Streit um akademische Grade
Bei der Ehre gepackt
So ein "Prof. Dr. h.c." macht sich gut im Briefkopf, und lockt sicher den einen oder anderen Mandanten in die Kanzlei. "Fahri Doktora" und "Fahri Profesör" klingen hingegen ziemlich fremd und für den deutschen Rechtssuchenden eher nichtssagend. Darüber, ob ein Stuttgarter Anwalt nun den einen, den anderen oder gar keinen Ehrengrad tragen darf, entscheidet am Dienstag das OLG Stuttgart.
von Constantin Baron van Lijnden