichbarer Unternehmen sowie unter Berücksichtigung der Aufgaben und Leistungen des Geschäftsführers und der Lage der Gesellschaft" als angemessen beurteilt werde. 

Polizeitattoo: Das bayerische Innenministerium und ein Polizeibeamter haben sich nach jahrelangem Rechtsstreit über das Tattoo "Aloha" geeinigt, teilt LTO mit. Die Genehmigung für die Tätowierung sei für den "konkreten Einzelfall" erteilt worden, hat die Behörde am Freitag auf Anfrage mitgeteilt. 2020 hatte das BVerwG entschieden, dass das Tattoo nicht mit dem bayerischen Beamtengesetz vereinbar ist, das BVerfG hatte dagegen Mitte 2022 eine erneute Überprüfung des Falles angeordnet.

Texterzeugung mit KI: Gemeinsam mit anderen, nichtjuristischen, Autoren widmet sich Rechtsprofessor Eric Hilgendorf in der Mo-FAZ in einem ganzseitigen Beitrag dem auf künstlicher Intelligenz basierenden Sprachsystem ChatGPT. Hingewiesen wird unter anderem auf die Notwendigkeit einer Kontrolle eines auf diese Weise generierten Textes. Werde er nicht mehr sorgfältig von Menschen darauf geprüft, ob er korrekt, vollständig und adäquat in Sache und Ton ist, könne sich eine zivil- oder sogar strafrechtliche Haftung ergeben. Daneben stellten sich zahlreiche urheberrechtliche Fragen.

Boris Becker vs. Cathy Hummels: Der frühere Tennisprofi Boris Becker hat die Influenzerin Cathy Hummels wegen Verleumdung angezeigt. In einem Podcast hatte Hummels Becker in Bezug auf seine Verurteilung in Großbritannien "Verbrechen", "Betrug" und das "Ruinieren" anderer Menschen vorgeworfen. Rechtsanwalt Yves Georg prüft auf LTO, die Erfolgsaussichten der Anzeige und kommt dabei zum Ergebnis, dass mit einer Anklage gegen Hummels eher nicht zu rechnen sei, die Staatsanwaltschaft Becker stattdessen wohl auf den Privatklageweg verweisen werde.

Rechtsgeschichte – Südtirol: Martin Rath blickt auf LTO auf ein Gerichtsverfahren aus den 1960er-Jahren zurück, in dem es um Südtirol und seinem Kampf um Autonomie geht. Der Autor befasst sich anhand dieses Beispiels mit der rechtlichen Einordnung des Selbstbestimmungsrechts der Völker.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. Januar 2023: Vorermittlungen gegen Lindner / Kritik an Rumäniens Justiz / Beck-Verlag bleibt Maaßen treu . In: Legal Tribune Online, 09.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50684/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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