Neue Juristenausbildungsverordnung in Schleswig-Holstein

Zweite Exa­mens­klausur im Straf­recht kommt

Lesedauer: 3 Minuten

Ab Februar 2024 ist es in Schleswig-Holstein so weit: Das "Horror-Examen" kommt, wie die Fachschaft Kiel die Änderungen in ihrer erfolglosen Petition beschrieben hatte. Immerhin fallen die Ruhetage nicht grundsätzlich weg.

Im April 2023 hatte die schleswig-holsteinische Justizministerin einen Entwurf zur Änderung der Juristenausbildungsverordnung Schleswig-Holsteins (JAVO) vorgelegt. Dieser Entwurf sah eine Neuordnung des Pflichtfachstoffes sowie verschiedene andere Änderungen vor, um - wie die Landesregierung begründete - "die Qualität der Ausbildung auch im Bundesvergleich sicherzustellen und damit für die Sicherung der Qualität des juristischen Nachwuchses zu sorgen."

Besonderes Aufsehen erregten vor allem zwei Vorhaben: Zum einen die Einführung einer siebten Klausur in der Staatlichen Pflichtfachprüfung in Form einer zweiten Strafrechtsklausur und zum anderen die Streichung von Ruhetagen zwischen den Examensklausuren. Die Fachschaft Kiel, die einzige juristische Fachschaft in Schleswig-Holstein, ging auf die Barrikaden und startete unter anderem eine Petition gegen das "Horror-Examen" und "härteste Examen Deutschlands".

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Petition erfolglos: Änderung des Examens kommt

Am Ende blieben allerdings alle Bemühungen erfolglos, Mitte Juli beschloss die Landesregierung die neue JAVO. Es handele sich um "eine Harmonisierung mit den anderen Bundesländern", die Modernität, Zukunftsorientiertheit und Chancengleichheit im schleswig-holsteinischen Jurastudium sichere. Auch würde der Grundstein für das E-Examen gelegt, hieß es seitens des Landesjustizministeirums.

Dazu werde der Pflichtfachstoff auf die bundesweiten Empfehlungen angepasst, wodurch zwar neue Inhalte dazu kämen, andere aber wegfallen oder nicht mehr entsprechend umfangreich abgefragt würden. Außerdem wird die von der Fachschaft gefürchtete siebte Klausur und damit zweite Strafrechtsklausur eingeführt. Aus Sicht der Landesregierung bietet das die Vorteile, dass Kandidat:innen "die Chance [erhalten], Gelerntes in zwei Arbeiten statt wie früher in einer zu zeigen." Außerdem müssten damit nur noch drei von sieben Klausuren bestanden werden, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden und es werde die Gefahr des "Blockversagens" in einem ganzen Rechtsgebiet verringert.

Fachschaft bedauert Änderungen

Die Fachschaft Kiel sowie der Bundesverband der rechtwissenschaftlichen Fachschaften (BRF) zeigten sich am Montag in einer gemeinsamen Stellungnahme hingegen nicht überzeugt und kritisieren die Änderungen nach wie vor. Die Erweiterung des Pflichtstoffkataloges und die zusätzliche Klausur sprächen eine deutliche Sprache: In "Schleswig-Holstein scheint man Quantität mit Qualität gleichzusetzen", monieren die Studierendenvertretungen. Denn die einzigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die der Landesregierung eingefallen seien, stellten stetig wachsende Anforderungen an die Studierenden dar - und zwar entgegen aller Berichte zur psychischen Belastung der Studierenden speziell im Jurastudium.

Außerdem kritisieren die Fachschaften das Argument der Landesregierung, die Jurist:innenausbildung mit anderen Bundesländern zu harmonisieren, als bloßen Vorwand: "Während man auf der einen Seite unter dem Deckmantel der Harmonisierung den Pflichtfachstoffkatalog erweitert, weicht man nun mit der Einführung einer siebten Klausur von den fast überall einheitlichen Prüfungsbedingungen ab", heißt es in der gemeinschaftlichen Veröffentlichung der Fachschaft Kiel und des BRF.

Letztlich würden auch keine verbindlichen Schritte in Richtung E-Examen gemacht, monieren die Studieren weiter. Es fehle an einer zeitlichen Konkretisierung: "Die bisherigen Ankündigungen des Ministeriums erschöpfen sich in bloßen Absichtserklärungen und lassen befürchten, dass Studierende in Schleswig-Holstein auch mit der neuen JAVO noch mehrere Jahre auf die Einführung des E-Examens warten müssen."

Ruhetage bleiben

Immerhin: Wie auch von der örtlichen Fachschaft in ihrer Petition gefordert, werden die Ruhetage jedenfalls im Grundsatz nicht abgeschafft. Die Neuregelung in der JAVO sieht vor, dass nach zwei aufeinanderfolgenden Klausuren immer ein Ruhetag einzuräumen ist. Eine Ausnahme wird es aber geben: Der Grundsatz gilt nur, "soweit die Teilnahme an den länderübergreifenden sog. Klausurenringen gewährleistet ist." Mit dieser Ausnahme könne es trotzdem zu bis zu vier aufeinanderfolgenden Klausurtagen kommen, kritisiert die Fachschaft.

Außerdem sei das Festhalten an den Ruhetagen auch kein wirkliches Entgegenkommen: Ein Beschluss der Konferenz der Präsident:innen der Justizprüfungsämter von Mai 2022 hatte dieses Vorgehen, das bundesweit erfolgen sollte, ohnehin zurückgenommen.

ast/LTO-Redaktion

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