Scheuer will Fahrverbote wieder kippen: StVO-Novelle ver­fas­sungs­widrig?

03.07.2020

Eigentlich zielte eine Reform der Verkehrsregeln vor allem auf mehr Schutz für Radler. Doch hinzugekommene schärfere Sanktionen für Raser sorgen jetzt weiter für Ärger. Es geht auch um rechtliche Bedenken.

Kommando zurück bei schärferen Fahrverboten für Raser? Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) macht nun Druck bei den Ländern, um gerade in Kraft getretene neue Verkehrsregeln möglichst rasch wieder zu kippen.

Als weiterer Grund, warum Scheuer den Rückwärtsgang einlegt, kommen jetzt auch noch Zweifel hinzu, dass bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) alles formal korrekt über die Bühne gegangen ist. Der Autofahrerclub ADAC fordert Änderungen. Verkehrssicherheitsexperten warnen indes vor einem Signal, gefährliche Tempoüberschreitungen zu verharmlosen.

Fahrverbote für Temposünder unverhältnismäßig?

Die umstrittenen neuen Regeln gelten erst seit Ende April. Im Kern geht es eigentlich um mehr Schutz und attraktivere Bedingungen für Fahrradfahrer. Für Ärger sorgt aber eine Regelung, die der Bundesrat in die Verordnung hineingebracht hatte: Es droht nun ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 Stundenkilometer zu schnell war.

Scheuer hatte schon Mitte Mai signalisiert, die "unverhältnismäßige" Regelung wieder kippen zu wollen. Um Änderungen umzusetzen, kündigt er nun eine weitere Verordnung an. Dafür erwarte er Unterstützung der Länder, betonte Scheuer in einem Schreiben an die Verkehrsminister der Länder, über das zuerst der Spiegel und der Bayerische Rundfunk berichteten. "Ich bitte Sie inständig, an der Wiederherstellung eines systemkonformen Zustandes mitzuwirken", heißt es in dem Brief, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Die Änderungen des Bundesrats hätten zu "erheblichen Ungereimtheiten im Sanktionsgefüge" des Bußgeldkatalogs geführt, argumentiert der Minister. Sollte dies nicht zeitnah korrigiert werden, drohten Verfahren gegen Bußgeldbescheide und möglicherweise eine erhebliche Zahl nicht vollstreckbarer Bescheide. "Dies kann keinesfalls hingenommen werden." Erste Rückmeldungen aus den Ländern zu einer Reform der Reform waren im Frühjahr eher reserviert ausgefallen.

StVO-Novelle verletzt das Zitiergebot

Rechtliche Bedenken gegen die beschlossene Neuregelung äußert auch der Autofahrerclub ADAC - dabei geht es um formaljuristische Fragen. Offensichtlich sei in der StVO-Novelle das Zitiergebot aus Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG* verletzt worden. Zweifel meldet auch Verkehrsrechtlerin Daniela Mielchen an, die Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist. Bei Erlass einer Verordnung müsse angegeben werden, auf welcher Rechtsgrundlage der Verordnungsgeber gehandelt hat. Dies sei aber unzureichend geschehen: "Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit scheint es jedoch geboten, die gesamte Verordnung als nichtig anzusehen."

Nach Rechtsauffassung des ADAC führt das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen Fahrverbote nicht wirksam sind. "In dem Dilemma liegt die Chance, zu einem ausgewogenen Verhältnis von Delikt und Sanktionen zu kommen und ein stärker abgestuftes System zu entwickeln", sagte ADAC-Präsident und Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand der Deutschen Presse-Agentur. "Diese Chance sollten Bund und Länder gemeinsam nutzen."

Kritik von allen Seiten

Für den FDP-Politiker Oliver Luksic ist bezeichnend, dass bei der Reform handwerkliche Fehler gemacht worden seien. Gerade sofortige Fahrverbote nach erstmaligen Vergehen seien zudem unverhältnismäßig, es drohe eine "Führerscheinfalle" für Hunderttausende. Dagegen sagte Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer: "Wenn es dem Minister ernst mit den rechtlichen Bedenken wäre, dann hätte er die Änderungen des Bundesrates gleich im Frühjahr gestoppt. Das hätte er ohne Probleme machen können, das wäre sogar seine Pflicht gewesen." So habe er den Eindruck, dass rechtliche Argumente vorgeschoben seien und der Vorstoß zur Entschärfung "am Ende nur eine PR-Aktion ist".

Auf Kritik stoßen Scheuers Pläne auch bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), die von einer "Verkehrtwende" des Ministers bei der Bestrafung von Temposündern sprach: "Unverhältnismäßig hohe Geschwindigkeiten sind weiterhin das Unfallrisiko Nummer 1. Den eingeschlagenen Weg zu härteren Strafen für Temposünder zu verlassen, torpediert das politische Bekenntnis für mehr Verkehrssicherheit", sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens. Und eine Sprecherin des Deutschen Verkehrssicherheitsrats sagte, für die Verkehrssicherheit wäre die Rücknahme der Sanktionen ein fatales Signal.

*Korrigiert am Tag der Veröffentlichung, 15.16 Uhr: Zitiergebot aus Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG, nicht Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Scheuer will Fahrverbote wieder kippen: StVO-Novelle verfassungswidrig? . In: Legal Tribune Online, 03.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42091/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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