Linklaters / Hengeler Mueller: Ber­tels­mann finan­ziert Erwerb von Pen­guin Random House

16.03.2020

Der Medienkonzern Bertelsmann hat einen Kreditvertrag über 675 Millionen Euro abgeschlossen, um den vollständigen Erwerb von Penguin Random House zu finanzieren. Linklaters berät das Unternehmen, Hengeler Mueller ist auf Bankenseite tätig.

Bertelsmann hatte im Dezember 2019 angekündigt, Alleineigentümer von Penguin Random House zu werden, der größten Publikumsverlagsgruppe der Welt. Dazu übernimmt der Medienkonzern die restlichen 25 Prozent des britischen Mitgesellschafters Pearson und stockt seine Anteile auf 100 Prozent auf. Der Kaufpreis für das Anteilspaket liegt bei 675 Millionen US-Dollar.

Um die Übernahme zu finanzieren, hat Bertelsmann nun einen Kredit in Höhe von 675 Millionen Euro abgeschlossen, rechtlich beraten von Linklaters-Partner Dr. Neil George Weiand. Mandated Lead Arranger sind BNP Paribas Fortis, Barclays Bank Ireland und National Westminster Bank. Hengeler Mueller begleitete BNP Paribas bei der Finanzierung.

Die Anteilsübernahme steht unter dem Vorbehalt der behördlichen Freigaben; die Transaktion soll ab dem zweiten Quartal 2020 vollzogen werden.

Penguin Random House umfasst rund 275 Einzelverlage; weitere 47 Buchverlage gehören zur deutschen Verlagsgruppe Random House, die Bertelsmann vollständig gehört.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Linklaters für Bertelsmann:

Dr. Neil George Weiand, Partner, Finance, Frankfurt

Dr. Urs Lewens, Counsel

 

Bertelsmann Inhouse (laut Marktinformationen):

Dr. Hendrik Horn, Senior Vice President

 

Hengeler Mueller für BNP Paribas:

Dr. Johannes Tieves, Partner, Finanzierung, Frankfurt

Tom Shingler, Associate, Finanzierung, Frankfurt

Zitiervorschlag

Linklaters / Hengeler Mueller: Bertelsmann finanziert Erwerb von Penguin Random House . In: Legal Tribune Online, 16.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40861/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen