Die juristische Presseschau vom 30. September 2016: Zschäpe spricht / Euro­päi­sche Kom­mis­sion klagt gegen Maut / BSG-Prä­si­dent im Inter­view

30.09.2016

Beate Zschäpe hat erstmals während des NSU-Prozesses selbst gesprochen. Viel gesagt hat sie aber nicht. Außerdem in der Presseschau: Niedersachsen will "Gaffer" strenger bestrafen und der EuGH wird über die deutsche Maut entscheiden.

Thema des Tages

Beate Zschäpe bricht ihr Schweigen:Im NSU-Prozess hat erstmals Beate Zschäpe selbst das Wort ergriffen und ein Statement abgegeben. Bisher hatte sie in dem Verfahren, das bereits über drei Jahre läuft, ihre Erklärungen durch ihre Verteidiger verlesen lassen. Laut zeit.de hat Zschäpe in ihrer gestrigen Einlassung eingeräumt, sich früher "durchaus mit Teilen des nationalistischen Gedankenguts" identifiziert zu haben. Heute hege sie keine Sympathien mehr dafür. Sie beurteile Menschen nicht nach Herkunft und politischer Einstellung, sondern nach ihrem Benehmen, wird die Angeklagte zitiert. Sie bekräftigte auch ihre Entschuldigung an die Opfer vom Dezember 2015. zeit.de (Tom Sundermann) berichtet ergänzend über die Reaktion der bei der Verhandlung anwesenden Angehörigen der Opfer und deren Vertreter.

Auf spiegel.de (Almut Cieschinger) findet sich eine Zusammenstellung der bisherigen, jeweils von den Rechtsanwälten verlesenen Erklärungen Zschäpes. In einem separaten Bericht auf spiegel.de (Wiebke Ramm, Christian Teevs) wird der Fortgang des Verfahrens beschrieben. Mitte Oktober soll sich danach der psychiatrische Gutachter Henning Sass zur Schuldfähigkeit der Angeklagten äußern.

Für Christian Bommarius (BerlZ) helfen die Äußerungen Zschäpes weder dem Verfahren noch den Angehörigen der Opfer, die sich Antworten auf ihre Fragen erhoffen. Eine Angeklagte, die sich zum Reden entschließt, sollte, so meint Bommarius, mehr herausbringen als eine Bitte um Entschuldigung, von der niemand weiß, welches Verhalten eigentlich "entschuldigt" werden soll. Annette Ramelsberger (SZ) vermutet, dass Zschäpes Wortmeldung nicht einem inneren Bedürfnis entspringt, sondern ein taktisches Mittel ist, um eine Verurteilung zu lebenslanger Haft mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld abzuwenden. Und für Konrad Litschko (taz) ist es ein letzter – aussichtsloser – Befreiungsversuch.

Rechtspolitik

Erbschaftsteuer: Der Bundestag hat den Vorschlag des Vermittlungsausschusses für eine Erbschaftsteuerreform mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Die FAZ (Manfred Schäfers) stellt die Vorschläge des Vermittlungsausschusses dar, die taz (Dinah Riese) geht detaillierter auf die überwiegend kritischen Reaktionen der Opposition ein.

Strafbarkeit für "Gaffer": Niedersachsen hat laut lto.de im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des so genannten "Gaffens" eingebracht. Danach soll, "wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes behindert" mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden können. In Bremervörde läuft derzeit ein Verfahren, in dem drei jungen Männern vorgeworfen wird, nach einem Unfall, bei dem eine Frau und ein Kind getötet wurden, die Rettungsmaßnahmen der Hilfskräfte gestört zu haben. Die SZ (Peter Burghardt) berichtet vom Prozess.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. September 2016: Zschäpe spricht / Europäische Kommission klagt gegen Maut / BSG-Präsident im Interview . In: Legal Tribune Online, 30.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20735/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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