Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. August 2017: Ermitt­lungen gegen Schweizer Geheim­dienst / Kritik von Jens Gnisa / Betrug zulasten des "IS"

14.08.2017

Recht in der Welt

Polen – Justizreform: In Polen ist ein Teil der beschlossenen Justizreformen in Kraft getreten. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass Justizminister Zbigniew Ziobro künftig Gerichtsvorsitzende ohne Grund entlassen und ohne Rücksprache mit Juristen durch neue Kandidaten austauschen kann, erläutern Montags-FAZ und zeit.de. Die weiteren beschlossenen Regelungen über den Einfluss der Regierung auf das Oberste Gericht und den Landesrichterrat konnten nicht in Kraft treten, weil der polnische Präsident sein Veto eingelegt hatte.

Hans-Peter Siebenhaar (Montags-Hbl) weist darauf hin, dass die Entwicklung ausländische Investoren, die Polen wegen seiner niedrigen Löhne, guten Ausbildung und Infrastruktur schätzten, beunruhige. Erst im vergangenen Jahr hätte sich Daimler für eine erste Fabrik in Schlesien entschieden. Noch genieße die polnische Wirtschaft ein Wachstum von fast vier Prozent. Doch dieser Konjunkturaufschwung könne nachhaltig nur funktionieren, wenn das EU-Land auch Rechtssicherheit mit einer politisch unabhängigen Justiz garantiere.

USA – Verfahren sexuelle Belästigung: Die FAS (Christiane Heil) berichtet von einem Verfahren, in dem sich der Radiomoderator David "Jackson" Mueller und die Sängerin Taylor Swift gegenüberstehen. Mueller soll Swift sexuell belästigt haben und wurde, nachdem diese sich beim Radiosender beschwert hatte, gekündigt. Zwei Jahre danach reichte er deswegen eine Schadensersatzklage gegen Swift ein. Die Sängerin erhob daraufhin Widerklage. Thematisiert wird in dem Artikel die Problematik sexueller Übergriffe im Showgeschäft insgesamt. Zahlreiche Prominente hatten in den vergangenen Wochen ebenfalls von derartigen Erfahrungen berichtet. Die Montags-FAZ meldet, dass der zuständige Richter Teile der Klage gegen Swift verworfen hat, weil Mueller nicht habe zeigen können, dass Swift an seiner Entlassung schuld gewesen sei.

USA – Prozess wegen Verstoßes gegen Iran-Embargo: Der Spiegel (Hauke Goos/Ralf Hoppe) berichtet ausführlich über die Hintergründe eines Prozesses, der demnächst in New York beginnt. Es geht um ein Geflecht aus internationaler Korruption und Geldwäsche und die Umgehung des Iran-Embargos.

Russland – Haftstrafen gegen Regierungskritiker: Wie die Samstags-SZ (Julian Hans) berichtet, hat am Donnerstag ein Moskauer Gericht vier Männer zu Haftstrafen bis zu vier Jahren verurteilt. Sie hatten Unterschriften für ein Referendum gesammelt, mit dem sie, so heißt es, ein Gesetz "für eine verantwortliche Regierung" auf den Weg bringen wollten. Das Gericht war der Ansicht, dass es sich bei der Gruppe um eine Tarnorganisation einer bereits seit 2010 verbotenen Gruppe handelt.

Venezuela – mögliche Anklage vor dem IStGH: Dem Präsidenten von Venezuela Nicolás Maduro droht nach einer Meldung des Spiegel (Jens Glüsing) eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Der Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten Luis Almagro habe den ehemaligen Chefankläger des IStGH Luis Moreno Ocampo, beauftragt, entsprechende Beweise zu sammeln, die dazu dienen sollen, Ermittlungen gegen Maduro wegen seines brutalen Vorgehens gegen Regimegegner einzuleiten.

Sonstiges

Terrorbekämpfung: Wie schwierig es ist, einen Menschen als "Gefährder" einzuschätzen, beschreibt die Montags-SZ (Georg Mascolo/Ronen Steinke). Auch Spezialbeamte könnten kaum sagen, ob von Menschen eine Terrorbedrohung ausgeht. Und da die Verantwortung groß sei, wollten nur wenige den Job machen.

Abgasskandal: Der Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Professor Felix Ekardt, erklärt auf lto.de, dass der Staat hinsichtlich der manipulierten Abgaswerte nicht nur reagieren könne, sondern vielmehr zum Handeln verpflichtet sei. Das Kraftfahrtbundesamt habe beispielsweise kein Ermessen, ob es bei der Überschreitung der entsprechenden Grenzwerte die Rücknahme oder den Widerruf der Typgenehmigung für betroffene Autotypen verfüge. Klageberechtigt seien hier die Umweltverbände.

Rechtssichere Nutzung von Messengerdiensten? Ob die heutigen Messengerdienste auch im geschäftlichen Verkehr datenschutzrechtskonform genutzt werden können, erläutern die Rechtsanwälte Tim Wybitul und Lukas Ströbel auf lto.de. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass eine Übermittlung aller auf den Diensthandys gespeicherten Geschäftskontakte an einen Messengerdienst mit dem geltenden Bundesdatenschutzgesetz oder der EU-Datenschutz-Grundverordnung nur schwer in Einklang zu bringen sei. Zwar ließe sich diese Nutzung durch Einwilligung sämtlicher betroffener Geschäftspartner und Mitarbeiter regeln. Eine solche Lösung sei jedoch logistisch für Unternehmen nur schwer durchführbar, zumal eine einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen werden könne.

Digitaler Nachlass: Tipps zur Regelung des digitalen Nachlasses gibt die Samstags-FAZ (Carsten Knop). Laut einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbandes BitKom hätten sich 88 Prozent der 14- bis 29-Jährigen und 96 Prozent der Generation "65+", die im Internet aktiv sind, um ihren digitalen Nachlass überhaupt noch nicht gekümmert.

Rudolf von Gneist: Martin Rath erinnert im Feuilleton auf lto.de an den Vorkämpfer der freien Advocatur und Mitbegründer der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rudolf (von) Gneist.

Das Letzte zum Schluss

Wir tanzen ein "A", wir tanzen ein "G", wir tanzen ein "B": In Bremen wurde in der vergangenen Woche ein ungewöhnliches Projekt präsentiert: Die AGB von Facebook wurden in einem Musical auf der Bühne vorgetragen – getanzt, gerappt, gesungen und rezitiert. lto.de und die Samstags-SZ (Marvin Strathmann) stellen das Projekt vor, das von der Datenschutzbeauftragten des Landes Bremen unterstützt wurde. Das Stück soll nach Plänen der Künstler auch in anderen Städten aufgeführt werden.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. August 2017: Ermittlungen gegen Schweizer Geheimdienst / Kritik von Jens Gnisa / Betrug zulasten des "IS" . In: Legal Tribune Online, 14.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23927/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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