BSG zu Sozialbeiträgen aus Stationsvergütung
Trinkgeld für Referendare
Am Dienstag hat das BSG geurteilt, dass die Länder und nicht die Ausbilder Sozialversicherungsbeiträge tragen müssen, welche auf die Stationsvergütung von Rechtsreferendaren entfallen. Für bereits fertige Referendare könnte die Entscheidung den Weg zu hohen Nachzahlungen bereiten – für künftige hingegen finanzielle Einschränkungen bedeuten.
von Constantin Baron van Lijnden