BGH ändert seine Rechtsprechung
Auch getrennte Kanzleien dürfen sich Sozietät nennen
Nach außen treten viele Anwaltskanzleien als Sozietäten auf, obwohl sie keine sind. Jetzt hat der BGH in einer Grundsatzentscheidung klargestellt, dass das zumindest keine unerlaubte Werbung sein muss. Bekommt der Mandant, was er von einer Sozietät erwarten darf, fragt Karlsruhe – und passt sich damit an die Realität eines Marktes an, der sich stark verändert hat, meint Martin W. Huff.
von Martin W. Huff