Die juristische Presseschau vom 26. August 2016: BVerfG zur ärzt­li­chen Zwangs­be­hand­lung / BGH zum Ehe­namen / LG Köln zu Scha­dens­er­satz für Helmut Kohl

26.08.2016

Justiz

BGH zum Ehenamen: Der Bundesgerichtshof hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass auf eine im Ausland nach dortigem Recht geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland die Regelungen zur Lebenspartnerschaft Anwendung finden. Deshalb ist auch eine von den gleichgeschlechtlichen Partnern getroffene ausdrückliche Bestimmung eines Ehenamens nach deutschem Recht anstatt eines Lebenspartnerschaftsnamens unwirksam. lto.de fasst die Entscheidung zusammen.

Reinhard Müller (FAZ) weist noch einmal darauf hin, dass die Unterscheidung zwischen Ehe- und Lebenspartnerschaftsname in der Praxis lediglich in der unterschiedlichen Bezeichnung lägen. Der Gesetzgeber sträube sich noch gegen eine Einebnung, weil er die Illusion aufrechterhalten wolle, er schütze die Verbindung von Mann und Frau noch besonders – wie es die Verfassung eigentlich vorschreibe.

BAG zur Befristung nach Heimarbeit: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei der Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses vorherige Heimarbeitsverhältnisse nicht berücksichtigt werden. Ein Arbeitsverhältnis, das sich unmittelbar an ein Heimarbeitsverhältnis anschließt, kann somit auch ohne Sachgrund befristet werden, weil es sich bei einem Heimarbeitsverhältnis nicht um ein "Normalarbeitsverhältnis" handelt. Der Rechtsprofessor und Anwalt Michael Fuhlrott stellt die Entscheidung auf lto.de vor und fasst die Gründe zusammen. Er zweifelt allerdings daran, dass die Argumente des Gerichtes einer etwaigen Überprüfung durch den EuGH standhalten.

LG Berlin – Gina-Lisa Lohfink: Wie spiegel.de meldet, hat Gina-Lisa Lohfink gegen die gegen sie ergangene Entscheidung Berufung eingelegt. Allerdings hat ihr Verteidiger angekündigt, zu prüfen, ob die Berufung tatsächlich aufrechterhalten wird.

BGH zu Missbrauch bei eBay-Auktionen: Rechtsprofessor Roland Schimmel bespricht auf lto.de die zwei jüngsten BGH-Entscheidungen zu eBay-Auktionen. Er warnt vor einer Verallgemeinerung des Vorwurfs des Rechtsmissbrauchs bei Abbruchjägern, also jenen, die auf einen vorzeitigen Abbruch der Auktion zu einem besonders niedrigen Preis hoffen. Es komme immer auf dem Einzelfall an.

LG Köln – Schadensersatz für Kohl: Das Landgericht Köln hat die Entscheidung zur Schadensersatzforderung des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl gegen den früheren Ghostwriter seiner geplanten Biografie Heribert Schwan zunächst vertagt, berichten focus.de und Tsp (Jost Müller-Neuhof). Kohl wirft Schwan und dessen Mitautor Tilman Jens vor, in einem Buch unerlaubt Zitate aus früheren Gesprächen mit ihm verwendet zu haben. Das Gericht hat einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach bereits festgestellt, forderte jedoch weitere Informationen zur Begründung der Höhe.

Heribert Prantl (SZ) wirft in seinem Kommentar Schwan "unfeines" und rechtswidriges Verhalten vor.

LG Berlin – Mordprozess: Vor dem Landgericht Berlin hat der Prozess gegen einen 39-jährigen Mann begonnen, der eine norwegische Touristin getötet und die Leiche in die Spree gekippt haben soll. Das meldet spiegel.de. Der Mann, hat die Tat gestanden.

LG Hamburg – Vergewaltigung einer Minderjährigen: Vor dem Landgericht Hamburg müssen sich vier Angeklagte, drei von ihnen minderjährig, wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung verantworten. Laut SZ (Peter Burghardt) und focus.de sollen die Angeklagten ein 14-jähriges Mädchen betrunken gemacht, dann sexuell missbraucht und sie anschließend bei Temperaturen um den Gefrierpunkt zurückgelassen haben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. August 2016: BVerfG zur ärztlichen Zwangsbehandlung / BGH zum Ehenamen / LG Köln zu Schadensersatz für Helmut Kohl . In: Legal Tribune Online, 26.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20394/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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